Hallo und Guten Morgen,
auch ich bin "Nachbarschaft24" auf den Leim gegangen.
Mittlerweile habe ich allerlei Informationen aus dem WWW dazu gefunden.
Zusammengefasst ist ein Ergebnis dabei herausgekommen:
AUF KEINEN FALL SOLLTE MAN ZAHLEN !
Widersprüchlich sind allerdings die Informationen wie man sich richtig verhalten sollte.
Daher brennen mir noch ein paar Fragen unter den Nägeln die ich mir bislang nicht beantworten konnte:
1.)
Fakt ist auf der Startseite von "Nachbarschaft24" ist - wenn auch nicht hervorgehoben - zu lesen, dass das Ganze eben 9 EURO pro Monat und das 2 Jahre lang kostet. Auch in den AGB's - die ich bestätigt habe - steht das so.
Fakt ist auch, dass ich trotz allem nicht davon ausgegangen bin einen Vetrag abgeschlossen zu haben. In keiner Email die ich erhalten habe war jemals die Rede von Kosten.
Nun stell' ich mir aber eben folgende Frage:
Nicht zu zahlen ist nicht schwer ! Aber einfach nicht reagieren ?
Letztlich ist das ganze auch auf eigene Unachtsamkeit zurückzuführen.
Daher bin ich mir nicht sicher:
Kann man bei "Nachbarschaft24" wirklich davon ausgehen, dass das alles so unseriös ist, dass die keine Chance haben vor einem Gericht ihre Interessen durchzusetzen. Worauf kann man sich da berufen. Letztlich werden diese Anbieter ja auch schlauer und verschwiegen haben die die Kosten nicht.
Ich habe gegen die erhaltene Rechnung Widerspruch eingelegt und hilfsweise Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bzw. Irrtum erhoben. Das habe ich per Email getan.
Reagiert haben die wie erwartet und auch schon hier im Thread beschrieben.
Kurz gesagt:
Ist das Angebot von "Nachbarschaft24" wirklich mit denen anderer Abzocker vergleichbar oder sind die hier nicht einfach etwas schlauer gewesen.
Auch wenn das alles sehr unseriös erscheinen mag - ich bin mir einfach nicht sicher, dass die Rechtslage so sonnenklar ist, dass aussitzen wirklich zum gewollten Ziel des "Im-Sande-verlaufen" führen wird.
Wie seht Ihr das???
2.)
Die haben in Ihren Daten eine Adresse von mir an der ich seit 2 Jahren nicht mehr wohne. Muss ich das ändern ? Damit mich ein gerichtlicher Mahnbescheid erreichen kann ? Oder sollte ich mich am Besten gar nicht mehr einloggen.
3.)
Eine kurze Kurzberatung bei der örtlichen Verbraucherzentrale ergab folgendes:
Die haben keine Chance, da die über keine deutsche Anschrift verfügen.
Ich habe aber den Eindruck, dass diese Aussage kompletter Blödsinn war, da ich gelesen habe, dass zum Beispiel ausländische Gläubiger über das Mahngericht Berlin ebenfalls wie jeder deutsche Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten kann. Dann könnten die doch aber auch klagen.
Oder wie ist da die Lage?
Wo müsste überhaupt geklagt werden (im Falle der Fälle):
Vor einem deutschen Amtsgericht oder würde ich wohlmöglich nach Dubai vorgeladen werden?
Fragen über Fragen ?
Vielleicht ist es ja doch besser zu einem Anwalt zu gehen?
Ich hatte nicht den Eindruck, dass die Verbraucherzentrale wirklich Ahnung hat und bin einfach sehr verunsichert. Aber das ist wahrscheinlich ja auch gewollt.