Ladenschluß

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Captain Picard schrieb:
In allen anderen Dienstleistungsbereichen
gibt es keine vergleichbaren Regelungen oder hat schon jemand davon gehört, dass ein Taxifahrer, Feuerwehrmann, Krankenschwester, Schichtarbeiter oder Polizist
in den Genuss einer Fabrik/Straßen/Krankenhausöffnungszeit geraten ist...
cp

PS: auch normale Büromitarbeiter/Arbeiter kennen derartige "Schutzmechanismen" nicht...
Nun, es gab lange Zeit das sogn. Nachtbackverbot (19-7 Uhr), welches frische Brötchenam frühen Morgen in meinr Jugend mehr oder weniger verhinderte, obwohl es Lieferanten in der Nachtbarschaft gegeben hätte.

Nacht- und Schichtarbeit wird steuerlich bevorzugt, anstatt über höheren Lohn attraktiv gemacht zu werden. Da finden sich dann schon Polizisten, Taxifahrer, Krankenschwestern und andere Schichtarbeiter, die sich an den Fortbestand eines Gesetzes klammern, weil es ein paar Privilegien verheisst. Andere Berufsgruppen können ihre Berufskleidung absetzen. Da gibt es wiederum bemerkenswerte Ausnahmen im Steuerrecht, deren absurde Begründungen ich nie verstanden habe.

Es sind zudem nicht nur Arbeitnehmer(vertreter), die am Ladenschluß festhalten wollen. Auch kleinere Einzelhändler sind dagegen, weil sie es als Schutz vor der Macht der Ketten und Kaufhauskonzerne ansehen. Dabei wäre es u. U. einfach: das Ladenschlußgesetz wird gestrichen und dann wird der in Tarifverträgen festgeschrieben. Da kleinere Familienbetriebe dann wirklich profitieren würden, wenn sie nicht Mitgied der Tarifgemeinschaft sind, wäre ich gespannt, ob sich die IHK dann immer noch so lautstark für die Freigabe der Öffnungszeiten einsetzen würde. Ich vermute allerdings, dass das dann sofort kein Thema mehr wäre.

M. Boettcher
 
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Adele schrieb:
Immerhin beginnt nach 20 Uhr des Deutschen liebstes Kind, nämlich das Fernsehprogramm.
Und es beginnt des Marktkassenräubers Arbeitszeit, wohl wissend, dass die Märkte mit Minimalpersonal besetzt und kaum Kunden unterwegs sind - und dass es schön dunkel zum unerkannten Abhauen ist...
 
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drboe schrieb:
Nun, es gab lange Zeit das sogn. Nachtbackverbot (19-7 Uhr),
Lange Zeit ist gut.. War mir unbekannt, seit wann es diesen Unfug gab, der sogar 1968 noch von BVerGE abgesegnet wurde..
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachtbackverbot#
Das Nachtbackverbot geht zurück auf die Bekanntmachung über die Bereitung von Backwaren des Bundesrats vom 5. Januar 1915,
nicht der heutige Bundesrat!
Mit der Änderung des Ladenschlussgesetzes zum 1. November 1996 wurde auch die Arbeit in Bäckereien und Konditoreien neu geregelt. Hier gelten seitdem, wie für alle anderen Betriebe in Deutschland auch, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, in dem auch die Nachtarbeit geregelt ist. Das Nachtbackverbot wurde damit aufgehoben. Eine Ausnahme für Backbetriebe blieb jedoch bestehen: während allgemein der Zeitraum zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr als Nachtzeit definiert ist, gilt dies dort für den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr.
Nacht ist nicht gleich Nacht...
 
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............und es beginnt des Marktkassenräubers Arbeitszeit.....was wiederum bestens zu dem zusätzlichen Kostenfaktor Sicherheitsdienst passt...........
 
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drboe schrieb:
Nun, es gab lange Zeit das sogn. Nachtbackverbot (19-7 Uhr), welches frische Brötchenam frühen Morgen in meinr Jugend mehr oder weniger verhinderte, obwohl es Lieferanten in der Nachtbarschaft gegeben hätte.
Das Nachtbackverbot ging übrigens von 22 - 04 Uhr.
Und erst ab 5.45 Uhr durfte an Verbraucher verkauft werden.

Auf dem flachen Land war das eigentlich nie ein Thema. Wenn man um 5 Uhr frische Semmeln (!) wollte, dann ging man eben direkt zum Bäcker in die Backstube. Ein Bäcker hier in der Gegend hat sich auf den Bedarf eingestellt und ab ca. 1 Uhr frisches Gebäck an die Diskoheimgeher einer in der Nähe seiner Backstube gelegenen Bäckerei verkauft. Gestört hat das keinen.
 
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Adele schrieb:
............und es beginnt des Marktkassenräubers Arbeitszeit.....was wiederum bestens zu dem zusätzlichen Kostenfaktor Sicherheitsdienst passt...........
Was aber einige Arbeitgeber auch nicht soooo ernst nehmen: Meine Frau arbeitet in einem Supermarkt mit angeschlossenem Getränkemarkt - Supermarkt auf der einen Seite des Zufahrtsweges, Getränkemarkt zusammen mit anderen Geschäften in einem zweiten Gebäude auf der anderen Seite des Weges, dazwischen noch ein großer Parkplatz. Während der Getränkemarkt Samstags bis 20:00 Uhr auf hat, schließen die anderen Geschäfte um 16:00 oder 18:00 Uhr - bis 20:00 Uhr steht dann meist eine einzelne Kassiererin ganz alleine im Getränkemarkt - das lädt, vor allem in den dunklen Herbst-/Winter-Monaten, geradezu zu einem Überfall ein. In einem Supermarkt des gleichen Betreibers mit ähnlicher Konstellation wurde letztes Jahr eine Kassiererin niedergestochen - was den Betreiber aber nicht veranlasst hat, irgendetwas daraus zu lernen. Security gibt es hier und dort nach wie vor nicht und wird es vermutlich auch bei längeren Öffnungszeiten nicht geben. So schieben denn meine Jungs und ich privaten Wachdienst, wenn meine Frau mal wieder die einsame Spätschicht erwischt hat...
 
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Tja, zusätzliche Sicheheit würde ja auch die angebliche Gewinnerhöhung schmälern..... Die Illususion von Mehreinnahmen auf Kosten der Angestellten ist ja auch an den nachts geöffneten Tankstellen üblich. Wenn auch einige Tankstellenbetreiber inzwischen, wohl eher zum Schutz ihrer Einnahmen als zum Schutz ihrer Angestellten, spezielle Nachtschalter installierten, gehören offenbar nächtliche Überfälle auf Tankstellen auch im Rheinland wohl schon zum guten Ton. Dazu kommt unseligerweise eine zunehmende Gewaltbereitschaft gerade bei jungen Tätern.
 
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