Klage-wer wurde gerichtlich verklagt ???

crusador schrieb:
man kann aber auch beim Schach dem anderen während seinem Zug reinreden oder ihn zu nem voreiligen Zug zwingen

habe ich berechtigte Hoffnung, dass gar nix mehr kommt? (...) war glaube ich denen ihr juristischer Möchtegern-Geldeintreiber


Du kannst Dir einen Anwalt nehmen und Antrag auf mündliche Verhandlung stellen. Dann bekommt die Gegenseite eine richterliche Frist zur Begründung ihres Antrages. Wird die Frist versäumt, kann ihr Vorbringen ausgeschlossen werden, falls sie danach noch schreibt und - das ist vor allem wichtig, Dein Anwalt kann Klageabweisung in einem sogenannten Versäumnisurteil beantragen.

Würde ich aber nicht unbedingt machen, lass doch die andere Seite strampeln.
 
Klage ??

@alle

Darf ich denen dann meine Entziehungskur in Rechnung stellen ??? :crazy:

Trotzdem: Prost und schöne Ostertage !!
:wave:

Der Chemiker
:schreiben:
 
Zeitraum zwischen Mahnbescheid und Klage

In meinem Fall (Talknet IbC, nicht veröffentlichte Preise) hat (...) vom Widerspruch gegen den Mahnbescheid bis zur Einzahlung der Gerichtsgebühren über vier Monate verstreichen lassen. Hat zur Folge, daß die Verjährung durch den Erlaß des Mahnbescheids nicht unterbrochen ist.

Also: Zurücklehnen, Ruhe bewahren, die machen lassen und Tee trinken...

Gruß
Comedian
 
Ich möchte auch eine Frage los werden,

Gibt es für Mahnungen und Forderungen eine Verjährungsfrist oder nicht?
sonst kann es in die Länge unendlich ziehen...

Leider konnte ich selbst keine wirksame Anzeige gegen Nexnet stellen, weil der Fall ca. 9 Monate zuruckliegt, so wurde mir bei Polizei erklärt, und
ich habe einen Frist von nur 3 Mon. nach bekanntwerden der Schaden.

MfG
egloeg
 
Re: Verjährung

BenTigger schrieb:
Comedian1 schrieb:
Die Verjährung beträgt gem. § 8 TKV zwei Jahre.

Gruß
Comedian

tja aber ab wann zählt die Verjährung?? nach der letzten versendeten Mahnung? oder nur, wenn keine Rechnung/Mahnung gestellt wurde?

aehm ist meine Frage untergegangen??

Ich wollte tatsächlich wissen, ab wann die Verjährungsfrist startet....
Irgendwie ist mir so, das eine Forderung die Verjährungsfrist unterbricht.
Oder startet die ab Beginn des Kostenauftretens?
 
Re: Verjährung

BenTigger schrieb:
BenTigger schrieb:
Comedian1 schrieb:
Die Verjährung beträgt gem. § 8 TKV zwei Jahre.

Gruß
Comedian

tja aber ab wann zählt die Verjährung?? nach der letzten versendeten Mahnung? oder nur, wenn keine Rechnung/Mahnung gestellt wurde?

aehm ist meine Frage untergegangen??

Ich wollte tatsächlich wissen, ab wann die Verjährungsfrist startet....
Irgendwie ist mir so, das eine Forderung die Verjährungsfrist unterbricht.
Oder startet die ab Beginn des Kostenauftretens?

Die Verjährung beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html
Der Ablauf kann gehemmt werden, etwa durch Mahnbescheid oder Klage. http://dejure.org/gesetze/BGB/204.html

Bitte um Nachsicht, ich wollte mit der Antwort niemandem vorgreifen.
 
Bitte um Nachsicht, ich wollte mit der Antwort niemandem vorgreifen.

Hi Jurist, Danke für die Antwort, mir war es im Grunde egal wer antwortet hauptsache ich kann mich informieren.
Comödian1 hatte ich eben nur zitiert, damit ihr wisst, worauf ich mich beziehe..
Werde die Links mal durchstöbern und weiter Fragen, wenn ich noch welche habe :)
 
crusador schrieb:
man kann aber auch beim Schach dem anderen während seinem Zug reinreden oder ihn zu nem voreiligen Zug zwingen

habe ich berechtigte Hoffnung, dass gar nix mehr kommt? (...) war glaube ich denen ihr juristischer Möchtegern-Geldeintreiber

Bei mir haben sie sich die Gebühren für einen MB eingespart und die Forderung an Talkline zurückgegeben, mit der Antwort,
"Bis zur Klärung durch unsere Mandantin ruht der Fall in unserem Haus. Wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück, sobald eine Mitteilung unserer Mandantin vorliegt."
Das war am 10. 04. jetzt haben wir 21.05.
Spätestens, wenn die Verjährung droht, werden sie wiederkommen, es sei denn, die Gerichte arbeiten alle 0190-Fälle zu Gunsten
der Dialergeschädigten ab.
Dann wäre eine Beilegung der Forderung fällig.
Sehe ich das richtig??? :lol: :lol: :lol:
mfg Gunnar
 
Hallo Gunnar,

wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, kann zwar die Gegenseite noch versuchen, die Forderung bei Dir geltend zu machen (Mahnbescheid, Klage), Du kannst das aber mit Hinweis auf die eingetretenen Verjährung verhindern.

D.h. Du mußt Dich auf die eingetretene Verjährung berufen, dann wird kein Gericht gegen Dich urteilen.

Gruß
Magdalena
 
Magdalena schrieb:
Hallo Gunnar,

wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, kann zwar die Gegenseite noch versuchen, die Forderung bei Dir geltend zu machen (Mahnbescheid, Klage), Du kannst das aber mit Hinweis auf die eingetretenen Verjährung verhindern.

D.h. Du mußt Dich auf die eingetretene Verjährung berufen, dann wird kein Gericht gegen Dich urteilen.

Gruß
Magdalena

Verjährungsfrist ist zwei Jahre, sie beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstanden ist.

Einrede der Verjährung muss ausdrücklich erklärt werden, aber bitte erst im Prozess, damit die Kläger auf den Kosten sitzenbleiben.
 
Der Jurist schrieb:
Magdalena schrieb:
Hallo Gunnar,

wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, kann zwar die Gegenseite noch versuchen, die Forderung bei Dir geltend zu machen (Mahnbescheid, Klage), Du kannst das aber mit Hinweis auf die eingetretenen Verjährung verhindern.

D.h. Du mußt Dich auf die eingetretene Verjährung berufen, dann wird kein Gericht gegen Dich urteilen.

Gruß
Magdalena

Verjährungsfrist ist zwei Jahre, sie beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstanden ist.

Einrede der Verjährung muss ausdrücklich erklärt werden, aber bitte erst im Prozess, damit die Kläger auf den Kosten sitzenbleiben.

*gg*
Da wollte ich (da auch Juristin) besonders "nichtttechnisch" schreiben, damit es jeder versteht - aber unser erlauchter Jurist :D schreibts doch noch schöner.

An dieser Stelle Dank an ihn, der mir mit seinen Formulierungen zum einen immer wieder die Freudentränen in die Augen treibt, zum anderen unschätzbare Vorarbeit leistet :respekt:

Liebe Grüße
Magdalena
 
da war ich eben doch nicht eingeloggt - man verzeihe einem Rookie die Fehler in der richtigen Benutzung des Forums :oops: - ich gelobe Besserung!

LG
Magdalena
 
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