Internet Abo- und Vertragsfallen

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starfrench

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Hallo

Habe folgendes Problem:

Habe mich dummerweise bei einer Sex-Auktions-Seite angemeldet aus Neugier (ja, ich weiß.....
ist abgedroschene Phrase - ist aber wirklich so)

Zum Zeitpunkt der Anmeldung habe ich keinerlei Hinweise auf irgendwelche Kostenpflichtige
Abo's oder Gebühren finden können.Auch in den AGB's habe ich nichts finden können. (Zumindest weiß ich noch genau das
ich auf jedenfall lange gesucht habe nach irgendwelchen Kosten oder Gebühren, erst als nichts davon zu finden war hatte ich mich angemeldet)

Ich weiß das ich Monate später Mails bekommen habe mit irgendwelchen Rechnungen.
Da ich aber nur 2-3 mal auf der Seite war und nie wieder besucht hatte dachte ich das sind spam-Mails.
Hatte die Anmeldung auf der Seite völlig vergessen, zumal ich auch nichts von irgendwelchen Kosten wußte.

Und jetzt habe ich Post vom Inkasso bekommen wo ich ne Menge zahlen soll.

Meiner Meinung müßte in diesem Fall folgendes Recht gelten


Urteil AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06

MIR 2007, Dok. 070, Rz. 1: Amtsgericht München - Internet Abo- und Vertragsfallen - Mit den Kosten für die Berechnung der Lebenserwartung übers Internet muss nicht immer gerechnet werden. - Medien Internet und Recht - Online Publikation zum Medien- u

"Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen,
kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem
Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."
Bei der Anmeldung gab es keine Hinweise und es war nicht zu erkennen das es sich um eine Kostenpflichtige Leistung handelte.
Es fand sich zum Zeitpunkt der Abmeldung auch kein Hinweis dass es sich um eine Mitgliedschaft handelt.

Ich habe jetzt Post bekommen wo es angeblich in den AGB's steht. Aber ich bin mir sicher, dass ich auch diese
nachgelesen hatte
und keinerlei Gebührenpflichtige Sachen gefunden hatte. Ich wurde weder bei der Anmeldung darauf hingewiesen das
irgendwas zu zahlen wäre, auch sonst war nichts zu sehen von irgendwelchen Kosten beim anmelden.

Um mich gütlich mit den Typen zu einigen habe ich die geforderte Rechnung der Website gezahlt, aber verweigere die Zahlung
vom Inkasso-Dienst. Die verlangen ja Aberwitzige Forderungen.

Welche Rechtlichen Hilfen habe ich, kann das oben genannte Urteil für mich Anwendung finden.
Was bzw. welche Kosten kommen im Falle einer Klage auf mich zu. Es geht jetzt noch um Forderungen vom Inkasso-Unternehmen
von knapp 90 Euro wobei gerade mal 1,.. Euro Zinsen anfallen :wall:

Für Eure Tips bin ich dankbar

gruß
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

gepoppt.at

Dummerweise steht es jetzt in den Agb's fast nicht zu übersehen drinn was es kostet.
Kann mir überhaupt nicht vorstellen das ich das überlesen haben sollte.

Allerdings gibt es noch einen Flash-Film der zeigt wie man sich anmeldet
wo drinn steht das die Anmeldung kostenlos wäre.
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Dummerweise steht es jetzt in den Agb's fast nicht zu übersehen drinn was es kostet.
Kann mir überhaupt nicht vorstellen das ich das überlesen haben sollte.
Also ich nehme schon an, dass man vor lauter Neugier den Preis durchaus übersehen kann, zumal der Anbieter zuvor schreibt:
Registrieren Sie sich kostenlos hier...
...auf der Registrierungsseite steht dann auch irgendwas von einer Auktionsseite und nur wenn man wirklich die AGB studiert, könnte der Preis bemerkt werden. So jedenfalls, könnte man einen ordentlichen Vertrag mit gutem Grund durchaus in Zweifel ziehen.
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Danke für den Hinweis

Schon eine Frechheit mit welcher Dreistigkeit hier vorgegangen wird.

Ich glaube
Ebenso heimtückisch ist die Variante, dass zunächst die Seite ohne Kosten-Hinweise im Netz steht. Wenn dann genügend Internet-Nutzer auf die Seite hereingefallen sind, wird sie "überarbeitet" und plötzlich sind Hinweise auf Kosten nicht mehr zu übersehen.

Könnte hier wohl am ehesten zutreffen.

Im Moment ist es in den AGB's überhaupt nicht zu übersehen. Und wie gesagt......ist zwar schon lange her, aber ich weiß noch genau das ich nach Kosten gesucht hatte. Und glaube auch die AGB's durchgelesen zu haben. Ist aber leider schon so lange her.
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Also ich nehme schon an, dass man vor lauter Neugier den Preis durchaus übersehen kann, zumal der Anbieter zuvor schreibt:
Woher ist abzulesen, dass die Seite damals auch so aussah? In den über drei Jahren Nutzlosabzocke
dürfte es sich doch langsam rumgesprochen haben, dass Webseiten nicht in Granit gemeißelt sind und speziell in diesem Bereich aus besonders weicher Knetmasse bestehen.
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Was würdet ihr also tun ? (ich weiß, muß schon ich selbst für mich entscheiden. Mich würde nur eure persönliche Meinung interessieren)

Zumal ich schon den Eindruck habe dass die noch weiter gehen und Klagen würden.

Wie gesagt, für meine Dummheit mich da anzumelden habe ich bereits die Gebühr von 109 Euro bezahlt. Aber ich sehe nicht ein das ich auch noch die Inkasso Gebühren zahle.

Außerdem wollen die sogar 29 Euro für eine außerordentliche Kündigung innerhalb des Jahres. Absolute Frechheit sowas.
Jetzt soll ich noch satte 89 Euro an Inkasso zahlen.
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Was unternimmt denn ein Inkasso-Unternehmen so alles um ans Geld zu kommen
(Zumal es ja jetzt nur noch die Forderungen vom Inkasso sind)?
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Habe das hier mal durchgelesen

http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/49511-internetfallen-rechnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html

Inwieweit habe ich denn durch meine Zahlung diesen Vertrag anerkannt und welche Forderungen seitens des Inkasso sind denn jetzt überhaupt noch relevant.

Falls da überhaupt einer genaueres weis :eek:

Hätte wohl gleich nach der Email schon reagieren sollen, ist halt blöd wenn man sich keiner Schuld bewußt ist
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Also wenn ich Bezug nehme auf den online-Prozesskostenrechner

müßte ich im Falle einer Schuld ca. 160 Euro Kosten zahlen (bei zurzeit Streitwert von 90 Euro)?
Inwieweit ist denn der Rechner aktuell und verläßlich.

Und muß man denn auch die Gebühren vom Inkasso dazu rechnen ? Schließlich können die ja auch enorm werden und schon erhöht sich die Endsumme ?
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Wie kommst du auf die absurde Idee eines Prozesses? Bisher hat es in
drei Jahren bei mehreren hunderttausend ähnlich gelagerter Fälle ganz vier
( echte) Prozesse gegeben, die allesamt mit Ohrfeigen für die Anbieter endeten.

Vom Blitz erschlagen zu werden ist weitaus wahrscheinlicher.
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

weil ich mir nicht sicher bin inwieweit ich damals "blind" bei der Anmeldung gewesen bin oder wirklich Betrug bzw. Dummfang vorliegt.

Fakt ist nunmal ich hab mich dummerweise angemeldet und dies bereits auch schon zugegeben. Es steht eigentlich nur die Frage inwieweit die Gebühren Rechtens sind. Ich denke somit ist es bei mir nicht so ganz 1:1 mit den anderen Fällen übertragbar.

Frechheit sind unteranderem auch die aberwitzigen Forderungen des Inkasso-Unternehmens.

Und im Falle des Falles würde ich schon gern wissen was auf mich zu kommt.

Mich würde dabei mal interessieren wie der Rechner auf die Summe des Anwaltes des Klägers kommt. Ist das nicht abhängig vom Anwalt ? oder sind das neuerdings pauschale Sätze?

Was wenn ich mal klagen will und der Rechtsanwalt kostet mehr ? Krieg ich dann nur einen pauschalen Satz ?
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Ich denke somit ist es bei mir nicht so ganz 1:1 mit den anderen Fällen übertragbar.
Glaube bitte nicht, dass Du etwas besonderes bist ;-) . Hunderttausende fallen genauso wie Du auf diese Sachen herein. Und Du machst Dir vielzuviel Gedanken um den ganzen Kram. OK, Du gehörst zu den 10-30%, welche meinen, selbst einen Fehler gemacht zu haben und zahlst :wall:.
YouTube - Schon bezahlt oder gar Ratenzahlung?
Frechheit sind unteranderem auch die aberwitzigen Forderungen des Inkasso-Unternehmens.
Och, fordern darf jeder etwas. Ob die Forderungen berechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt
Und im Falle des Falles würde ich schon gern wissen was auf mich zu kommt.
Und auf diesen Fall der Fälle kannst Du lange warten, ehrlich.
Mich würde dabei mal interessieren wie der Rechner auf die Summe des Anwaltes des Klägers kommt. Ist das nicht abhängig vom Anwalt ? oder sind das neuerdings pauschale Sätze?
Schenkst Du der Drohfassade allen Ernstes Glauben?
Was wenn ich mal klagen will und der Rechtsanwalt kostet mehr ? Krieg ich dann nur einen pauschalen Satz ?
Da berät Dich der Anwalt Deines Vertrauens.Als Berechnungsgrundlage dient die Brago.

Schau Dir bitte nochmal die allgemeinen Hinweise zum Thema an, die Videos, oder den Link der Verbraucherzentrale. Dann fällt schnell auf, dass es sich hier nicht um ehrenwerte Geschäftsleute handelt, sondern um etwas anderes :stumm:

Übrigens, Fragen zu "Einzelschicksalen" dürfen leider nicht beantwortet werden. Bedank Dich bei den Gesetzgebern für das "Rechtsdienstleistungsgesetz".

Viele Grüße,
Jens
 
AW: Internet Abo- und Vertragsfallen

Erst einmal Danke an euch allen.

Im nachhinein ärgere ich mich überhaupt gezahlt zu haben, hätte gleich widersprechen sollen.
Auch wenn ich mich angemeldet habe kann ich mir einfach nicht vorstellen so blind gewesen zu sein die Gebühren nicht gesehen zu haben. So wie sie jetzt da stehen wäre ich keine weitere Sekunde mehr auf der Seite geblieben.

Aber was mache ich jetzt......ich denke ich werde dem Inkasso eine Mail schreiben worin ich meine Zweifel zum Ausdruck bringe das zu Beginn der Anmeldung keine Anmeldekosten zu sehen waren und ich keine weiteren Zahlungen mehr vornehme.
Auch die vorzeitige Kündigung des Jahresabbo von 29 Euro wie es in den agb's steht werde ich nicht zahlen. Ist doch ein Witz das ich für eine vorzeitige Kündigung noch zahlen soll. Glaube nicht das die agb's mit diesem Passus haltbar sind.
Und wenn das stimmen sollte mit dem Online-Prozess-Kostenrechner sind die Kosten im Falle einer Gerichtlichen Niederlage überschaubar, das würde ich drauf ankommen lassen.
Allerdings frage ich mich immer noch wie die geringen Summen zustande kommen.
Ich dachte immer im Falle einer Gerichtlichen Niederlage muß der Verlierer die gesamten Kosten des Gewinners übernehmen. Und wir alle wissen doch wie hoch das Honorar der Anwälte ist.
Da hätte ich gern noch ein par Info's
 
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