Ich habe ein kostenplichtiges Abo , dort soll ich per brief usw kündigen , #
Reicht es denn nicht aus wenn ich per e-mail ne Kündigung verschicke?
Reicht es denn nicht aus wenn ich per e-mail ne Kündigung verschicke?
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Und wer bearbeitet die Kündigung? Der Support! Meiner Meinung nach kann es dir egal sein, ob der Hausmeister oder der Geschäftsführer die Kündigung entgegen nimmt. Du hast es nun schriftlich und damit hat der Mohr seine Schuldigkeit getan. Blöd nur, dass der Anbieter ein anderes Rechtsverständnis aufbringt - wiederum egal, wer da was blubbert.also geantwortet hat die Seite antwortet unter den Support das sie nciht berechtigt seien Kündigungen entgegenzunehmen .
zur Schriftform dann §126 BGB nachlesen....unwirksam... ist....eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, an eine strengere Form als die Schriftform oder an besondere Zugangserfordernisse gebunden werden.
§126 BGB schrieb:(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder ....... unterzeichnet werden.
Damit entziehst du dem Anbieter seinen Umsatz, dem du zuvor zugestimmt hattest, oder?abbuchung stornieren und fertig !
Natürlich muss eine Schriftformklausel mindestens in den AGB enthalten sein. In AGB reicht aber auch aus,§309 BGB regelt ja welche Klauseln in AGB zulässig sind und welche nicht.Wenn der Anbieter die Kündigung per e-Mail ausschließt und auf der Schriftform besteht, dann müsste diese Bedingung aber m.M.n. mindestens aus den AGB hervorgehen, eher noch direkt im Vertrag explizit so erwähnt sein.