Kids / "Leistung" / "Sexueller Mißbrauch&quot

Rahmat

Frisch registriert
Hi @ all!

Dass Telekom, FST, Politik und Justiz das Abzocken und Betrügen sch...egal ist, ist klar.

Ich würde in der Diskussion aber gerne noch ein paar neue Akzente setzen.

Was mich interessieren würde, ist die rechtliche Würdigung der Gegenleistung.
Ich habe so den Eindruck, bei sex-sites geht die Rechtsprechung prinzipiell von einer (wie auch immer gearteten) Leistung aus. Und so was ähnliches wie Schadenfreude, unterstellter Dummheit oder Absicht usw. ist auch dabei.

Wie sieht es aber mit anderen "Leistungen" aus.
Ich sehe im TV immer mehr 0190-Werbung, die auf kids abgestimmt ist, Wettbewerbe, Abstimmungen und lauter so Schrott.

Hier stellt sich die Frage nach der Gegenleistung neu.
Ich könnte mir z.B. eine Webcam mit Hundebabies vorstellen, mit ner 0190, 0192 oder sonst was.
Ist das eine Leistung? Wird überhaupt gefragt ob eine Leistung erbracht wird? ( An anderer Stelle wurde die Nicht-Leistung schon beim Telefonieren / Weitervermitteln recht treffend karrikiert / heise).
Oder ist das gar kein Thema und geht es nur um den click = "Unterschrift" ? (Problematik Wucher / Definition / hat Heiko ja schon einiges dazu gesagt.)

Also Frage an alle:
Welche "Leistungen" erhält man eigentlich
(unabhängig davon, auf welche dubiose Art und Weise sie zustande gekommen ist, und ob sie einem persönlich auch etwas nutzt)?
Und
Spielt die "Leistung" in einem Rechtsstreit überhaupt eine Rolle?


Die zweite Frage, die sich aufdrängt ist die der Verantwortlichkeit des Anschlußinhabers. Die Telekom sagt ja, wenn die Kids telefonieren oder ins Internet gehen ist der Inhaber des Anschlusses dafür verantwortlich. Ist diese Position überhaupt haltbar, wenn massiv Werbung gemacht wird, die speziell und massiv auf nicht geschäftsfähige Kids abgestimmt ist?
Wenn diese Kids z.B. vergessen aufzulegen, weil sie zu klein sind ...
Weiß jemand etwas dazu?


Die dritte Frage ist noch heikler:
Ich gehe mal davon aus, dass im Rotlichtmilieu viele Kriminelle sind, bei den 0190-er noch mehr und dass unter diesen (wenn sie eh schon kriminell sind) vielleicht sogar welche sind, die sich Kindsmißbrauch teuer bezahlen lassen. Und das vielleicht sogar noch mit ner versteckten 0190-er. So nach dem Motto, mich kann eh keiner anzeigen, denn der hat sich ja selber strafbar gemacht.
Hat da schon mal jemand was gehört?

Rahmat.
 
Re: Kids / "Leistung" / "Sexueller Mißbrauch&

Rahmat schrieb:
Ich könnte mir z.B. eine Webcam mit Hundebabies vorstellen, mit ner 0190, 0192 oder sonst was.
Mir ist ein konkreter Fall bekannt, bei dem einem Kind in einem Pferde-Chat von einer Chaterin erzählt wurde sie habe eine bessere Möglichkeit für einen Chat und außerdem könne das Kind mit dem "Zusatzprogramm" die Pferdebilder der anderen Chaterin sehen,
Das Mädchen installierte das Zusatzprogramm (aka "Dialer") und unterhielt sich stundenlang vortrefflich mit ihrem Gegenüber - die Dame ist übrigens schon öfter im Rahmen von Pornochats aufgetaucht - über Pferde.

Für das Geld hätte das Mädchen schon fast selbst ein Pferd gekriegt...
 
@Rahmat:
Sicher spielt die gebotene Leistung eine Rolle. Das zielt dann ins Vertragsrecht und bietet bei Sittenwidrigkeit die Anfechtung des zustande gekommenen Vertrages.
Die Frage zum Anschlussinhaber denke ich ist grundsätzlich so zu sehen, dass der Anschlussinhaber für die Nutzung des ihm überlassenen Anschlusses selbst verantwortlich ist und ggf. entsprechende Schutzmassnahmen ergreifen muss.
Und im dritten Fall ist zu unterscheiden, ob derjenige gezielt das Angebot nach Kinderpornos sucht/nutzt oder nicht. Wenn ja, zwei lichtscheue Figuren unter sich. :evil:
 
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