Jahrelang keine Gebühren abgebucht,Telekom will alles jetzt

Voodach

Frisch registriert
Hi Folks,

ich habe seit mehreren Jahren eine Flat bei T-Online.
War am Anfang noch die ISDN Flat. Dann wurde es zur DSL Flat.
Die Telekom hat eine Einzugsermächtigung von mir und hat auch die Einrichitung für DSL abgebucht.

Danach wurde es erstmal still und es wurden nur noch die Telefonrechnungen abgebucht. Habe icht weiter drauf geachtet, da das ganze ja über ne Einzugsermächtigung lief. Es wurde dann noch einmal 650 Dm von meinem Konto abgebucht, da man plötzlich dachte, daß ich Call by Call ins I-Net gehe. Gld wurde zurückgebucht und alles ok.

Jetzt plötzlich will die Telekom für 2 jahre rückwirkend die Gebühren für den Online Zugang abbuchen. Es geht also um die Flatrategebühren.

Es sind auch noch andere Sachen im argen, da man zwischendurch meinen Tarif ohne Benachrichtigung geändert hat in den 90 Std Tarif.
Ich benutze den T-online ACC nicht und ein Brief kam nie an.

Aber das ist auch nicht so wichtig.
Meine Frage: Kann die Telekom oder T-Online den Anspruch rechtlich durchsetzen. generell ist es ja so, das zwischen ANSPRUCHHABEN und rechtlich DURCHSETZBAR ein Unterschied besteht.

Hat irgendjemand hier schon seine Erfarungen gemacht, oder weiß etwas darüber (Anwalt, Jurastudent). Nach meinem Wissen darf in diesem Fall eignetlich nur für 3 Montae rückwirkend Geld gefordert werden, da eine Einzugsermächtignung bestand.

Wäre echt dankbar für jede Hilfe.

Gruß,
Voody
 
Thx for Reply.

Hat mir zwar nicht wirklich weitergeholfen, aber immerhin hat sich einer die Mühe gemacht :).
Die generelle Verjährungsfrist von 2 Jahren war mir bereits bekannt. Für mich war halt nur wichtig, ob es unter den Umständen so etwas wie eine Verwirkung, wie zB beim Mietrecht, zum Tragen kommt.

Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, daß auf allen Rechnung der Telekom nie eine Forderung nach Onlinekosten drauf war.

Cu,
Voody
 
Anonymous schrieb:
Thx for Reply.

Hat mir zwar nicht wirklich weitergeholfen, aber immerhin hat sich einer die Mühe gemacht :).
Die generelle Verjährungsfrist von 2 Jahren war mir bereits bekannt. Für mich war halt nur wichtig, ob es unter den Umständen so etwas wie eine Verwirkung, wie zB beim Mietrecht, zum Tragen kommt.

Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, daß auf allen Rechnung der Telekom nie eine Forderung nach Onlinekosten drauf war.

Cu,
Voody

Verwirkung ist nicht. Das Fehlen auf der Rechnung ist auch unschädlich, deshalb wird ja jetzt nachgefordert. Es zieht allensfalls die Verjährung.

Sorry, wenn es nicht hilft. Die Rechtslage ist aber so.
 
Ich mache gerade das gleiche "durch".....
Anfang dieses Jahres wurden mir t-online Entgelte seit Sommer 2000 in Rechnung gestellt, wobei teilweise nicht einmal angegeben wurde, für welche Zeiten genau.
Nach ewigem Hin- und Her mit der sog. "Servicestelle", Beschwerde an den Vorstand, hat man mir angeboten, nur 50 % der nicht verjährten Forderung zu bezahlen.....da sie nicht "mehr feststellen könnte, was unter meiner Nummer für entgelte angefallen sind "!!!..... allerdings hat inzwischen die Telekom als "Eintreiber" mittlerweile den T-Online Zugang gesperrt und einen Anwalt beauftragt.....es ist eine spannende Geschichte.....

Christine
 
Wenn sie nicht mehr feststellen können, welche Einwahlen stattgefunden haben, so haben sie IMHO auch keine Forderungen...
 
So nu melde ich mich auch mal wieder.

Mein Anwalt hat mir gute Hoffnungen gemacht, daß ich wahrscheinlich gar nichts bezahlen muß, oder höchstens 3 Monate rückwirkend.

Auf meiner Rechnung steht auch nix genauer drauf. Anwalt wurde von Telekom auch schon eingeschaltet, aber bis jetzt wollte ich nur, daß mir einer die Rechnung von der Telekom erklärt. Die können das aber selber nicht :).

Cu,
Voody
 
Hi,

so richtig Hoffnung machen kann ich dir da nicht.
"Verjährung" tritt erst ein, nach 3 Jahren, denn die
Telekom kann für das laufende Geschäftsjahr sowie
für die beiden vergangenen Jahre nachfordern.

Lediglich bei den Tarifeinheiten tritt nach 80 Tagen
eine "Verjährung" ein, weil die Verbindungsdaten
nicht länger als 80 Tage gespeichert werden (dürfen)

Bei deinen DSL-Gebühren handelt es sich aber um
feste monatliche Leistungen, und da sieht die Sache
dann wohl etwas schlechter aus.

Achja, man sollte Anwälten auch nicht alles glauben.
Schliesslich leben die davon, Verfahren zu führen ;-)

Lass mal wissen, wie die Sache letztlich ausging.

Gruß
Stefan
 
So habe nun vor einiger zeit Anwalt eingeschaltet und dieser hat auch Brief an die Anwälte von T-Online bzw Telekom geschickt.

Er hat sich in dem Brief auf Verwirkung berufen.
Ich warte nun schon seit 6 Wochen auf Antwort, aber bis jetzt ist nichts passiert.

Cu,
Voody
 
Da lehnt sich dein Anwalt aber mächtig aus dem Fenster :-)

Zufällig weiss ich recht genau, das die Telekom relativ weit
zurückfordern bzw. nachfordern kann.

Bei monatlichen Gebühren (Grundpreise etc.) sind das 2 Jahre
sowie das laufende Geschäftsjahr. Also zum derzeitigen Termin
alle Forderungen aus 2003, sowie den beiden vergangenen
Geschäftsjahren 2002 und 2001.

Lediglich bei den Tarifeinheiten gilt die "Verjährung" ab dem
Moment, in dem sie nicht mehr beweisbar sind, also bei den
normalen Gesprächseinheiten nach der Löschung nach den
standardmässigen 80 Tagen Speicherung. Ausnahme ist hier
aber auch, wenn die Gebührenspeicher gesichert wurden weil
halt eben Nachberechnungen vermutet wurden.

Was nun deinen Fall angeht, so dürfte die Verjährung ebenso
wie eine "Verwirkung" nicht greifen.
Du hast die Leistung genutzt, und in einem Zeitraum von mehr
als 2 Jahren(?) sollte dir irgendwann mal aufgefallen sein, das du
dafür garkeine Gebühren zahlst, eher noch als bei T-Online ;-)

Ich hoffe nur, deine RS-Versicherung übernimmt die Kosten,
denn ich persönlich(!) sehe da nicht allzuviele Aussichten auf Erfolg.

Sinnvoller als ein Anwalt wäre übrigens ein persönliches Gespräch
mit einem Kundenberater gewesen, denn dabei gibt sich der Laden
eher grosszügig, als wenn jemand mit dem Anwalt winken lässt....

<kristallkugel>
Evtl. hätten sie dann nur das laufende Jahr nachberechnet...
(Siehe das Beispiel von Christine)
</Kristallkugel>

Just my 2 Cent
Stefan
 
Ich habe ca 30 mal versucht, mit irgend jemandem bei der Telekom und bei T-Online zu sprechen. Sowohl per Telefon als auch per Brief und Mail, aber es waren keine vernünftigen Antworten bzw nur 1 zu bekommen:

Zahlen Sie !

Der Witz ist auch, daß man mir die Flat und den 90 Std Tarif gleichzeitig berechnet hat. Auch dazu wollte man sich nicht äußern.

Ich habe übrigens mit dem Anwalt nicht begonnen. Die Telekom hat zuerst mit den Anwälten angefangen. ich habe nur reagiert.

Cu,
Voody
 
Zwei Tarife gleichzeitig?

Hi, Voodach,

Voodach schrieb:
Der Witz ist auch, daß man mir die Flat und den 90 Std Tarif gleichzeitig berechnet hat. Auch dazu wollte man sich nicht äußern.

Die haben also einerseits zwei nicht gleichzeitig zu berechnende Tarife doch gleichzeitig berechnet, das Ganze für über zwei Jahre, und haben zwei Jahre lang keine Rechnung gestellt?

Saustall!

Lass Dich auf nix ein, geh vor Gericht damit, die werden mit der gesamten Forderung hinten runterfallen, selbst wenn die Flatrate-Forderung für DSL an sich berechtigt sein sollte.

So eine Rechnungslegung wird kein Richter akzeptieren, vor allem nicht die offenkundige Unordnung im Rechnungswesen...

Zahle denen nur das, was sie regulär aktuell berechnen, nix aus vergangener Zeit, Sollten die deshalb Deinen Anschluß sperren, sag Deinem Anwalt, er möge, falls er das nicht kennt, sich die Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV, gibts auf www.regtp.de) durchlesen und gegen die Telekom ne Einstweilige Verfügung zwecks Aufhebung der Anschlußsperre bei Gericht beantragen, die einschlägigen Paragraphen der TKV zitieren und den Rechnungsschlendrian in Deinem Falle darlegen und nachweisen, und dann ist auch die Sperre schnell wieder weg. Einstweilige Verfügungsverfahren sind Eilverfahren, geht also relativ flott.

Lass Dir von Telekom nichts gefallen. Falls der Anwalt nix taugen sollte, suche Dir in Deiner örtlichen Nähe einen Fachanwalt für Telekommunikationsrecht, der nicht (!) für die Telekom arbeitet (frage ihn oder sie), finden tust Du solche Anwälte z.B. auf www.anwalt24.de.

Halt uns auf dem Laufenden.
 
Re: Zwei Tarife gleichzeitig?

Grissom schrieb:
Die haben also einerseits zwei nicht gleichzeitig zu berechnende Tarife doch gleichzeitig berechnet, ...
Warum sollten diese Tarife nicht gleichzeitig zu berechnen sein? Wenn Du dies willst, dann wird Dir T-Online auch 10 Flatrates verkaufen. T-Online prüft hier sicherlich nicht auf mögliche Plausibilität.

... was jetzt nicht unbedingt den hier vorliegenden Sachverhalt widerspiegelt.
 
Re: Zwei Tarife gleichzeitig?

AmiRage schrieb:
Wenn Du dies willst, dann wird Dir T-Online auch 10 Flatrates verkaufen. T-Online prüft hier sicherlich nicht auf mögliche Plausibilität.
Als ein Bekannter von mir das zum letzten mal versuchte (es ging um acht IIRC), ging das aufgrund der Abrechnungssoftware nicht. Die konnte nur einen Tarif pro Telefonanschluß verwalten.
 
Wenn eine Adresse für T-Online angemeldet wird und eine zweite Anmeldung für die gleiche Adresse eingeht, erhält der Adresseninhaber ein automatisiertes Schreiben, in dem er aufgefordert wird, die zweite Bestellung zu bestätigen - erfolgt die Bestätigung nicht, wird die zweite Bestellung storniert.
 
anna schrieb:
Wenn eine Adresse für T-Online angemeldet wird und eine zweite Anmeldung für die gleiche Adresse eingeht, erhält der Adresseninhaber ein automatisiertes Schreiben, in dem er aufgefordert wird, die zweite Bestellung zu bestätigen - erfolgt die Bestätigung nicht, wird die zweite Bestellung storniert.
Ist das schon länger so? Kann mich nicht erinnern, soetwas jemals erhalten zu haben.
 
AmiRage schrieb:
Ist das schon länger so? Kann mich nicht erinnern, soetwas jemals erhalten zu haben.
Habe vorige Woche online eine Freundschaftswerbung bei T-Online für eine Freundin in Nürnberch gemacht. Um der Holden weitere Schritte abzunehmen, habe ich sie auch gleich mit ihrem Namen angemeldet. Zwei Tage später kam erst ein Starterpaket und noch einen Tag später ein weiteres. Außerdem kam ein netter Brief, wie zuvor beschrieben. Auf tel. Anfrage der gutstn entpuppten sich beide Anmeldungen als eingeloggt - die zweite Bestellung wurde dann storniert.

Blöde nur, dass am dritten Tag schon wieder ein Starterkit der T-Online mit schon wieder neuen Zugangsdaten geliefert wurde - warum und durch wen auch immer veranlasst.
 
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