Ist dieses Urteil schon bekannt? 36a C 37/03 AG Hamburg

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Anonymous

Unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20030265.htm findet sich das Urteil
AG Hamburg
Urteil vom 04.03.2003

36a C 37/03

Störerhaftung bei E-Mail-Werbung

JurPC Web-Dok. 265/2003, Abs. 1 - 10

Leitsatz (der Redaktion)



Für die Begründung der Störereigenschaft bei unverlangt
zugesandter E-Mail-Werbung ist es nicht erforderlich,
dass der Störer die E-Mails selbst verschickt, sondern es
kann ausreichen, dass er die Plattform für den Versand
zur Verfügung stellt, von der aus bestimmungsgemäß für
das Produkt geworben wird.


Rest unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20030265.htm
 
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