Klage trotz Entregistrierung des Dialers

118xx

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Amtsgericht Krefeld 2 C 157/06:
Die Beteiligten streiten sich um Verbindungsentgelte für Dialeranwahlen aus 2005. Trotz des Hinweises des Beklagten, dass die Haltezeit von Dialerprogrammen des betreffenden Herstellers in der Datenbank der Bundesnetzagentur nicht sehr hoch ist, wurde Mahnbescheid beantragt.
Dem strittigen Dialer ist seit einigen Wochen bestandskräftig die Registrierung entzogen, es wurde von der Bundesnetzagentur ein Inkassoverbot angeordnet. Der Beklagte beantragte die Durchführung des strittigen Verfahrens. Trotz des Inkassoverbotes wurde die Klage von der Gegenseite sodann begründet.
Auch dieses Problem ist jedoch nunmehr gelöst, die Klage wurde zurückgenommen, mit der Folge, dass die Telefongesellschaft die Kosten tragen muss.

Abzuwarten bleibt, ob die geforderte Verzichtserklärung rechtzeitig eintrifft sonst geht es weiter mit einer negativen Feststellungsklage.
 
AW: Klage trotz Entregistrierung des Dialers

Die Telefongesellschaft hat nunmehr auch auf die vermeintliche Forderung verzichtet, die Sache ist damit -sobald die Kosten des Beklagten erstattet sind- abgeschlossen.
 
AW: Klage trotz Entregistrierung des Dialers

118xx schrieb:
Die Telefongesellschaft hat nunmehr auch auf die vermeintliche Forderung verzichtet, die Sache ist damit -sobald die Kosten des Beklagten erstattet sind- abgeschlossen.
Schön. Leider passiert(e) das viel zu selten. Diese Piekser hätten auf die Dauer sogar dem Partner der (wohl gemeinten*) Dialerfirma weh getan und man hätte sich überlegt, ob es eine gute Idee gewesen ist, den Herrn (aus Berlin?) zu hofieren und (immer wieder) grosszügig mit Dialernümmerchen zu versorgen...


*
dass die Haltezeit von Dialerprogrammen des betreffenden Herstellers in der Datenbank der Bundesnetzagentur nicht sehr hoch ist
;)
 
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