Kreuzfahrt Schiffahrt

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Aka-Aka schrieb:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=131743#131743 schrieb:
Auch wenn der Antragsteller die Rufnummer im Rahmen einer Dienstleistung für einen Kunden nutzt, ist einzig er der Nutzer der Rufnummer und als solcher gegenüber der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und dem Anrufer für die rechtskonforme Nutzung der Rufnummer verantwortlich.
  • Der Antragsteller und Zuteilungsnehmer einer 0900-Nummer ist nach den Auflagen der Rufnummernvergabe für die rechtskonforme Nutzung der Rufnummer verantwortlich. Für einen Missbrauch der Rufnummer haftet also in jedem Fall der Zuteilungsnehmer gegenüber der BNA und gegenüber Verbrauchern.
  • Fraglich ist jedoch, wer Vertragspartner einer über eine 0900-Nummer in Anspruch genommenen Dienstleistung wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Vertragsschlüssen über Mehrwertdienste (siehe die Übersicht und Zitate bei Der Jurist) gelten sinngemäß folgende Grundsätze:
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005&Sort=3&nr=33658&pos=10&anz=1734&Blank=1.pdf - BGH schrieb:
    Ein Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen kommt dadurch zustande, dass ein Mehrwertdiensteanbieter durch die Bereithaltung seiner Leistung im Telekommunikationsnetz eine Realofferte (Angebot) abgibt und der Anschlußnutzer (gegebenenfalls im Namen des Anschlußinhabers) diese Realofferte regelmäßig zumindest schlüssig durch die Anwahl einer bestimmten 0900-Nummer am Telefongerät oder am Computer annimmt (Annahme).
    Dadurch tritt neben den als Dauerschuldverhältnis zu qualifizierenden Telefondienstvertrag mit dem Teilnehmernetzbetreiber ein weiteres Rechtsverhältnis mit dem Anbieter eines Mehrwertdienstes hinzu.
    Zwischen dem Anschlußnutzer und dem Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber kommt kein Vertrag zustande. Wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung zwischen dem Anschluß des Nutzers und dem Mehrwertdienst nach außen nicht deutlich wird, fehlt es bereits an einem erkennbaren Angebot. Der Anwahl einer Mehrwertdienstenummer ist auch nicht der objektive Erklärungswert zu entnehmen, daß der Nutzer nicht nur mit dem Mehrwertdiensteanbieter, sondern auch mit dem Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber eine (entgeltliche) vertragliche Beziehung begründen will. Dem durchschnittlich verständigen und informierten Telefon- und Internetnutzer ist nicht bewußt, daß die Verbindung zu dem Mehrwertdienst durch zwischengeschaltete Leistungserbringer hergestellt wird, so dass seine Willenserklärung einen zwischengeschalteten Leistungserbringer regelmäßig nicht beinhaltet. Selbst wenn der Anschlußnutzer mit der Einbeziehung von Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern in die Verbindungskette rechnet, umfasst seine Willenserklärung nicht den Vertragsschluss mit Personen, die sich ihm als technisch notwendige Erfüllungsgehilfen des Mehrwertdiensteanbieters darstellen. Der Anrufende will erkennbar nur mit einer Person einen Vertrag über die Nutzung der Mehrwertdienstenummer schließen.
    Nach diesen Grundsätzen ist festzuhalten:
    • Mit dem Netzbetreiber (Arcor, O2, DTAG etc.) kommt kein Vertrag über die Nutzung des 0900-PRD zustande.
    • Es kann nur entweder mit dem Zuteilungsnehmer der Rufnummer (der nach den Vergabeauflagen zugleich Nutzer ist) oder mit dem Kunden des Zuteilungsnehmers ein Vertrag zustande kommen.
    • Das Vertragsrecht spricht für einen Vertrag mit demjenigen, der den hinter der Nummer stehenden Dienst bewirbt und die Leistung des Diensts verspricht. Auf denjenigen, der die Leistung verspricht, ist die Willenserklärung des Verbrauchers gerichtet. Demnach würde ein Vertrag ggf. nur mit dem Kunden des Zuteilungsnehmers zustandekommen.
 
Und wenn es nun tatsächlic eine Kreuzfahrt gäbe, was wäre dann ? Alles in Ordnung oder sowieso Abzocke aus Prinzip ?
Optmist
 
Optimist schrieb:
Und wenn es nun tatsächlic eine Kreuzfahrt gäbe, was wäre dann ? Alles in Ordnung oder sowieso Abzocke aus Prinzip ?
Optmist

Das wirst Du noch heute Abend lesen in den News bei Dialerschutz.de und Computerbetrug.de.
 
http://forum.computerbetrug.de/viewforum.php?f=32
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=320
Die 0190 ist tot, es lebe die 0900: Transparenter und verbraucherfreundlicher, so sollte die „neue“ Nummer eigentlich sein. Das war zumindest die Hoffnung der Politik. Doch die Realität sieht anders aus. Ein aktueller Fall zeigt: Bestimmte Anbieter greifen schon wieder tief in die Trickkiste, um Verbraucher mit den „neuen“ Nummern abzukassieren – und sich anschließend aus der Verantwortung zu stehlen. Doch die Bundesnetzagentur ist alarmiert. Sie prüft jetzt rechtliche Schritte.
es ist doch sehr schwer sich von "liebgewordenen" und "vertrauten" Methoden zu trennen...

cp
 
Na hauptsache die besagte Firma steht in den nächsten Tagen nicht mit Pistole vor meiner Haustür :) bzw. die Sache hat keine negativen Konsequenzen da ich ausbildungssuchend bin.
 
Zu dieser ominösen Datenbank:

Normalerweise benötigen Firmen nicht Datenbanken über Personen, die nicht ihre Kunden sind. Datenbanken über Personen, die ihr Recht kennen und durch belästigende Anruf zu Beschwerden motiviert werden, benötigt auch nur eine Firma, die genau diese belästigenden Anrufe tätigt, aber ihr Risiko minimieren will.

Wenn nun der Mitverdiener und Weitervermieter auf der höheren Ebene weiß und dieses Wissen offen zugibt, dass der Nummernnutzer solche Datenbanken führt, dann gibt er nach meinem Verständnis auch zu, zu wissen, dass eben seine weitervermieteten Nummern missbräuchlich verwendet werden.

Dietmar Vill
 
was ist, wenn der Gewinn tatsächlich vorhanden ist

Also, den Sachzusammenhang verstehe ich nicht. Wenn ich angerufen werde und eine Kreuzfahrt gewinne - und als Gegenleistung 20 oder 30 Euro investiere, dann ist es sicher eine Gaunerei, wenn diese Kreuzfahrt nicht stattfindet.
Wenn sie aber nun (aus welchen Gründen auch immer) tatsächlich wie versprochen in Anspruch genommen werden kann, dann ist es doch völlig in Ordnung - ich hätte jedenfalls nichts dagegen, so billig an eine Reise zu kommen.

Die Datenbank muss zudem nicht prinzipiell unlauter sein, womöglich hat man ja irgendwo zugestimmt (z.B. bei einem Gewinnspiel oder ähnlichem). Wer kann das schon auf Anhieb ausschliessen ?

Thomas
 
Re: was ist, wenn der Gewinn tatsächlich vorhanden ist

Thomas der Gastleser schrieb:
Wenn sie aber nun (aus welchen Gründen auch immer) tatsächlich wie versprochen in Anspruch genommen werden kann, dann ist es doch völlig in Ordnung - ich hätte jedenfalls nichts dagegen, so billig an eine Reise zu kommen.
Ansonsten glaubst du auch an den Weihnachtsmann, den Osterhasen und dass der Klapperstorch die Babies bringt...

cp
 
Re: was ist, wenn der Gewinn tatsächlich vorhanden ist

Thomas der Gastleser schrieb:
Die Datenbank muss zudem nicht prinzipiell unlauter sein, womöglich hat man ja irgendwo zugestimmt (z.B. bei einem Gewinnspiel oder ähnlichem). Wer kann das schon auf Anhieb ausschliessen ?
Irgendwo ist immer falsch und eine reine Schutzbehauptung der Telefondrücker. Ohne bestehenden Kundenkontakt sind Anrufe unzulässig.

Für die Kunden hat der Anbieter eine Datenbank. Für Nicht-Kunden braucht er keine.

Dietmar Vill
 
Re: was ist, wenn der Gewinn tatsächlich vorhanden ist

Thomas der Gastleser schrieb:
Wenn ich angerufen werde und eine Kreuzfahrt gewinne - und als Gegenleistung 20 oder 30 Euro investiere, dann ist es sicher eine Gaunerei, wenn diese Kreuzfahrt nicht stattfindet.
Wenn sie aber nun (aus welchen Gründen auch immer) tatsächlich wie versprochen in Anspruch genommen werden kann, dann ist es doch völlig in Ordnung - ich hätte jedenfalls nichts dagegen, so billig an eine Reise zu kommen.
Ist natürlich ein Ansatz - den Telefonbetrag investieren und danach die Kreuzfahrt gem. § 661a BGB einklagen ...
Wobei hierfür die Legionäre wohl nicht zuständig wären - so weit reichen die Telefonzuteilungsregelungen m.E. nicht ... :sad:
 
Re: was ist, wenn der Gewinn tatsächlich vorhanden ist

Thomas der Gastleser schrieb:
Wenn sie aber nun (aus welchen Gründen auch immer) tatsächlich wie versprochen in Anspruch genommen werden kann, dann ist es doch völlig in Ordnung - ich hätte jedenfalls nichts dagegen, so billig an eine Reise zu kommen.

Ein Blick nach www.Gewinnbriefe.info zeigt, daß man hier sehr kreativ ist. Ich erwarte, daß man gleich zweimal abgezockt wird. Bei der Kreuzfahrt/Schiffahrt wird es sich um eine Verkaufsveranstaltung an Bord eines Schiffes handeln, der man nur schwimmend entkommt.

Aber Du kannst es einfach mal ausprobieren und Deine Erfahrungen berichten.

Nebelwolf
 
legion schrieb:
Die legion ist für die Werbeaktivitäten ihrer Kunden genauso wenig verantwortlich, wie etwa die Deutsche Telekom für den Inhalt der auf ihren Telefonleitungen geführten Telefongespräche oder jedweder Werbeträger für die dort veröffentlichte Werbung (...)
Quelle: antispam-Forum
 
Aka-Aka schrieb:
legion schrieb:
Die legion ist für die Werbeaktivitäten ihrer Kunden genauso wenig verantwortlich, wie etwa die Deutsche Telekom für den Inhalt der auf ihren Telefonleitungen geführten Telefongespräche oder jedweder Werbeträger für die dort veröffentlichte Werbung (...)
Quelle: antispam-Forum
In dem genannten Verfahren scheint es allein um 0190-Nummern zu gehen. Die hier diskutierte Eigenverantwortlichkeit des Zuteilungsnehmers betrifft aber die Zuteilungsauflagen für 0900-Nummern.
 
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