W
wisserbesser
mal was zu den immer genannten 6 Wochen:
Schaut mal in die AGB Eurer Bank. Ihr werdet dort ziemlich sicher (ist weitgehend einheitlich) Folgendes finden:
- Lastschrift bedarf der Genehmigung durch den Kunden.
- Genehmigung gilt als erteilt, wenn innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses kein Widerruf erfolgt ist.
Da der Rechnungsabschluss i.d.R. quartalsweise erfolgt, können zwischen Lastschrift und Ablauf der Widerrufsfrist also bis zu 18 Wochen liegen.
Es hat vor einigen Jahren mal ein höchstricherliches Urteil gegeben (ich meine BGH). Da die Genehmigung bei der Bank damals (so um 2000) nicht wirksam geregelt war, konnten selbst Jahre alte Lastschriften zurückgegeben werden. Die jetzigen, weitgehend einheitlichen Regeln wurden danach umgesetzt.
Wenn ich das Urteil noch finde, poste ich eine link oder was.
Schaut mal in die AGB Eurer Bank. Ihr werdet dort ziemlich sicher (ist weitgehend einheitlich) Folgendes finden:
- Lastschrift bedarf der Genehmigung durch den Kunden.
- Genehmigung gilt als erteilt, wenn innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses kein Widerruf erfolgt ist.
Da der Rechnungsabschluss i.d.R. quartalsweise erfolgt, können zwischen Lastschrift und Ablauf der Widerrufsfrist also bis zu 18 Wochen liegen.
Es hat vor einigen Jahren mal ein höchstricherliches Urteil gegeben (ich meine BGH). Da die Genehmigung bei der Bank damals (so um 2000) nicht wirksam geregelt war, konnten selbst Jahre alte Lastschriften zurückgegeben werden. Die jetzigen, weitgehend einheitlichen Regeln wurden danach umgesetzt.
Wenn ich das Urteil noch finde, poste ich eine link oder was.