Hallo Virenscanner,
ja leider - das sogar ganz ausdrücklich.
Allem Datenschutz zu Trotze verlangt die DENIC unnachgiebig die Angabe von Name und Adresse - egal, ob das begründet ist oder nicht.
Ich habe jahrelang eine Geographie-Seite betrieben (Heiko kann Dir die Adresse sagen), die mehrere tausendmal am Tag abgerufen wurde. Die Seite versuchte, objektiv auch über alle Länder der Welt zu berichten. Irgendwann im letzten Jahr bekam ich dann ganz massive Morddrohungen und in 2 Fällen "Besuch" von Leuten, denen die Beschreibung des politischen Alltags in ihrem (vorderasiaischen) Land nicht gefallen hat. Da ich in keinem Telefonbuch drinnen bin, war natürlich unklar, woher die Typen meine Adressen hatten. Bei der Gerichtsverhandlung stellte sich dann die DENIC als "Verursacher" heraus.
Daraufhin habe ich mich mit dem Urteil an dieselben gewandt und habe um eine Ausnahmeregelung gebeten. Mir wurde geantwortet, daß dies nicht möglich seie. Meine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg (zuständig für die DENIC) brachte zwar viel Verständnis - aber auch kein Ergebnis.
Ich weiß nicht - ich kann jeden Beamten, der mich in einer Behörde mit meinem Namen im Wartesaal aufruft, wegen Verletzung des Datenschutzes belangen - aber ausgerechnet im Internet gilt dieser Datenschutz nicht... Ich habe ja nichts dagegen, dass die Denic in begründeten Fällen die Adressen herausgibt - aber dann auch nachweispflichtig, an WEN....
Inzwischen habe ich übrigens schon wieder die ersten Drohungen erhalten, allerdings diesmal nicht auf einer Erdkunde-Seite, sondern auf einer Seite, die sich mit sozialen Problemen beschäftigt....
Ich habe für mich auch inzwischen eine Lösung gefunden, die einerseits dem Gesetz Genüge trägt und andererseits mich auch ungestört arbeiten läßt. Aber diese private Lösung ist nicht jedermann möglich....
Gruß!
Hoppel
PS.: Sorry, die Antwort wurde länger. Aber DAS Thema berührt einen wunden Punkt. :evil: