Hi Folks,
ich habe seit mehreren Jahren eine Flat bei T-Online.
War am Anfang noch die ISDN Flat. Dann wurde es zur DSL Flat.
Die Telekom hat eine Einzugsermächtigung von mir und hat auch die Einrichitung für DSL abgebucht.
Danach wurde es erstmal still und es wurden nur noch die Telefonrechnungen abgebucht. Habe icht weiter drauf geachtet, da das ganze ja über ne Einzugsermächtigung lief. Es wurde dann noch einmal 650 Dm von meinem Konto abgebucht, da man plötzlich dachte, daß ich Call by Call ins I-Net gehe. Gld wurde zurückgebucht und alles ok.
Jetzt plötzlich will die Telekom für 2 jahre rückwirkend die Gebühren für den Online Zugang abbuchen. Es geht also um die Flatrategebühren.
Es sind auch noch andere Sachen im argen, da man zwischendurch meinen Tarif ohne Benachrichtigung geändert hat in den 90 Std Tarif.
Ich benutze den T-online ACC nicht und ein Brief kam nie an.
Aber das ist auch nicht so wichtig.
Meine Frage: Kann die Telekom oder T-Online den Anspruch rechtlich durchsetzen. generell ist es ja so, das zwischen ANSPRUCHHABEN und rechtlich DURCHSETZBAR ein Unterschied besteht.
Hat irgendjemand hier schon seine Erfarungen gemacht, oder weiß etwas darüber (Anwalt, Jurastudent). Nach meinem Wissen darf in diesem Fall eignetlich nur für 3 Montae rückwirkend Geld gefordert werden, da eine Einzugsermächtignung bestand.
Wäre echt dankbar für jede Hilfe.
Gruß,
Voody
ich habe seit mehreren Jahren eine Flat bei T-Online.
War am Anfang noch die ISDN Flat. Dann wurde es zur DSL Flat.
Die Telekom hat eine Einzugsermächtigung von mir und hat auch die Einrichitung für DSL abgebucht.
Danach wurde es erstmal still und es wurden nur noch die Telefonrechnungen abgebucht. Habe icht weiter drauf geachtet, da das ganze ja über ne Einzugsermächtigung lief. Es wurde dann noch einmal 650 Dm von meinem Konto abgebucht, da man plötzlich dachte, daß ich Call by Call ins I-Net gehe. Gld wurde zurückgebucht und alles ok.
Jetzt plötzlich will die Telekom für 2 jahre rückwirkend die Gebühren für den Online Zugang abbuchen. Es geht also um die Flatrategebühren.
Es sind auch noch andere Sachen im argen, da man zwischendurch meinen Tarif ohne Benachrichtigung geändert hat in den 90 Std Tarif.
Ich benutze den T-online ACC nicht und ein Brief kam nie an.
Aber das ist auch nicht so wichtig.
Meine Frage: Kann die Telekom oder T-Online den Anspruch rechtlich durchsetzen. generell ist es ja so, das zwischen ANSPRUCHHABEN und rechtlich DURCHSETZBAR ein Unterschied besteht.
Hat irgendjemand hier schon seine Erfarungen gemacht, oder weiß etwas darüber (Anwalt, Jurastudent). Nach meinem Wissen darf in diesem Fall eignetlich nur für 3 Montae rückwirkend Geld gefordert werden, da eine Einzugsermächtignung bestand.
Wäre echt dankbar für jede Hilfe.
Gruß,
Voody