Inkasso

Heiko

root
Teammitglied
Gabs nicht mal irgendwo einen Rechner, wieviel Inkasso-Unternehmen für ihr Tätigkeit berechnen dürfen?
 
Vielleicht hilft das weiter, laut dieser Info gibt es keine gesetzliche Definition, nur die Obergrenze laut Verbraucherschutz:

http://www.wdr.de/tv/markt/archiv/00/0131_1.html

WDR schrieb:
Wie hoch die Inkassogebühren sein dürfen, ist nirgendwo gesetzlich festgelegt.
Laut Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gibt es dennoch Obergrenzen: Inkassobüros
dürfen nicht mehr verlangen als ein Rechtsanwalt. Also gilt die „Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung“,
kurz: BRAGO. Der Streitwert, d.h. in der Regel die ursprünglich verlangte Summe, ist ausschlaggebend für
die Gebührenhöchstgrenze nach der BRAGO.
tf
 
Ich habe hier nen Fall liegen, bei dem die ursprüngliche Forderung 13 EUR beträgt und die Gesamtforderung (erstes Schreiben vom Inkasso) 45 EUR.
 
Comedian1 schrieb:
.... Ich hätte da was beizusteuern:

Achtet mal auf die Höhe der Inkassogebühren. Diese sind bei weitem überzogen. Intrum kann höchstens eine 3/10 Gebühr (§ 120 BRAGO analog) verlangen.

In meinem Fall - es handelt sich im Talknet IbC Gebühren - hat Intrum mehrfach widersprüchliche Kostennoten über die Inkassogebühren gestellt. Im Mahnbescheid waren die Gebühren höher, als in der Klageschrift der Intrum Anwälte (...) & Kollegen.

Unabhängig davon wurde Intrum / (...) vom AG Darmstadt durch Hinweisbeschluß darauf aufmerksam gemacht, daß Inkassogebühren 'nach hiesiger Ansicht' grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind.

Das passt auch ganz gut dazu. Wir haben doch schon fast alles. Das Problem ist, man muss nur wissen, wo es steht.
Quelle:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=270 dort im fünften Posting.
 
Darf ich rechnen.

Streitwert bis 300,00

10/10 = 29


3/10= 8


analog § 120 BRAGO, wobei ich bereits 1/10 höher gegangen bin.
 
Nach heftigem Nachbohren auf allen Ebenen verzichtet man auf die Kosten, Gebühren und Auslagen und reduziert das alles auf die ursprüngliche Forderung.

Die ist zwar auch nicht berechtigt, dummerweise gibts aber keinen Nachweis. Man muß sich wirklich mittlerweile jeden Rotz ausdrucken und ins Schließfach legen...
 
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