jemand benutzt meine Daten - was tun?

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AW: jemand benutzt meine Daten - was tun?

Guten Tag

mein Prolbem ist leider noch nicht erledigt. Dem Vertrieb Media habe ich widerrufen. Alle unberechtigten Buchungen zurückbuchen lassen.
Gestern kam von einem Anwalt ein Brandes ein Schreiben. Ich wäre angebich auf einer Erotika Seite gewesen mit einer Web-Adresse [email protected]. kennt jemand dieses Netz. Mir ist es völlig unbekannt. Bei meinem ersten Besuch bei der Polizei lehnten diese es ab eine Anzeige aufzunehmen bzw. meinte der Beamte. "In den Paperkorb".

Gruß
kachnitz:wall:
 
AW: jemand benutzt meine Daten - was tun?

...meinte der Beamte. "In den Paperkorb".

Gar nicht verkehrt.

So ist es wohl auch hier.

Es gibt mehrere mögliche Erklärungen, wie das zustande gekommen sein kann. Das sind aber für Dich letzten Endes alles akademische Fragen.

Denn Fakt ist und bleibt: Du hast Dich da nicht angemeldet, also hast Du mit dem Forderungssteller nichts zu tun, keinen Vertrag. Der hat Dich genausoviel zu interessieren wie der Bauer Xin Tsang Yu, dem grade sein Reissack umgefallen ist.


  • Hat man sich nicht angemeldet, besteht kein Vertrag.
  • Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine irgendwie geartete Grundlage für eine Zahlungsforderung. Auch keinen sonst irgendwie gearteten Rechtsanspruch, auch keine Erklärungspflicht, auch keine "negative Beweispflicht".
  • In der "Beweispflicht" ist vielmehr der Forderungssteller. Der müsste aktiv nachweisen, dass eine Anmeldung erfolgt ist. Unmöglich, wenn tatsächlich nie erfolgt.
  • Sollte ein Fremder unter Namensmissbrauch sich auf der betr. Internetseite angemeldet haben, dann obliegt es allein dem "Unternehmen", den "Schuldigen" auszumachen und zu belangen. Derjenige, der daraufhin mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, hat gegenüber dem Klabauterunternehmen keinerlei Rechtspflichten und muss auch nicht Anzeige gegen Unbekannt erstatten oder ähnlichen Mumpitz tun.
  • Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Mainzelmann, irgendein Mister X, der "Unternehmer" selbst oder sonstwer einen dort angemeldet hat. Wenn das Klabauterunternehmen nicht durch technisch mögliche Maßnahmen sicherstellt, dass sich nicht ein Fremder unter Namensmissbrauch anmelden kann, dann hat es die daraus angeblich oder tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Verluste selbst zu vertreten.
  • Es gibt auch keine Rechtspflicht, dass man sich in dieser Sache überhaupt an die Gegenpartei äußern müsste - außer beim allerextremst seltenen Mahnbescheid.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Nach einigen albernen Drohschreiben schläft das Kasperletheater von selbst ein.
 
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Ich würde an ihrer Stelle, die Polizei und eine [ edit] verbraucherzentrale hinzuziehen. Da ist man auf der sicheren Seite.Aber warum glauben sie, das es um einen Schüler handelt?Ich würde den Kreis der Verdächtigen nicht so schnell eingrenzen. Es könnte sich auch um einen Kollegen oder eine Kollegin handeln, oder ein gemeiner Nachbar.

Ein Schüler ist möglich, aber bestimmt nicht die einzige Person, die in Frage kommt.Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
 
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Liebstes /unregistriert/

sag mir einen Grund warum man das tun sollte ...
Derjenige der mein Bestes will muß beweisen daß er mein Bestes auch verdient sonst bleibt das zukünftig sein Bestes nämlich immer noch mein Bestes und der Beweis daß mein Bestes auch wirklich mein Bestes ist ist zu meinem Besten nämlich bestens flüssiger als Wasser nämlich bestens überflüssig ... :sun:
Alles verstanden?
 
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Ich würde an ihrer Stelle, die Polizei und eine [ edit] verbraucherzentrale hinzuziehen. Da ist man auf der sicheren Seite.
Nix da! Damit eröffnet man nur ein (zumeist unsinniges) Verfahren und weckt Hoffnungen in sich, bei denen i. d. R. mit einer Einstellungsverfügung einer StA selbige beerdigt werden.

Außerdem gibt es (und das ist bei der Einschaltung einer Verbraucherzentrale das selbe) keine Schnittstelle und keinen Verfahrensgrund, der die Begehrlichkeiten in Einklang bringen würde.
 
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