KatzenHai
Scyliorhinus stellaris
Nach dem heute (26.06.2004) in Kraft getretenen TKG in neuer Fassung sind/werden Leistungen der RegTP kostenpflichtig.
Hierbei ist insbesondere auf folgende Aspekte des neuen § 142 TKG hinzuweisen:
Hierbei ist insbesondere auf folgende Aspekte des neuen § 142 TKG hinzuweisen:
- § 142 TKG 2004 - Gebühren und Auslagen
(1) Die Regulierungsbehörde erhebt für folgende Amtshandlungen Gebühren und Auslagen:
(...)
3. Bearbeitung von Anträgen auf Registrierung von Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern;
(...)
5. sonstige Amtshandlungen, die in einem engen Zusammenhang mit einer Entscheidung nach den Nummern 1 bis 4 stehen;
(...)
(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gepührenhöhe einschließlich der Zahlungsweise näher zu bestimmen. Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass die mit den Amtshandlungen verbundenen Kosten gedeckt sind. (...)