lebenserwartung.de VitaActive

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Unregistriert

VitaActive, scheint nunmehr nach über einem Jahr seinen Namen geändert zu haben. Ich erhielt genau zur Zeit November 2006 von einem bestimmten Anwalt der Firma ViatActiv 2 Mahnschreiben. Ich hatte aber rechtzeitig das pdf. Dokument der Verbraucherzentrale ausgefüllt und an die Firma VitaActiv gesandt.
Nun erhielt ich Post, nach 17 Monaten, von einer Münchener Anwaltskanzlei [ edit ] die im Namen der Firma " Online Service Ltd, Sitz Rodenbacher Chaussee 6 in 63457 Hanau " agieren würde. Der Inhalt des Schreibens, meine damals angebliche IP Nummer und die erneut eingeforderte Rechnung von VitaActiv, " lebenserwartung.de" mit einem 1. Mahnschreiben dieser Anwaltskanzlei.

Ein Schelm , der sich dabei Schlimmes denkt.
 
AW: lebenserwartung.de VitaActive

Wenn ich das noch mal aufwärmen darf. Ich bekomme auch jetzt wieder Post von einer bekannten Anwältin. Jedes mal steht da: allerletzte Mahnung vor der Klage, aber sie klagt nicht.

Es ist immer mal zwischendurch Ruhe und dann kommen wieder Drohbriefe.

Schon 2006 habe ich den damaligen Anwalt gebeten doch eine gerichtliche Entscheidung anzustrengen, aber außer diesen blöden Mahnschreiben passiert nichts.

Vor kurzem habe ich das Urteil des AG Wiesbaden zugesandt bekommen, in dem aber etwas ganz anderes entschieden wurde.

Bei mir geht das jetzt seit über 2 Jahren mit dem Mist, aber zum Gericht gehen die Angstbacken nicht.
 
AW: lebenserwartung.de VitaActive

VitaAcitve Ltd. ? Die gibt es doch längst nicht mehr - Geschäftsbetrieb eingestellt, Forderung an Nachfolgerin übertragen ---> keine alte Sau kann nun mehr nachvollziehen, um was es in der Sache eigentlich geht, geschweige denn die Forderung letztlich beweisen.
 
AW: lebenserwartung.de VitaActive

Stimmt, möchte mal wissen in welcher verstaubten Ecke die meine Adresse gefunden haben.
 
AW: lebenserwartung.de VitaActive

keine alte Sau kann nun mehr nachvollziehen, um was es in der Sache eigentlich geht, geschweige denn die Forderung letztlich beweisen.
Nach drei Jahren des Einschüchterungsgewerbes mit hunderttausenden Betroffenen ist nicht in einem einzigen Fall die Forderung beweisen worden.

Mit richtiger Zuordnung der Nachweispflicht gemäß

http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html

sehe ich auch nicht, wie es gelingen sollte, außer der Betroffene ist eine Plaudertasche und redet sich selbst rein. Mit dem häufig anzutreffendem Ratschlag, der Forderung zu widersprechen, beginnt genau diese Plauderei zum eigenen Nachteil.

Die IP-Adresse beweist nichts, siehe "womöglich habe dessen jüngerer Bruder das Spiel aus dem Internet heruntergeladen" site:echo-online.de - Google-Suche
 
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