Ist es so schwer sich zu schützen?

A

Anonymous

Hallo!

Hab mal eine (blöde?) Frage, aber ist es wirklich so schwer sich zu schützen?

Eben war wieder ein Bericht im Fernsehen darüber, wie man sich vor Dialern schützen kann, und alles, was ich höre, ist was über 0190-Nummern beim Telefonanbieter sperren lassen, etc.

Ich surfe über eine ganz normale Analogverbindung und DFÜ-Netzwerk, mein Anbieter hat eine 019er Nummer als Einwahl. Ich hab eine Firewall und außerdem hab ich einen 0190-Warner laufen. Wenn ich nicht online bin ist mein Modem grundsätzlich aus. Bislang bin ich immer gut damit gefahren.
Bin ich jetzt leichtsinnig? Ich finde dieses Schutz eigentlich ganz einfach.
Gibt es so noch eine Möglichkeit für einen Dialer sich einzuwählen? Ich sehe doch an meiner DFÜ-Verbindung, welche Nummer gewählt wird, und würde doch schon am Einwahlgeräusch hören, ob sich die Telefonnummer geändert hat.

Viele Grüße,
Chrissy
 
Epona schrieb:
Hallo!
Hab mal eine (blöde?) Frage, aber ist es wirklich so schwer sich zu schützen?

Überhaupt nicht. Ein Router zwischen PC und Internet oder zum Surfen und Mailen eine Linuxpartition, und Dialer, Würmer und Viren haben keine Chance.

/.
DocSnyder.
 
Epona schrieb:
Hab mal eine (blöde?) Frage, aber ist es wirklich so schwer sich zu schützen?

Überhaupt nicht, die einfachste und sicherste (und auch erschwingliche) Lösung
ist der Dialerblocker von Conrad.

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2543
2. 6: Externe Hardwarebarrieren
z.B Dialerblocker von Conrad
Stiftung Warentest Dialerblocker
Es handelt sich hierbei um Zusatzgeräte, die zwischen Telefonanschluß und Modem geschaltet werden.
Freigabe von bis zu 8 Nummern ist möglich ("Whitelist"). Die Geräte sind erhältlich als analoge oder
ISDN-Version: moderater einmaliger Anschaffungspreis, sehr leichte Bedienung, Soweit bisher
mit der Analogversion getestet absolut sicher, da externe manuelle Freigabe der Nummerprogrammierung
erforderlich (Tastendruck auf externem Gerät, daher nicht durch Software manipulierbar).

tf
 
@ Sascha: schön und gut, aber mein Modem ist auf laut gestellt. Wenn ich mich einwählen und gar nix hören würde, würde mich das ziemlich stutzig machen. Und wenn das Modem ansonsten aus ist, kann sich ja keiner einwählen.

Danke an Technofreak für den Tip mit dem Dialerblocker, das scheint mir mal endlich was richtig Effektives zu sein!

:D

Viele Grüße,
Chrissy
 
@Epona
..aber mein Modem ist auf laut gestellt. Wenn ich mich einwählen und gar nix hören würde, würde mich das ziemlich stutzig machen...
Es ging darum:
Deine "normale" Einwahl findet mit der von Dir gewohnten Lautstärke statt. Dann könnte ein Dialer theoretisch den Ton des Modems abschalten, die bestehende Verbindung trennen, wählen und eine neue aufbauen, ohne dass Du dies akustisch mitbekommst
 
Hallo epona/Chrissy,

Epona schrieb:
Hab mal eine (blöde?) Frage, aber ist es wirklich so schwer sich zu schützen?

Eben war wieder ein Bericht im Fernsehen darüber, wie man sich vor Dialern schützen kann, und alles, was ich höre, ist was über 0190-Nummern beim Telefonanbieter sperren lassen, etc.

Deine Frage nach dem "Schutz" ist berechtigt. Allerdings muessen sich die Telekommunikationsunternehmen davor schuetzen, dass sie keinen Verguetungsanspruch bei heimlich dialerveranlasster Herstellung von Verbindungen gegen den Anschlussinhaber haben. Denn nicht der Anschlussinhaber muss sich vor den Kostenfolgen einer Zusendung unbestellter Dialer und unerwuenschter Dienstleistungen "schuetzen" - unbestellte Zusendungen/Verbindungsherstellungen fuehren naemlich unter gar keinen Umstaenden zu irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen.

Der BGH hat dies erst kuerzlich klargestellt, indem er Telefonkunden nicht fuer verpflichtet erklaert hat, Vorkehrungen gegen ungewollte Dialerverbindungen zu kostenpflichtigen Rufnummern treffen zu muessen.
(Das werden die schutzgelderpresserischen "Verkaeufer" kostenpflichtiger Rufnummernsperren und von "Einwahlschutzmassnahmen" naturgemaess anders sehen wollen - vor allem, wenn sie bei "fahrlaessig ungeschuetzten" Kunden erbeutete Dialereinnahmen mit den Rechnerpiraten weiterhin teilen wollen.)

gal.
 
Das ist ja alles gut und schön, daß keine Verpflichtung besteht sich zu schützen und
ob da immer die unteren Instanzen immer dieser Vorgabe folgen steht auch noch auf
einem ganz anderen Blatt.
Ein Amtsrichter ist an keine Weisungen gebunden und wenn die Streitsumme nicht hoch genug ist ,
endet da dann auch die Gerichtsbarkeit .
Das schützt vor allem nicht die Bohne vor dem Ärger, den man sich gerade mit illegalen Dialern einhandelt.
Sich mit Mahnschreiben und ungerechtfertigten Forderungen rumzuschlagen, davor schützt auch
dieses höchstrichterliche Urteil sowieso nicht.
Sich davor zu schützen ist einfach eine Frage, inwieweit man sich durch solche Maßnahmen
solchen Ärger im Vorfeld ersparen kann und will. Vorbeugen ist besser als Heilen.
Die Frage war und ist "Kann man sich schützen" und nicht "was ist verboten"
Nur bei Palmström gibt es den Schluss: "daß nicht sein kann , was nicht sein darf"

tf
 
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