Devilfrank
Sehr aktiv
Scheint ne neue Wachstumsstrategie zu sein. Immerhin wieder 3 User mehr in der Statistik.
Wenn man das mal hochrechnet...
:lol:
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KatzenHai schrieb:Verwirkung und Verjährung helfen hier nicht. Was vielleicht ziehen kann, ist Treu und Glauben, da es rechtsmissbräuchlich sein könnte, sich nach so langer Zeit auf eine formelle Stellung zu berufen, obwohl Anschein gesetzt worden sein kann, keine Forderung mehr zu stellen.
Counselor schrieb:Liegt nicht gerade Verwirkung vor, wenn die Telekom eine Forderung längere Zeit nicht geltend macht, und der Kunde aufgrund des Gesamtverhaltens der Telekom nicht mehr mit einer Geltendmachung rechnen mußte (illoyale Verspätung) und ist Verwirkung nicht gerade ein Verstoß gegen Treu und Glauben in Form unzulässiger Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens?
Counselor
KatzenHai schrieb:Nicht ganz. Verwirkung ist in der Tat das "nicht mehr damit rechnen müssen", wie du schreibst. Liegt m.E. hier nicht unbedingt vor, da durch fortgesetzte Nutzung ja bewusst davon ausgegangen werden musste, dass das noch was kostet. Es wird schwer, sich auf eine Kostenfreiheitsvermutung zu berufen. Deshalb wird Verwirkung schwierig werden.
Katzenhai schrieb:Meine Treu-und-Glauben-Argumentation zielt auf Rechtsmissbrauch ab, liegt knapp daneben, aber eben daneben. Rechtsmissbrauch ist, wenn man sich jetzt auf die formelle Stellung der Rechnungs-Nichtverjährung beruft und alles auf einmal haben möchte, Verzug durch Mahnung und dann teuer. Daher meine ich, dass ein Anspruch auf faire Zahlung des wohl zu zahlenden Betrags besteht - eben in Raten, ohne weitere Verzugsfolgen (Kosten, Zinsen).
Ist aber eine nicht gerichtsfeste Argumentation, mit der ein Versuch lohnt. So war's gemeint.
Freundschaftswerbung klappt jedenfalls - habe heute eine Geschekpackung mit zwei Flaschen Prosecco und einer riesen Büchse Amarettini erhalten. Und das innerhalb drei Wochen - danke T-Online!anna schrieb:Habe vorige Woche online eine Freundschaftswerbung bei T-Online für eine Freundin in Nürnberch gemacht. Um der Holden weitere Schritte abzunehmen, habe ich sie auch gleich mit ihrem Namen angemeldet. Zwei Tage später kam erst ein Starterpaket und noch einen Tag später ein weiteres. Außerdem kam ein netter Brief, wie zuvor beschrieben. Auf tel. Anfrage der gutstn entpuppten sich beide Anmeldungen als eingeloggt - die zweite Bestellung wurde dann storniert.AmiRage schrieb:Ist das schon länger so? Kann mich nicht erinnern, soetwas jemals erhalten zu haben.
Blöde nur, dass am dritten Tag schon wieder ein Starterkit der T-Online mit schon wieder neuen Zugangsdaten geliefert wurde - warum und durch wen auch immer veranlasst.
Und ich bin jetzt vollständig TOL-frei weil garnix klappt.anna schrieb:Freundschaftswerbung klappt jedenfalls - habe heute eine Geschekpackung mit zwei Flaschen Prosecco und einer riesen Büchse Amarettini erhalten. Und das innerhalb drei Wochen - danke T-Online!