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Re: HAS und DWML



Ist auch richtig so. Das Nachreichen der Mahnung ist nicht notwendig, da der Tatbestand mit der ersten Rechung bereits erfüllt ist und durch den Nachläufer ein erhöhter Verwaltungsaufwand in Gang gesetzt wird.


Nun, der Dialer allein ist ja nicht das Beweismittel. Das Tool wurde offensichtlich eigens dahin gespeichert, damit die Beamten lediglich nach diesem bösen Progrämmchen fischen und meinen einen Beweis zu haben. Vielmehr ist eine komplette Spiegelung der Festplatte nötig - das Ganze aber zeitnah an der strittigen Einwahl (innerhalb der ersten Tage). Die kopierten Daten sollten dann von einem EDV-Sachverständigen ausgewertet werden.


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