Inkasso-Unternehmen Zulassung entziehen?

A

Anonymous

Moin Lüüd

Bei all' den Denkansätzen, der Dialer-Mafia und ihren Helfern "das Handwerk zu legen" - ist eigentlich wirklich noch niemand auf den Gedanken gekommen, den "offiziellen" Weg zu gehen?

Ich meine folgendes :

Jedes Inkasso-Unternehmen braucht eine Zulassung des zuständigen Landgerichts(präsidenten - na,ja, der macht das sicher nicht selbst, zeichnet aber nach außen verantwortlich), die nur bei entsprechender Eignung und Zuverlässigkeit sowie bei Nachweis einer ausreichenden Sachkunde erteilt wird.

Afaik wirken dabei die entsprechenden Berufsverbände mit (BV der Inkassounternehmen, der Rechtsbeistände usw.)
Dass letztere sich unverständlicher Weise immer wieder schützend vor die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen stellen, muss man nicht verstehen, man wird es kaum ändern.

Wenn aber z.B. "der Präsident" des Landgerichts Frankfurt immer wieder mit dem unseriösen Gebaren eines Inkassounternehmen, beispielsweise aus Darmstadt, konfrontiert wird - es sei gerichtsnotorisch, dass dieses Unternehmen regelmäßig (und erfolglos) bestrittene Forderungen beizutreiben versucht, was sicher die geforderte Sachkunde nicht gerade untermauert -
wenn also das Landgericht von solchen Vorgängen offizielle Kenntnis erhält - wie verhält es sich dann bezüglich der Zulassung?
Wie oft wird die ausgesprochen/überprüft/verlängert ??
"Unbefristet" wäre ohne Revisionsmöglichkeit sicher eine Farce!
"Reine Formsache"? dann sollte man das schleunigst ändern (oder die Zulassungspflicht abschaffen)!

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Landgerichst-Präsidien für "sachdienliche Hinweise" zur Zulassung dankbar seien!

Ist die Zulassung erstmal weg, dürfte es für ein Unternehmen sehr riskant sein, trotzdem tätig zu werden, denke ich!

Moin!
MaRus
 
Jo, auf die Idee ist schon jemand gekommen und einige Leute haben sie wohl auch aufgegriffen!

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207

Ist inzwischen etwas lang geraten, ist aber fast so spannend wie ein Krimi und hat bei allem Ernst der Angelegenheit hin und wieder etwas von einer Komödie. Zu gut Deutsch: Gute Literatur, die auch nicht gerade dümmer macht! ;)
Irgendwo mittendrin kommt dann auch das Thema zum Tragen.

Gruß
Dino
 
Anonymous=MaRus schrieb:
Wenn aber z.B. "der Präsident" des Landgerichts Frankfurt immer wieder mit dem unseriösen Gebaren eines Inkassounternehmen, beispielsweise aus Darmstadt, konfrontiert wird - es sei gerichtsnotorisch, dass dieses Unternehmen regelmäßig (und erfolglos) bestrittene Forderungen beizutreiben versucht, was sicher die geforderte Sachkunde nicht gerade untermauert -
wenn also das Landgericht von solchen Vorgängen offizielle Kenntnis erhält - wie verhält es sich dann bezüglich der Zulassung?

Nee, nee, soooo einfach ist das nun auch nicht. "dass dieses Unternehmen regelmäßig (und erfolglos) bestrittene Forderungen beizutreiben versucht", ist zunächst einmal zulässig und auch nicht gerade unüblich: 99,9 % aller eingereichten Klagen erfolgen, da die Gegenseite auf die eine oder andere Art bestreitet ...
Und die Erfolgslastigkeit ist (weder in der Vergütung noch statistisch) eine Aussagegröße, da jeder Sachverhalt für den Beitreiber nur so gut ist wie die Informationslage, die er bei Beitreibungsbeginn hat.
Grundsätzlich entscheidet also der Klägermandant, wie viele Infos der Klageanwalt hat - vertuscht der Kläger Gegenargumente (leider häufiger der Fall), wird sein RA halt in der Gerichtsverhandlung davon überrascht - und Pech für den Mandanten. Hierfür kann ja der RA nun nix.
Bei aller Konkurrenz und auch Missachtung der gemeinten Unternehmung durch meine Person: Die Zulassung ist hierdurch nicht gefährdet.
 
@ MaRus


... im übrigen ist nicht der Präsident des LG Frankfurt zuständig, auch nicht der Präsident des LG Darmstadt, weil er auf den Präsidenten des AG Darmstadt delegiert hat.

Bei nexnet in Berlin habe ich wegen fehlender Inkasso-Erlaubnis das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren angestossen.

Du siehst: Deine Idee ist schön, aber leider nicht neu. ;)
 
@KatzenHai, Jurist
Oooooch ! :bigcry:
Trotzdem: Danke für Eure Hinweise an den Unkundigen... (Ihr habt mir das Lesen des "Geldwäsche"-Threads erspart :) !)
Dann ist es wohl auch nicht weiter tragisch, dass intrum mir im Mai2003 sowas wie einen EVN (mit ungekürzten Zielwahlnummern) schickt (den ich im November 2001 angefordert hatte) und dann im Juni2003 schreibt

intrum schrieb:
... teilen wir mit, dass die Feststellung des Dienstanbieters nicht möglich ist. Laut den vorliegenden Unterlagen haben Sie nei Ihrem Netzbetreiber die verkürzte Speicherung der Verbindungsdaten in Auftrag gegeben. Das heisst, dass die Zeilrufnummern um dre Stellen gekürzt werden.
...
(Dreckfuhler aus d. Original übernommen - war wohl'n neuer Textbaustein, beta-Version ...)

Nun ja, äh.... :gruebel:

MaRus
 
MaRus schrieb:
@KatzenHai, Jurist
Oooooch ! :bigcry:
Trotzdem: Danke für Eure Hinweise an den Unkundigen... (Ihr habt mir das Lesen des "Geldwäsche"-Threads erspart :) !)

Der liest sich aber wie ein guter Krimi. Sollte man nicht versäumen!
 
Ich schließe mich meinem Vorredner uneingeschränkt an - auch wenn es nach vielen Seiten ausschaut, kann man diese ohne Weiteres herunterladen und dann in aller Ruhe mit Chips und Rotwein (ersetze Nahrungsmittel ggf. nach eigenem Geschmack) genießen - es schlägt wirklich eine Menge Schreiberkram, der sich derzeit in den Bestsellerlisten vorfindet ...
 
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