Der Jurist
Teammitglied
crusador schrieb:man kann aber auch beim Schach dem anderen während seinem Zug reinreden oder ihn zu nem voreiligen Zug zwingen
habe ich berechtigte Hoffnung, dass gar nix mehr kommt? (...) war glaube ich denen ihr juristischer Möchtegern-Geldeintreiber
Du kannst Dir einen Anwalt nehmen und Antrag auf mündliche Verhandlung stellen. Dann bekommt die Gegenseite eine richterliche Frist zur Begründung ihres Antrages. Wird die Frist versäumt, kann ihr Vorbringen ausgeschlossen werden, falls sie danach noch schreibt und - das ist vor allem wichtig, Dein Anwalt kann Klageabweisung in einem sogenannten Versäumnisurteil beantragen.
Würde ich aber nicht unbedingt machen, lass doch die andere Seite strampeln.