AW: Ladenschluß
Nacht- und Schichtarbeit wird steuerlich bevorzugt, anstatt über höheren Lohn attraktiv gemacht zu werden. Da finden sich dann schon Polizisten, Taxifahrer, Krankenschwestern und andere Schichtarbeiter, die sich an den Fortbestand eines Gesetzes klammern, weil es ein paar Privilegien verheisst. Andere Berufsgruppen können ihre Berufskleidung absetzen. Da gibt es wiederum bemerkenswerte Ausnahmen im Steuerrecht, deren absurde Begründungen ich nie verstanden habe.
Es sind zudem nicht nur Arbeitnehmer(vertreter), die am Ladenschluß festhalten wollen. Auch kleinere Einzelhändler sind dagegen, weil sie es als Schutz vor der Macht der Ketten und Kaufhauskonzerne ansehen. Dabei wäre es u. U. einfach: das Ladenschlußgesetz wird gestrichen und dann wird der in Tarifverträgen festgeschrieben. Da kleinere Familienbetriebe dann wirklich profitieren würden, wenn sie nicht Mitgied der Tarifgemeinschaft sind, wäre ich gespannt, ob sich die IHK dann immer noch so lautstark für die Freigabe der Öffnungszeiten einsetzen würde. Ich vermute allerdings, dass das dann sofort kein Thema mehr wäre.
M. Boettcher
Nun, es gab lange Zeit das sogn. Nachtbackverbot (19-7 Uhr), welches frische Brötchenam frühen Morgen in meinr Jugend mehr oder weniger verhinderte, obwohl es Lieferanten in der Nachtbarschaft gegeben hätte.Captain Picard schrieb:In allen anderen Dienstleistungsbereichen
gibt es keine vergleichbaren Regelungen oder hat schon jemand davon gehört, dass ein Taxifahrer, Feuerwehrmann, Krankenschwester, Schichtarbeiter oder Polizist
in den Genuss einer Fabrik/Straßen/Krankenhausöffnungszeit geraten ist...
cp
PS: auch normale Büromitarbeiter/Arbeiter kennen derartige "Schutzmechanismen" nicht...
Nacht- und Schichtarbeit wird steuerlich bevorzugt, anstatt über höheren Lohn attraktiv gemacht zu werden. Da finden sich dann schon Polizisten, Taxifahrer, Krankenschwestern und andere Schichtarbeiter, die sich an den Fortbestand eines Gesetzes klammern, weil es ein paar Privilegien verheisst. Andere Berufsgruppen können ihre Berufskleidung absetzen. Da gibt es wiederum bemerkenswerte Ausnahmen im Steuerrecht, deren absurde Begründungen ich nie verstanden habe.
Es sind zudem nicht nur Arbeitnehmer(vertreter), die am Ladenschluß festhalten wollen. Auch kleinere Einzelhändler sind dagegen, weil sie es als Schutz vor der Macht der Ketten und Kaufhauskonzerne ansehen. Dabei wäre es u. U. einfach: das Ladenschlußgesetz wird gestrichen und dann wird der in Tarifverträgen festgeschrieben. Da kleinere Familienbetriebe dann wirklich profitieren würden, wenn sie nicht Mitgied der Tarifgemeinschaft sind, wäre ich gespannt, ob sich die IHK dann immer noch so lautstark für die Freigabe der Öffnungszeiten einsetzen würde. Ich vermute allerdings, dass das dann sofort kein Thema mehr wäre.
M. Boettcher