Antiscammer
Sehr aktiv
Es heißt hier auch nicht "Kündigung", sondern man müsste vom "Widerruf" sprechen.
Hier sollte man mit beweisbarer Zustellung den Widerruf erklären. Entweder per Brief mit Einschreiben und Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll (ist aber im Streitfall, je nach Gericht, noch manchmal eine unsichere Sache).
Hier sollte man mit beweisbarer Zustellung den Widerruf erklären. Entweder per Brief mit Einschreiben und Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll (ist aber im Streitfall, je nach Gericht, noch manchmal eine unsichere Sache).