Internet Abo- und Vertragsfallen

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AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Vor einer gerichtlichen Niederlage muss doch erst einmal jemand den anderen vor Gericht ziehen. Der Anbieter der Nutzlosdienstleistungen wird es sicherlich nicht machen. Die Gefahr, dass dadurch das gesammte Geschäftsmodell stirbt, ist einfach zu hoch. Und ob man als Geprellter vor Gericht ziehen sollte, nunja... ebenso blöde Idee.

So bleibt einen nur übrig, sich über das herausgeworfene Geld zu ärgern und sich ein dickes Fell anzuschaffen, an welchen die Drohungen der Nutzlosanbieter abprallen.

LG
wahlhesse
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

was ist denn eigentlich mit Forderungen vom Inkasso ?
Der blöde Website-Anbieter hat ja jetzt sein Geld.
Jetzt will das blöde Inkasso Unternehmen noch ihr Geld, kann ich da denn auch so sorglos sein wenn ich die eigentliche Web-Dienst Gebühr schon entrichtet habe ? Gibt es da irgendwie noch Erfahrungen (Darüber habe ich bisher noch nichts richtiges gelesen)
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

...Gibt es da irgendwie noch Erfahrungen (Darüber habe ich bisher noch nichts richtiges gelesen)
Dieses Forum besteht seit 7 Jahren. Die Hinweislinks oben auf dieser Seite z.B. geben diese Erfahrungen weiter. Wenn man tiefer in die Materie einsteigen will, haben wir auch ein Forum mit Rechtstipps und Grundlageninfos.
Infos und Grundsatzartikel - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de

Will sagen, Informationen zum Thema gibts hier genug. Diejenigen, welche die Grundsatzinfos geschrieben haben, verstehen ihr Handwerk.

Daher ist es wirklich unnötig, sich über die Forderungen der Inkassobuden grossartig Gedanken zu machen. Weder Inkassobüros noch mahnende Anwälte haben mehr Befugnisse. Erst bei Mahnbescheiden oder Klagen, welche grundsätzlich per Postzustellungsurkunde ins Haus flattern, ist es an der Zeit, zu reagieren. Aber, wie vorher bereits gesagt, das ist bei den Anbietern graue Theorie.

Also, Adrenalinabbau einleiten ;-) .

LG
wahlhesse
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Ich dachte immer im Falle einer Gerichtlichen Niederlage muß der Verlierer die gesamten Kosten des Gewinners übernehmen. Und wir alle wissen doch wie hoch das Honorar der Anwälte ist.
Da hätte ich gern noch ein par Info's
Das Anwaltshonorar in diesen Preiskategorien ist deutlich geringer als du denkst. Wenn der RA für so einen Prozess 150 € brutto bekommt, ist das schon viel, bzw. wenig, wenn man den Kostenapparat und den Zeitaufwand berücksichtigt.

Unter Willkommen bei der BRAK findest du mehr zum Thema.
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

ich nochmal :rolleyes:

Habe mich entschlossen der Inkasso-Firma eine Email zu schreiben.
Könnt ja mal eure Gedanken preisgeben was ihr davon haltet.

[...]

Werde diesen Text bevor ich die Email absende wieder löschen

[Individualschreiben entfernt. Der konkrete Fall wurde erschöpfend besprochen, soweit das rechtlich in einem Forum erlaubt ist. Allgemeine Hinweise sind oben verlinkt. Wenn das nicht ausreichend ist, muss eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt befragt werden.

Das Thema hier ist erschöpfend behandelt und wird geschlossen. (bh)]
 
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