Jahrelang keine Gebühren abgebucht,Telekom will alles jetzt

Naja, Frank - verurteile mich nur, doch als Aktionär sollte man zu seinen Fehlern stehen und es kommen sicher auch wieder bessere Zeiten, ich arbeite jedenfalls daran. :lol:
 
Zwei kurze Klarstellungen:

Einen Fachanwalt für Telekommunikationsrecht gibt es nicht. Diese Werbung eines Anwalts wäre berufswidrig und hätte sofort eine kostenpflichtige Abmahnung von Kollegen als Folge.

Verwirkung und Verjährung helfen hier nicht. Was vielleicht ziehen kann, ist Treu und Glauben, da es rechtsmissbräuchlich sein könnte, sich nach so langer Zeit auf eine formelle Stellung zu berufen, obwohl Anschein gesetzt worden sein kann, keine Forderung mehr zu stellen. Dies könnte z.B. dann gelten, wenn die DTAG zwischenzeitlich Sonderangebote unterbreitet hätte, die nur deshalb nicht in Betracht gezogen wurden, weil die Leistung ja nicht mehr beansprucht wurde. Anders herum: Wenn die Leistung durchgängig genutzt wurde, kann nach meiner Meinung nur noch mit der Bitte um Ratenzahlung gekontert werden.

Nebenaspekt: Ohne ordentliche Rechnungslegung ist zumindest kein Verzug eingetreten, also weder RA-Kosten noch Zinsen. Das kann aber der Anwalt - wenn er was taugt - genauer prüfen.
 
KatzenHai schrieb:
Verwirkung und Verjährung helfen hier nicht. Was vielleicht ziehen kann, ist Treu und Glauben, da es rechtsmissbräuchlich sein könnte, sich nach so langer Zeit auf eine formelle Stellung zu berufen, obwohl Anschein gesetzt worden sein kann, keine Forderung mehr zu stellen.

:gruebel:

Du sagst, Verwirkung hilft nix und im gleichen Atemzug behauptest du, es käme nach Treu und Glauben der von der Telekom gesetzte Anschein zum Zuge, sie würde keine Forderung mehr stellen ?????

Liegt nicht gerade Verwirkung vor, wenn die Telekom eine Forderung längere Zeit nicht geltend macht, und der Kunde aufgrund des Gesamtverhaltens der Telekom nicht mehr mit einer Geltendmachung rechnen mußte (illoyale Verspätung) und ist Verwirkung nicht gerade ein Verstoß gegen Treu und Glauben in Form unzulässiger Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens?

Counselor
 
Tut mir leid, daß ich mich solange nicht gemeldet habe.

Nachwievor keine Antwort auf das Schreiben meines Anwaltes.

@AmiRage: Man darf nicht einfach 2 Tarife berechnen, wenn der Kunde nur 1 bestellt hat.

Vielleicht einfach nochmal zu Klarstellung:

Habe vor Ewigkeiten ne Flat bestellt bei T-Online. War damals noch ISDN Flat. Die habe ich weitergenutzt für DSL. War 0 Problem, alles einwandfrei.
Habe dann irgendwie nie was bezahlen müssen nach jetziger Recherche.
Ab September 2002 wurde dann doch berechnet, und ich habe auch immer bezahlt. Nun will man aus den Jahren davor das Geld berechnen. Von der Zeit als es angemahnt wurde und die nächste Reaktion kam, ist zwar viel Zeit vergangen, aber es ist innerhalb der 2 Jahre gewesen, die überhaupt nachträglich berechnet werden darf. Ich hätte auch überhaupt keine Probleme gehabt das fehlende Geld zu bezahlen, aber ich wollte mich von der Telekom oder T-Online auch nicht verarschen lassen.
Ich habe bei der Telekom nachgefragt, wie es zu der nachträglichen Rechnungsstellung kommt, da ich eine Einzugsermächtigung erteilt hatte.

Weiterhin hatte mich gestört, daß ich den 90 Std tarif + Flat bezahlen sollte. Es hat sich aber nimenad dazu geäußert. Es wurde sogar eine Schreiben mit Rückschein an die Geschäftsleitung geschickt aber auch da: no Response.

Dann meldeten sich die Anwälte von der Telekom und dann dachte ich, sollen die sich doch mit meinem Anwalt unterhalten. Naja, und bis jetzt habe ich nichts mehr gehört.

Cu,
Voody

P.S.: Warum ich ein Anrecht auf Verwirkung oder was auch immer haben sollte, weiß ich auch nicht. Ich bin kein Anwalt. Mein Anwalt sagte halt, daß es so sei.
 
Counselor schrieb:
Liegt nicht gerade Verwirkung vor, wenn die Telekom eine Forderung längere Zeit nicht geltend macht, und der Kunde aufgrund des Gesamtverhaltens der Telekom nicht mehr mit einer Geltendmachung rechnen mußte (illoyale Verspätung) und ist Verwirkung nicht gerade ein Verstoß gegen Treu und Glauben in Form unzulässiger Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens?

Counselor

Nicht ganz. Verwirkung ist in der Tat das "nicht mehr damit rechnen müssen", wie du schreibst. Liegt m.E. hier nicht unbedingt vor, da durch fortgesetzte Nutzung ja bewusst davon ausgegangen werden musste, dass das noch was kostet. Es wird schwer, sich auf eine Kostenfreiheitsvermutung zu berufen. Deshalb wird Verwirkung schwierig werden.

Meine Treu-und-Glauben-Argumentation zielt auf Rechtsmissbrauch ab, liegt knapp daneben, aber eben daneben. Rechtsmissbrauch ist, wenn man sich jetzt auf die formelle Stellung der Rechnungs-Nichtverjährung beruft und alles auf einmal haben möchte, Verzug durch Mahnung und dann teuer. Daher meine ich, dass ein Anspruch auf faire Zahlung des wohl zu zahlenden Betrags besteht - eben in Raten, ohne weitere Verzugsfolgen (Kosten, Zinsen).

Ist aber eine nicht gerichtsfeste Argumentation, mit der ein Versuch lohnt. So war's gemeint.
 
KatzenHai schrieb:
Nicht ganz. Verwirkung ist in der Tat das "nicht mehr damit rechnen müssen", wie du schreibst. Liegt m.E. hier nicht unbedingt vor, da durch fortgesetzte Nutzung ja bewusst davon ausgegangen werden musste, dass das noch was kostet. Es wird schwer, sich auf eine Kostenfreiheitsvermutung zu berufen. Deshalb wird Verwirkung schwierig werden.

Natürlich wird das schwierig. Deswegen habe ich ja oben den Betroffenen gefragt, worauf sein Anwalt die Verwirkung stützt. Die fixen Entgelte müssen idR monatlich vorab bezahlt werden. Streng genommen müßten nur variable Kosten abgerechnet werden. Und bloßes Nichtabrechnen führt nicht zur Verwirkung.

Katzenhai schrieb:
Meine Treu-und-Glauben-Argumentation zielt auf Rechtsmissbrauch ab, liegt knapp daneben, aber eben daneben. Rechtsmissbrauch ist, wenn man sich jetzt auf die formelle Stellung der Rechnungs-Nichtverjährung beruft und alles auf einmal haben möchte, Verzug durch Mahnung und dann teuer. Daher meine ich, dass ein Anspruch auf faire Zahlung des wohl zu zahlenden Betrags besteht - eben in Raten, ohne weitere Verzugsfolgen (Kosten, Zinsen).

Ist aber eine nicht gerichtsfeste Argumentation, mit der ein Versuch lohnt. So war's gemeint.

Bei jahrelangem Nichtabrechnen würde ich der T-Online auch § 254 BGB betreffend des Verzugsschadens entgegenhalten. Ist auch nicht gerichtsfest.

Counselor
 
anna schrieb:
AmiRage schrieb:
Ist das schon länger so? Kann mich nicht erinnern, soetwas jemals erhalten zu haben.
Habe vorige Woche online eine Freundschaftswerbung bei T-Online für eine Freundin in Nürnberch gemacht. Um der Holden weitere Schritte abzunehmen, habe ich sie auch gleich mit ihrem Namen angemeldet. Zwei Tage später kam erst ein Starterpaket und noch einen Tag später ein weiteres. Außerdem kam ein netter Brief, wie zuvor beschrieben. Auf tel. Anfrage der gutstn entpuppten sich beide Anmeldungen als eingeloggt - die zweite Bestellung wurde dann storniert.

Blöde nur, dass am dritten Tag schon wieder ein Starterkit der T-Online mit schon wieder neuen Zugangsdaten geliefert wurde - warum und durch wen auch immer veranlasst.
Freundschaftswerbung klappt jedenfalls - habe heute eine Geschekpackung mit zwei Flaschen Prosecco und einer riesen Büchse Amarettini erhalten. Und das innerhalb drei Wochen - danke T-Online!
 
anna schrieb:
Freundschaftswerbung klappt jedenfalls - habe heute eine Geschekpackung mit zwei Flaschen Prosecco und einer riesen Büchse Amarettini erhalten. Und das innerhalb drei Wochen - danke T-Online!
Und ich bin jetzt vollständig TOL-frei weil garnix klappt.
Danke T-Online!
 
Teledoof

Moin

@Heiko
Die sind einfach zu "gut". Ich telefoniere auch nur noch mit
"Vorwahl". Leider kriegen die durch DSL immer noch Geld von mir.
Die rote Karte, die Die von mir erhalten haben, bewirkt eine
Sperre von 5 Jahren. Geldentzug, das ist die Sprache die sie
verstehen.

M.f.G.

Stan

Ps.:Ich hatte schon mehrere Male (Probe)Abonnements von einem
Nachrichtenmagazin. Bestellung & Kündigung alles per Telefon.
Ich bekam immer Bestätigungsschreiben. Hat immer alles geklappt.
Ja T..... seht und staunt, es geht!
 
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