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@ Cobra11Neues Schreiben machen, als Anlage das früher beifügen und schreiben, dass dies auch nach der Mahnung vom weiterhin gilt.Schade um das Geld für das frühere Einschreiben und dann den Beleg gut aufheben.Es geht auch mit Fax mit Nachweis (etwa FritzFax) und einfachem Brief.
@ Cobra11
Neues Schreiben machen, als Anlage das früher beifügen und schreiben, dass dies auch nach der Mahnung vom weiterhin gilt.
Schade um das Geld für das frühere Einschreiben und dann den Beleg gut aufheben.
Es geht auch mit Fax mit Nachweis (etwa FritzFax) und einfachem Brief.