AW: Kostenfalle bunte-grusskarten.de
Hallo zusammen, auch mein Vater ist leider auf diese Seite hereingefallen.
Hat sich aber zum Glück an mich gewendet und auf meinen Rat hin nicht gezahlt. Ich habe sehr viel recherchiert und folgendes über diese [ edit] Masche herausgefunden:
- der Vertrag ist definitiv rechtlich unwirksam, man wird weder auf die Kosten (ganz unten im Kleingedruckten - in der letzten Zeile) noch auf sein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht
- um dennoch sicherzugehen, kann man zu jeder Zeit einen Widerspruch senden. Ein Musterschreiben hierzu findet man beispielsweise hier:http://www.vz-berlin.de/UNIQ126745988022100/link511791A.html
- der Ablauf der Masche ist wie folgt:
1) Rechnungsschreiben nach Ablauf der Widerspruchsfrist per E-Mail
2) Mahnschreiben ohne Zusatzkosten per E-Mail
3) Mahnschreiben mit 5 Euro Aufschlag per E-Mail
4) Inkassoschreiben per E-Mail (Kosten dann bei über 100 Euro)
5) Inkassoschreiben per Post
6) NEU: gerichtlicher Mahnbescheid per Post (ca. 200 Euro) - darf als einziger nicht ignoriert werden, dazu später mehr
- es werden alle Briefe und E-Mails, egal ob durch eigenen Anwalt oder selbst verfasst und verschickt, durch die [ edit] ignoriert, sie werden nicht einmal gelesen
- die [ edit] setzen einfach auf die Einschüchterung und vertrauen auf die Statistik, die das ganze rentabel macht, selbst ein online erstellter Mahnbescheid, der 23 Euro kostet, rentiert sich für die [ edit] , wenn knapp über 10 % der Leute bezahlen, mit einer solchen Seite gehen über 20000 Euro täglich auf das Konto der [ edit] ein, bei diesen Einnahmen ist es für die [ edit] sehr leicht einen Anwalt oder eine Anwältin zu finden, die die Inkassoschreiben aufsetzen, das ein Jahr oder länger mitmachen und dann für immer ausgesorgt haben
- man kann getrost die Drohkulisse von 1-5 ignorieren, vielleicht zur Sicherheit o.g. Musterschreiben zwecks Widerspruchs per E-Mail schicken, aber Punkt 6 darf man auf keinen Fall ignorieren. Hierbei muss man binnen von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Einfach Widerspruch auf dem Mahnbescheid ankreuzen, unterschreiben und zurücksenden. Erst dann hat man für immer Ruhe. Der Ball liegt dann nämlich auf der Seite der [ edit] und die müssten nun vor Gericht ziehen, was sie aufgrund des offensichtlichen [ edit ]natürlich nie machen. Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann neuerdings online übrigens jeder ausfüllen, sie werden nie auf Rechtmäßigkeit geprüft.
Ich hoffe euch geholfen zu haben. Gruß Komet
Hallo zusammen, auch mein Vater ist leider auf diese Seite hereingefallen.
Hat sich aber zum Glück an mich gewendet und auf meinen Rat hin nicht gezahlt. Ich habe sehr viel recherchiert und folgendes über diese [ edit] Masche herausgefunden:
- der Vertrag ist definitiv rechtlich unwirksam, man wird weder auf die Kosten (ganz unten im Kleingedruckten - in der letzten Zeile) noch auf sein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht
- um dennoch sicherzugehen, kann man zu jeder Zeit einen Widerspruch senden. Ein Musterschreiben hierzu findet man beispielsweise hier:http://www.vz-berlin.de/UNIQ126745988022100/link511791A.html
- der Ablauf der Masche ist wie folgt:
1) Rechnungsschreiben nach Ablauf der Widerspruchsfrist per E-Mail
2) Mahnschreiben ohne Zusatzkosten per E-Mail
3) Mahnschreiben mit 5 Euro Aufschlag per E-Mail
4) Inkassoschreiben per E-Mail (Kosten dann bei über 100 Euro)
5) Inkassoschreiben per Post
6) NEU: gerichtlicher Mahnbescheid per Post (ca. 200 Euro) - darf als einziger nicht ignoriert werden, dazu später mehr
- es werden alle Briefe und E-Mails, egal ob durch eigenen Anwalt oder selbst verfasst und verschickt, durch die [ edit] ignoriert, sie werden nicht einmal gelesen
- die [ edit] setzen einfach auf die Einschüchterung und vertrauen auf die Statistik, die das ganze rentabel macht, selbst ein online erstellter Mahnbescheid, der 23 Euro kostet, rentiert sich für die [ edit] , wenn knapp über 10 % der Leute bezahlen, mit einer solchen Seite gehen über 20000 Euro täglich auf das Konto der [ edit] ein, bei diesen Einnahmen ist es für die [ edit] sehr leicht einen Anwalt oder eine Anwältin zu finden, die die Inkassoschreiben aufsetzen, das ein Jahr oder länger mitmachen und dann für immer ausgesorgt haben
- man kann getrost die Drohkulisse von 1-5 ignorieren, vielleicht zur Sicherheit o.g. Musterschreiben zwecks Widerspruchs per E-Mail schicken, aber Punkt 6 darf man auf keinen Fall ignorieren. Hierbei muss man binnen von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Einfach Widerspruch auf dem Mahnbescheid ankreuzen, unterschreiben und zurücksenden. Erst dann hat man für immer Ruhe. Der Ball liegt dann nämlich auf der Seite der [ edit] und die müssten nun vor Gericht ziehen, was sie aufgrund des offensichtlichen [ edit ]natürlich nie machen. Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann neuerdings online übrigens jeder ausfüllen, sie werden nie auf Rechtmäßigkeit geprüft.
Ich hoffe euch geholfen zu haben. Gruß Komet