starfrench
Frisch registriert
Hallo
Möchte mal die Frage aufgreifen sind Inkassokosten einforderbar bzw.einklagbar oder nicht wenn wärend des Inkassostreitfalles die Hauptforderung gezahlt wurde.
Schreiben vom Inkassounternehmen sehen dann so aus
Das einzigste Urteil welches ich im Internet über diese Suchmaske finden konnte war OLG Köln 6 U 60/03
Und hier geht es lediglich ob die Höhe der Summe die ein Inkasso verlangen kann sittenwiedrig ist oder nicht.
Den Rest finde ich nicht.
Möchte mal die Frage aufgreifen sind Inkassokosten einforderbar bzw.einklagbar oder nicht wenn wärend des Inkassostreitfalles die Hauptforderung gezahlt wurde.
Schreiben vom Inkassounternehmen sehen dann so aus
:In vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die Teilzahlungsmitteilung unseres Auftraggebers Mandant XY. Ausweislich der anliegenden Forderungsaufstellung wurde Ihre Teilzahlung ordnungsgemäß verbucht.
Die Einschaltung unseres Inkassobüros wurde aufgrund Ihres Zahlungsverzuges ausgelöst. Gemäß den Verzugsvorschriften des BGB §§ 280, 286 BGB sind Sie verpflichtet, dem Gläubiger den gesamten durch Ihre Nichtzahlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten unserer Beauftragung. Dies wurde in diversen Gerichtsurteilen bestätigt:
OLG Köln 2 U 111/71
OLG Köln 6 U 60/03
OLG München 23 U 2346/90
OLG Karlruhe 13 U 352/89
OLG Frankfurt / Main 13 U 178/88
OLG Dresden 12 U 151/93
Wir sehen nun dem ausgleich der offenstehenden restforderung über XX,YY € bis zum xx.yy.zz entgegen.
Das einzigste Urteil welches ich im Internet über diese Suchmaske finden konnte war OLG Köln 6 U 60/03
Und hier geht es lediglich ob die Höhe der Summe die ein Inkasso verlangen kann sittenwiedrig ist oder nicht.
Den Rest finde ich nicht.