AW: Ist eine Kündigung über e-mail rechtskräftig bei abos ?
Grundproblem einer e-Mail ist, dass man die Zustellung der e-Mail an den Empfänger im Streitfall nur dann beweisen kann, wenn dieser eine Rückbestätigung unter Zitierung bzw. unter Bezugnahme auf den Originalinhalt versendet hat.
Wurde die Kündigung jedoch rückbestätigt, hat der Anbieter diese nachweislich zur Kenntnis genommen.
Wenn der Anbieter die Kündigung per e-Mail ausschließt und auf der Schriftform besteht, dann müsste diese Bedingung aber m.M.n. mindestens aus den AGB hervorgehen, eher noch direkt im Vertrag explizit so erwähnt sein. Hat er vorher nicht explizit die Kündigung per Mail ausgeschlossen, so kann er nicht hinterher kommen und diese für unwirksam erklären, wenn er sie dann auch noch rückbestätigt hatte, unter Bezugnahme.