Jugendschutz / ueber 18 / LG München

A

Anonymous

http://www.coolspot.de/?template=presse1

Presseerklärung schrieb:
In einer Einstweiligen Verfügung vom 08. September 2004 (Az 33 O 17042/04) untersagt das Landgericht München der Erodata GmbH die weitere Verbreitung wesentlicher Inhalte einer aktuellen Pressemitteilung. Dem Unternehmen wird verboten künftig zu behaupten, das Landgericht Düsseldorf habe in einem Urteil vom 28. Juli dieses Jahres festgestellt, „ueber18.de sei ein verlässliches Altersverifizierungssystem im Sinne des Jugendschutzrechtes und/oder das Altersverifizierungssystem ueber18.de sei rechtlich einwandfrei.“ Die Münchner Richter begründen ihr Verbot damit, dass das LG Düsseldorf in dem besagten Urteil eine solche Aussage nicht getroffen hätte. Zumal sich der Düsseldorfer Richterspruch ausschließlich auf den „begrenzten Bereich des Wettbewerbsrechts“ beziehe.

weiss jemand, um was es da genau geht?
cj
 
coolspot schrieb:
Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, genauso wenig, wie das Urteil vor dem LG Düsseldorf rechtskräftig ist. Wir haben bereits Berufung gegen das LG Düsseldorf Urteil eingelegt.
hä?
 
Es geht darum, daß der Geschäftsführer von Erodata von Juristen 'beraten' wurde, die - wie das LG Düsseldorf - eine absolute Mindermeinung vertreten. Nach Ansicht des betroffenen Geschäftsführers vertreten 'richtige Experten' diese Mindermeinung. Das angesprochene Urteil ist bereits vom OLG Düsseldorf aufgehoben, weil dort Richter sitzen, die 'noch stolz auf ihre Ahnungslosigkeit sind'.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=61288#61288
Das LG Düsseldorf hat gesagt, daß der Vertrieb eines Altersverifikationssystems ohne persönliche Identifikation mit Altersüberprüfung nicht sittenwidrig ist.
http://www.netlaw.de/urteile/lgd_52.htm
Mit 'richtigem Expertenwissen' bestallt, hat besagter Geschäftsführer daraus messerscharf geschlossen, das Landgericht Düsseldorf habe festgestellt, „ueber18.de sei ein verlässliches Altersverifizierungssystem im Sinne des Jugendschutzrechtes und/oder das Altersverifizierungssystem ueber18.de sei rechtlich einwandfrei.

Dem 'richtigen Experten' hat das LG München nun auch noch bescheinigt, daß sein Schluß falsch ist. Aber wahrscheinlich sind auch die Richter am LG München 'stolz auf ihre Ahnungslosigkeit' ;)

Die Urteile aus Düsseldorf wurden hier bereits ausführlich diskutiert:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=6001&postdays=0&postorder=asc&start=0
 
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