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@ Cobra11



Neues Schreiben machen, als Anlage das früher beifügen und schreiben, dass dies auch nach der Mahnung vom    weiterhin gilt.

Schade um das Geld für das frühere Einschreiben und dann den Beleg gut aufheben.


Es geht auch mit Fax mit Nachweis (etwa FritzFax) und einfachem Brief.


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