Kündigung des Abos bei flirtfair.de

AW: Kündigung des Abos bei flirtfair.de

@ Jadorra, ihr seid angeblich in Luxemburg. Eure Münchener Mitbewerber von c-date waren das auch mal (oder sind es teils noch), haben sich nun aber offiziell nach Schlawakien verzupft. Komisch, dass ihr eure Domains recht ähnlich, wie die Mitbewerber mit dem nahezu gleichen Angebot, schreibt.

Wohin zahlt ihr eigentlich die Steuern bei deutschen Nutzern? Was steht auf der Rechnung drauf? Die Angabe der
TAX ID: 20102432763
in der eMail durfte ja wohl unzureichend, ungeeignet und womöglich gar falsch sein. Sollte keine Steuer in D entrichtet werden, die zuvor ausgewiesen worden ist, dann braucht ohnehin niemand zu zahlen, da er sich sonst womöglich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung verdächtig macht.

Außerdem sagen eure AGB was von dem Parallelangebot
sexpartnerclub.de
das ich auch wieder mit c-date in Verbindung bringe. Abschließend verweise ich euch mal auf eure grotten schlechten AGB, wonach ihr selbst unter Art. 12 schreibt:
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bukarest, Rumänien.
Wie das? Wollt ihr mit der Störung der Hoheitsrechte eines Staates wie Deutschland womöglich den Nutzern weiß machen, dass ihr den im Fall einer Zahlungsverweigerung im wilden Osten verklagen würdet?

:auslach:

Mein Fazit: hier wird mal wieder prächtig geschwindelt. Das Angebot ist weder gerichtsfest noch vertragssicher. Meiner Meinung nach muss an Jadorra niemand einen Cent zahlen, schon gar nicht, wenn er auf das Angebot reingefallen ist und es an dessen Vertragswille mangelt.
 
AW: Kündigung des Abos bei flirtfair.de

...und schon wirds ruhig um den Thread. Entweder hat Jadorra garde besseres zu tun oder da raucht momentan mindestens ein Köpfchen. Wie praktisch, dass es in der
50 Esplanade
L-9227 Diekirch
Luxemburg
auch gleich mindestens einen Anwalt gibt. Den hätte Jadorra ja vorher mal fragen können, wie man das Geschäftsmodell ohne Angriffspunkte und verbraucherfreundlich umsetzt.
 
Anmerkung

Sehr geehrte Forenmitglieder, Sehr geehrte Nutzer,

wir möchten an dieser Stelle kurz zu einigen Anmerkungen Stellung nehmen:

1) Sollte es einmal Probleme mit der Erreichbarkeit der Faxnummer geben, heben Sie bitte den Sendebericht auf. Gerne können Sie diesen per Email an uns senden. Wir werden diesen dann prüfen und ggf. auch als Frist- und formgerechte Kündigung akzeptieren. Alternativ steht Ihnen natürlich auch die Online Kündigung und die Kündigung per Brief zur Verfügung.

2) Bei der Angabe des Gerichtsstands handelt es sich in der Tat um einen Fehler, da ein Text versehentlich nicht aktualisiert wurde. Wir werden dies umgehend anpassen, da wir selbstverständlich das lokale Recht als Gerichtsstand akzeptieren.

3) Selbstverständlich senden wir jedem Nutzer nach Abschluss einer Mitgliedschaft noch einmal alle vertraglichen Daten per Email zu. Dies beinhaltet die AGB und die Belehrung zum Widerrufsrecht.

Wir möchten an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass Sie uns bei Rückfragen immer kostenfrei aus dem Festnetz über unsere Service Hotline erreichen können. Dies ermöglicht eine eine individuelle Beantwortung Ihrer Fragen.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
 
Wirksamkeit der AGB?!

Hallo zusammen,

hatte das selbe problem wie viele hier im Forum und wollte mal recherchieren was es über diese Seite so gibt und da bin ich hier gelandet. hab mir das mal alles durchgelesen und nochmal angeschaut. ich bin meines zeichens selber anwalt und kenne mich auch mit den für das Internet relevanten Gesetzen ein wenig aus und muss sagen, dass ich vieles was hier geschrieben wird nicht ganz nachvollziehen kann da ich leider zu dem ergebnis komme dass ich das einfach verschlafen habe.

Hab mir die Seite nach erhalt der mahnung nochmal angeschaut und ich kann (leider) nicht feststellen, dass kein Vertrag zustande gekommen sein soll. Die AGB werden am Anfang akzeptiert, ich finde die Widerrufsbelehrung und auf die Infs auf der Zahlseite hatte reducal ja schon hingewiesen. Nachdem ich die Mahnung erhalten hatte und mich beschwert hatte, wurde ich zudem auf eine EMail aufmerksam gemacht die mir schickt wurde. die hatte ich übersehen aber leider steht dort ebenfalls nochmal alles drin.
Ganz ehrlich: für mich sieht das erstmal alles korrekt aus, auch wenn ich gehofft hatte mit den hinweisen hier zu einem anderen schluss zu kommen.

@ reducal: deine punkte sind interessant, aber meiner meinung nach nicht korrekt wenn man sich das BGB anschaut:

"Übrigens, AGB nicht gelesen sondern nur deren Kenntnisnahme bestätigt zu haben, bedeutet längst noch nicht, dass die AGB auch wirksam in den Vertragsschluss einbezogen sind"

Vgl hierzu BGB §305 (2)

1.
die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2.
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.



"Die AGB-Bestätigung erfolgt bereits in dem Moment, wenn das kostenlose Angebot dargestellt wird. AGB in diesem Stadium bestätigen zu lassen, dürfte für deren Wirksamkeit mehr als zweifelhaft sein. Und wenn die Widerrufsbelehrung nicht per eMail zur dauerhaften Speicherung übersendet worden ist, dann kann ein Nutzer jeder Zeit widerrufen, auch dann, wenn der Anbieter bereits mit seiner Leistung (hier dem Eintrag der Accountdaten des Nutzers in die Datenbank) begonnen hat."


Vgl hierzu BGB §305 (3)

(3) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.


@reducal: ich bin mir wie gesagt auch nicht 100%ig sicher, aber ich würde es eher so interpretieren, dass das eben doch rechtens ist! was meinst du? du scheinst dich ja auch auszukennen!? :gruebel:
 
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@reducal: was meinst du?
Also ich bin der Meinung, dass die AGB, deren Bestätigung beim kostenlosen Zugang erhoben wird, nicht in einem kausalen Zusammenhang zu der späteren kostenpflichtigen Vertragsbindung stehen. Der Kunde muss nicht davon ausgehen, dass die AGB wichtig sind, wenn deren Bestätigung ohne Not benötigt wird. Dazu kommt, dass sich Nutzer erst später, womöglich Tage oder Wochen nach der kostenlosen Anmeldung wieder an das Angebot entsinnen - deren eMailaccount läuft wahrscheinlich dann eh schon über. Niemand kann dann aber allen ernstes erwarten, dass man sich noch an irgendwelche AGB erinnert, selbst wenn man sie gelesen hat.

Was aber überaus überraschend für die Kunden sein dürfte, ist die Tatsache mit dem "beliebtesten Paket" für 1,99 €, dass man innerhalb der 14tägigen Testphase wieder kündigen muss, sonst wird das automatisch zum Tarif "Basic". Wer aber will das wirklich?
Hinzu kommt, dass "Basic" aber 119,70 € kostet und nicht, wie angeboten 39,90 € pro Monat. Das Paket gibt es nur als 3-Monats-Paket und nicht in der 1-Monats-Variante. Insofern erfolgt hier womöglich eine weitere Täuschung im Rechtsverkehr. Kunden können sich nun durchaus darauf berufen, das bei ihnen ein Irrtum erregt wurde. Der vermeintliche Vertrag ist mithin zumindest schwebend unwirksam, da es womöglich an der einvernehmlichen Willenserklärung mangelt.

Obendrein kommen wir noch mal auf den Screenshot von zuvor zurück. Ich hänge hier mal eine überarbeitete Version an, die in etwa den Ausschnitt wieder gibt, den man bei einer üblichen Bildschirmauflösung erkennen kann. Da steht nichts von dem Kleingedruckten und den *, der zu dem * im nicht sichtbaren Bereich führen könnte, sucht man vergeblich (abgesehen von dem winzigen Kleks vor dem €). Der Kunde hat also keine Veranlassung zu der Annahme, dass er weiter nach unten scrollen soll. Das Kleingedruckte ist somit so platziert, dass es als überraschende Klausel gewertet werden kann, die nicht zwingend zum Angebot gehört.
 

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@ reducal:

"Also ich bin der Meinung, dass die AGB, deren Bestätigung beim kostenlosen Zugang erhoben wird, nicht in einem kausalen Zusammenhang zu der späteren kostenpflichtigen Vertragsbindung stehen. Der Kunde muss nicht davon ausgehen, dass die AGB wichtig sind, wenn deren Bestätigung ohne Not benötigt wird. Dazu kommt, dass sich Nutzer erst später, womöglich Tage oder Wochen nach der kostenlosen Anmeldung wieder an das Angebot entsinnen - deren eMailaccount läuft wahrscheinlich dann eh schon über. Niemand kann dann aber allen ernstes erwarten, dass man sich noch an irgendwelche AGB erinnert, selbst wenn man sie gelesen hat."

Ich verstehe was du meinst aber der Gesetztestext, und der ist ausschlaggebend wenn man die sache an sich betrachtet (vgl BGB 305 (3) ), sagt ja eben schon, dass man solche Vereinbarungen im Voraus treffen kann! Zudem gehen die AGB auch da schon auf die zahlungspflichtige Mitgliedschaft als solche ein. Da man diese als Nutzer akzeptieren muss (siehe BGB 305 (2) ) geht man meiner Meinung nach eben schon diese Verpflichtung ein, zumindest wenn man das Gesetz betrachtet.
Dein Argument das die AGB, die wirksam akzeptiert wurden, mit der Zeit nicht mehr gültig sind, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn Du dich bei Amazon anmeldest und nen halbes Jahr später was kaufst sind die AGB doch dann auch nicht ungültig oder? auf welcher rechtlichen grundlage sollten AGB mit der Zeit ihre Wirkung verlieren?

"Was aber überaus überraschend für die Kunden sein dürfte, ist die Tatsache mit dem "beliebtesten Paket" für 1,99 €, dass man innerhalb der 14tägigen Testphase wieder kündigen muss, sonst wird das automatisch zum Tarif "Basic". Wer aber will das wirklich?
Hinzu kommt, dass "Basic" aber 119,70 € kostet und nicht, wie angeboten 39,90 € pro Monat. Das Paket gibt es nur als 3-Monats-Paket und nicht in der 1-Monats-Variante. Insofern erfolgt hier womöglich eine weitere Täuschung im Rechtsverkehr. Kunden können sich nun durchaus darauf berufen, das bei ihnen ein Irrtum erregt wurde. Der vermeintliche Vertrag ist mithin zumindest schwebend unwirksam, da es womöglich an der einvernehmlichen Willenserklärung mangelt."

Die Frage "wer will das wirklich" ist hier meiner meinung nach nicht ausschlaggebend. Wenn du das persönlich nicht willst, dann ist das natürlich absolut in ordnung. aber das ändert ja nichts an einer rechtlichen Vereinbarung, oder? wenn sich bei eplus dein 2jahres vertrag nochmal um 2 jahre verlängert, sagst du dann auch: "das wollte ich jetzt aber nicht wirklich"? wenn du es schaffst eplus so davon zu überzeugen dann sag mir auf jeden fall wie!:smile:

was testabos an sich angeht sind die ja jetzt auch nicht unüblich (Zeitung, etc?!), auf welcher rechtlichen Grundlage sollte das also überraschend sein? Den seitenhinweis auf die gesamte Abbuchung zu 119,7 in einem Betrag finde ich jetzt auch nicht wirklich missverständlich, dabei von Täuschung zu sprechen finde ich nicht zutreffend. man muss es halt lesen, ja. aber rein von der rechtlichen Grundlage her, steht es erstmal so da. auch wenn man es evtl überliest...was aber wieder nichts am vertrag ändert da man es ja auf jeden fall lesen kann!

"Obendrein kommen wir noch mal auf den Screenshot von zuvor zurück. Ich hänge hier mal eine überarbeitete Version an, die in etwa den Ausschnitt wieder gibt, den man bei einer üblichen Bildschirmauflösung erkennen kann. Da steht nichts von dem Kleingedruckten und den *, der zu dem * im nicht sichtbaren Bereich führen könnte, sucht man vergeblich (abgesehen von dem winzigen Kleks vor dem €). Der Kunde hat also keine Veranlassung zu der Annahme, dass er weiter nach unten scrollen soll. Das Kleingedruckte ist somit so platziert, dass es als überraschende Klausel gewertet werden kann, die nicht zwingend zum Angebot gehört."

ist sicher ein punkt, hier würde ich aber nach deiner definition von "übliche auflösung" fragen, zumal der screenshot da doch sehr "breit" aussieht und eher abgeschnitten wirkt. Du hattest auf der letzten Seite doch schon einen screenshot gepostet, da sah das alles normal aus, bzw. du musstest nicht wirklich weit runterscrollen?! Hab bei mir aber auch nochmal selber geschaut. bin leider kein computerexperte und ich habe jetzt keinen so neuen computer und noch nicht einmal einen großen monitor bei meinen laptop. ich habe die auflösung auch nie geändert weshalb ich vermute das es die standard (übliche?) einstellung ist...trotzdem war der text sichtbar. wenn man natürlich eine alte auflösung hat, dann ist evtl wirklich weit unten. Aber wenn man einen so alten rechner hat, dann ist scrollen auch zumutbar denke ich. dann wirst du ja auf jeder seite scrollen müssen weil man sonst gar nichts sieht.

das kleingedruckte ist meiner ansicht nach also eher im sichtbaren bereich (das ist wirklich nicht böse gemeint aber wenn der mangel eklatant wäre dann wäre er dir vorher aufgefallen und du hättest es thematisiert denke ich?!), die klausel wäre in einem solchen fall nicht überraschend. wer einen sehr alten rechner hat und den text deshalb nicht sieht, dem ist scrollen aber zuzumuten glaube ich. ansonsten könnten ja alle internet nutzer ihre auflösung runterstellen und dann sagen: "das war aber alles nicht im sichtbaren bereich". das halte ich für unwahrscheinlich.

wenn es nun also im sichtbaren bereich ist, erübrigt sich die Diskussion zum * in meinen augen eigentlich ebenfalls. Aber um das auch noch anzusprechen: das sternchen ist ja nunmal auch noch vorhanden und ich würde argumentieren, dass es zumutbar ist das hier nach dem zugehörigen anderen * zu schauen. auch hier mal die frage: ich sehe jeden tag plakate von handyherstellern, da erkenne ich das sternchen nicht mal wenn ich direkt vorm plakat stehe. vom darauf folgenden kleingedruckten ganz zu schweigen. Die bewegen sich doch auch alle im rechtlichen rahmen oder nicht? ich geb dir recht, dass es schöner wäre wenn immer alles in fetter schrift und grossbuchstaben da stehen würde, aber wenn du nur die rechtlichen grundlagen betrachtest, dann ist das korrekt so.

das wäre soweit meine meinung dazu, aber evtl findet man nicht immer einen gemeinsamen nenner, muss ja auch nicht sein:smile:

ps: bitte entschuldigt den langen beitrag:-p

grüße
der doc
 
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Doc, dazu fällt mir nur eins ein

entweder bist Du ein Maulwurf der Gegenseite oder hmmmmmmm
fiesling_smilie_39.gif


Wenn es so klar wäre wie Du uns glauben machen möchtest, WIESO klagen die Abofallenanbieter dann nicht und breiten diese dann die sich daraus ergebenden massenweisen Urteile nicht aus?

Zu Deinem Vortrag im Einzelnen unabhängig vom Rest - wieso ist eine Vertragspartei verpflichtet sich in der Presse über diverse Geschäftsmodelle zu informieren ...
 
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Doc, dazu fällt mir nur eins ein entweder bist Du ein Maulwurf der Gegenseite oder hmmmmmmm
fiesling_smilie_39.gif
Aber wer wird denn gleich schwarzmalen? Er schreibt doch selbst:
...hatte das selbe problem wie viele hier im Forum

Es war klar, dass hier jemand auftauchen wird, der das Problem für den Anbieter zu klären versuchen wird. Womöglich ist er der hier, den Rüdiger meinte:
... da raucht momentan mindestens ein Köpfchen.

@ Dr_Peters, mit ihren Ausführungen haben sie sich leider selbst disqualifiziert. Für was steht "Dr" eigentlich, für Dragon oder Draufgänger oder...? Wem wollen sie hier imponieren? Den kleinen kleinen Anfängervorteil aus ihrem ersten Beitrag haben sie zumindest bei mir verspielt. Mit ihrem Posting zuvor beziehen sie ganz klar die Position des Anbieters und vertreten übliche Argumente, wie sie von derartigen Anbietern vorgebracht werden. Das Wörtchen "Irrtum" kommt demnach auch bei ihnen gar nicht vor. Ein Irrtum ist es aber, in dem sie sich bewegen, wenn sie meinen, dass man sich weiter mit ihnen unterhalten müsste.

Gelegentlich geben wir hier gern kostenlos und unverbindlich Nachhilfe für Anbieter, in der Hoffnung, damit für Verbraucher mehr Transparenz bei solchen Angeboten produzieren zu können. Ich habe sogar schon überlegt, Jadorra ein Beraterangebot zu unterbreiten. Doch von all dem nehme ich nun doch lieber Abstand, da hier das Spiel überreizt wurde.

Zur Erinnerung:
....hier wird mal wieder prächtig geschwindelt.
 
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Aber wer wird denn gleich schwarzmalen? Er schreibt doch selbst:

Zitat von Dr_Peters :
...hatte das selbe problem wie viele hier im Forum

Vielleicht meint er daß viele Anbieter im (oder besser MIT) dem Forum haben ...

Und zum "Dr" fällt mir noch einer ein ...
"Warum wollen Sie Ihren Sohn Drafi Philip nennen?"
"Dann kann er auf seine Visitenkarte später Dr.Phil. schreiben!"
 
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hallo ich bins nochmal^^

so langsam weiß ich nich mehr genau was ich machen soll...sollte ich wie bis jetzt abwarten und nix machen oder wie?

danke^^
 
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sollte ich wie bis jetzt abwarten und nix machen oder wie

Keine Ahnung wie oft das hier schon erwähnt wurde,persönliche Rechtsberatung ist in Deutschland verboten. Wer nichts macht,kann auch nichts Falsches machen
Es wurde alles schon bis zum Erbrechen durchgekaut. Wer eine Gerichtsfeste Vorderung hat macht nicht so ein Affentheater sondern klagt
Hippo hat es ja hier unten auf humorvolle Weise erklärt ;)
 
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Mensch Flo, das was mit Dir grad passiert ist genau das was manche relativ neue User hier erreichen wollen.

Nach wie vor gilt, wenn die Abomafia nur den Hauch einer Chance sähe über Gerichte an die Kohle zu kommen, glaubst Du daß die sich dann hier im Forum mit uns abgeben würden?

Dann gäbe es ganz normal wie es bei ordentlichen Kaufleuten üblich ist

a) die Rechnung
b) die 1. Mahnung
c) die 2. Mahnung
d) vielleicht noch die 3. Mahnung
und ab da kommt dann
e) der echte Mahnbescheid und ggf das
f) Gerichtsverfahren

Aber keine dutzende Mahnpupse.

Nur - warum passiert das nicht bei der Abomafia?
Weil die genau wissen daß sie vor Gericht keine Chance haben.
Also laß Dich nicht verrückt machen. Ich habs jetzt schon ein paar mal geschrieben, bei einer Bekannten läuft das jetzt fast 4 Jahre, die Rechnung wäre, wenn sie denn rechtens gewesen wäre schon lange verjährt.
Aber es geht weiter wie hier beschrieben.
Nur müßte man es um den vatikanischen Aboabgesandten und den Inkassobeauftragten des Neunschwänzigen erweitern. Möglicherweise auch noch um das Lynchkommando aus Tumbstone zum Teeren und Federn.
 
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... wonach ihr selbst unter Art. 12 schreibt:
Gerichtsstand ist Bukarest, Rumänien
Wenigstens das ist nun geändert in
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Diekirch, Luxemburg.
Erfüllungsort ist übrigens dort, wo die Leistung erbracht wird nun nicht dort, von wo aus der Anbieter anonymisiert agiert. Allenfalls könnte man hier noch Berlin in Betracht ziehen, da dort die Serverkultur für flirtfair.de angebunden ist. Nutzt aber nach gängiger Rechtsprechung auch nichts, da das Angebot ja beim Nutzer aufschlägt und das ist wahrscheinlich immer dort, wo der Kundes das Internet verwendet und sich angemeldet hat.
 
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Hallo,

muss euch leider enttäuchen, ich schreibe in eigenem Interesse (die antwort hattet ihr jetzt aber wahrscheinlich auch erwartet oder?). das die einzige schlussfolgerung aus dem aufzeigen von gegenargumenten ist, dass man ein "maulwurf" sein soll...ich weiss nicht...schade eigentlich das so gedacht wird, aber ok. so scheint das wohl in vielen foren zu sein, musste ich mir vor einiger zeit auch schonmal woanders anhören...vllt liegts ja auch an mir...:smile:

grüße
der doc
 
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Hallo doc,
dann gib uns doch mal Deine Einschätzung zum Besten, warum die Abomafia die Forderungen nicht gerichtlich geltend macht wenn doch Deiner Ansicht nach die angeblich entstandenen Verträge doch rechtssicher sind weil sie die gesetzlichen Anforderungen nach dem Fernabsatzgesetz oder wie das Teil heißt erfüllen
 
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Hallo,

muss euch leider enttäuchen, ich schreibe in eigenem Interesse (die antwort hattet ihr jetzt aber wahrscheinlich auch erwartet oder?). das die einzige schlussfolgerung aus dem aufzeigen von gegenargumenten ist, dass man ein "maulwurf" sein soll...ich weiss nicht...schade eigentlich das so gedacht wird, aber ok. so scheint das wohl in vielen foren zu sein, musste ich mir vor einiger zeit auch schonmal woanders anhören...vllt liegts ja auch an mir...:smile:

grüße
der doc
Das liegt einfach daran, dass nur selten Betroffene auf die Idee kommen die Position der Anbieterseite zu vertreten während Maulwürfe immer wieder mal erscheinen.

Ich halte Deine Grundannahme für falsch. Du schreibst:
Die Frage "wer will das wirklich" ist hier meiner meinung nach nicht ausschlaggebend. Wenn du das persönlich nicht willst, dann ist das natürlich absolut in ordnung. aber das ändert ja nichts an einer rechtlichen Vereinbarung, oder?
Wir sind uns sicherlich einig, dass Verträge durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen. Die Frage ist daher, darf der Anbieter das Ausfüllen seines Formulares als Angebot zu seinen eigenen Bedingungen verstehen? Ausgangspunkt ist dabei der objektive Empfängerhorizont. Hier wird dann meist darauf abgestellt, ob die Kostenpflichtigkeit bei sorgfältigen Lesen erkennbar war. M.E. falsch, Maßstab ist der Empfängerhorizont eines redlichen Kaufmanns. Würde ein redlicher Kaufmann tatsächlich auf die Idee kommen "Mensch der Formularausfüller will echt einen Vertrag zu meinen Bedingungen haben". Sicherlich nicht wenn ein erheblicher Teil der Kundschaft die Kostenpflichtigkeit gar nicht erkennt und sich auch nur die "Blindfische" anmelden. Dann kann der Betreiber auch kein schutzwürdiges Vertrauen "Die wollen das doch " entwickeln. Es kommt daher m.E. kein Vertrag zustande.






BTW OT
wenn sich bei eplus dein 2jahres vertrag nochmal um 2 jahre verlängert, sagst du dann auch: "das wollte ich jetzt aber nicht wirklich"? wenn du es schaffst eplus so davon zu überzeugen dann sag mir auf jeden fall wie!
Das ist einfach, man verweist auf §309 Ziffer 9 Buchstabe b BGB
....ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam...bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) .....
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr .......
 
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also ich habe das hier alles mit sehr viel interesse verfolgt und finde man sollte es so machen wie "sweeny" und der "Schnapsbrenner" es machen. schickt einfach die mails und jeder kann sie nachlesen. es ist wirklich immer das gleiche! :wall:
glaubt mir. das einzige was euch was kostet sind eure nerven. MEHR NICHT :rolleyes:
es wird sich nach einiger zeit herausstellen, dass ihr die 1. mahnung bekommt, dann die 2. und so fort. nehmt sie wirklich und vergesst sie. IRGENDWANN kann!!! es sein, dass ihr ein Mahnschreiben von der Gerichtsstelle erhaltet.
das ist ein legitimes (und für die gegenseite kostenpflichtiges :-D) mittel um die zahlung einzufordern. HIER IST ES NUR WICHTIG, DEN FREIUMSCHLAG NICHT WEGZUWERFEN und in dem Schreiben an der stelle ein X zu machen, wo steht, dass ich dem ganzen !!!! unfug widerspreche. DANN !!! erhaltet ihr wieder eine nachricht, dass die gegenseite euren widerspruch erhalten hat und sie verlangt!!! :scherzkeks: von euch, euch zu dem sachverhalt zu erklären, damit sie dann mit diesem wissen (OHHHH SO DOOF IST DOCH WOHL DANN KEINER MEHR VON EUCH) klagen können. und dann ist plötzlich:
SCHLUSS
 
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also ich habe das hier alles mit sehr viel interesse verfolgt und finde man sollte es so machen wie "sweeny" und der "Schnapsbrenner" es machen. schickt einfach die mails und jeder kann sie nachlesen. es ist wirklich immer das gleiche! :wall:

Und Du glaubst das hilft ;)

Die einen lesen den Thread und schreiben dann erleichtert als Rückmeldung ihren Post und was sie tun werden, nämlich nicht zahlen.
Die brauchen das garantiert nicht daß alle Mahnschreiben von jedem eingestellt werden.

Und dann sind da noch die anderen, die lesen nicht mal die letzte Seite des Threads und realisieren nicht mal daß alle Fragen die sie haben schon 1-2 Posts vorher beantwortet wurden.
Die lesen das eh nicht
 
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IRGENDWANN kann!!! es sein, dass ihr ein Mahnschreiben von der Gerichtsstelle erhaltet

Gerichte verschicken keine Mahnschreiben

HIER IST ES NUR WICHTIG, DEN FREIUMSCHLAG NICHT WEGZUWERFEN

Was fürn Freiumschlag ??

es ist wirklich immer das gleiche

Genau,und darum ist es unsinnig den Schrott hier ständig rein zu kopieren

dass die gegenseite euren widerspruch erhalten hat und sie verlangt!!! :scherzkeks: von euch, euch zu dem sachverhalt zu erklären

Das zeigt wohl dass die absolut nichts in der Hand haben
 
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ok, ok, ok, nun kommen wir mal wieder alle runter. was wir hier wollen, ist doch eingentlich jedem klar: dem anderen helfen. :smile:

Gerichte verschicken keine Mahnschreiben

jaaaaaa kann man so sagen, was ich ausdrücken wollte ist, dass du iregendwann eine (wahr es ZAHLUNGSAUFFORDERUNG) von einer OFFIZIELLEN STELLE bekommst.

Was fürn Freiumschlag ??
den senden sie dir mit. damit sie sicher gehen können, dass du auch antworten kannst, selbst wenn du hartz4 empfänger bist!

Genau,und darum ist es unsinnig den Schrott hier ständig rein zu kopieren
da hast du wahr :scherzkeks: ich dachte ja auch an den schriftwechsel von EINEM aber den komplett und auf die ersten seiten, da viele ja nicht den nerv haben sich durch nunmehr fast 22 seiten zu lesen.

Das zeigt wohl dass die absolut nichts in der Hand haben
richtig beobachtet :sun:
 
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