A
Anonymous
Moin Lüüd
Bei all' den Denkansätzen, der Dialer-Mafia und ihren Helfern "das Handwerk zu legen" - ist eigentlich wirklich noch niemand auf den Gedanken gekommen, den "offiziellen" Weg zu gehen?
Ich meine folgendes :
Jedes Inkasso-Unternehmen braucht eine Zulassung des zuständigen Landgerichts(präsidenten - na,ja, der macht das sicher nicht selbst, zeichnet aber nach außen verantwortlich), die nur bei entsprechender Eignung und Zuverlässigkeit sowie bei Nachweis einer ausreichenden Sachkunde erteilt wird.
Afaik wirken dabei die entsprechenden Berufsverbände mit (BV der Inkassounternehmen, der Rechtsbeistände usw.)
Dass letztere sich unverständlicher Weise immer wieder schützend vor die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen stellen, muss man nicht verstehen, man wird es kaum ändern.
Wenn aber z.B. "der Präsident" des Landgerichts Frankfurt immer wieder mit dem unseriösen Gebaren eines Inkassounternehmen, beispielsweise aus Darmstadt, konfrontiert wird - es sei gerichtsnotorisch, dass dieses Unternehmen regelmäßig (und erfolglos) bestrittene Forderungen beizutreiben versucht, was sicher die geforderte Sachkunde nicht gerade untermauert -
wenn also das Landgericht von solchen Vorgängen offizielle Kenntnis erhält - wie verhält es sich dann bezüglich der Zulassung?
Wie oft wird die ausgesprochen/überprüft/verlängert ??
"Unbefristet" wäre ohne Revisionsmöglichkeit sicher eine Farce!
"Reine Formsache"? dann sollte man das schleunigst ändern (oder die Zulassungspflicht abschaffen)!
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Landgerichst-Präsidien für "sachdienliche Hinweise" zur Zulassung dankbar seien!
Ist die Zulassung erstmal weg, dürfte es für ein Unternehmen sehr riskant sein, trotzdem tätig zu werden, denke ich!
Moin!
MaRus
Bei all' den Denkansätzen, der Dialer-Mafia und ihren Helfern "das Handwerk zu legen" - ist eigentlich wirklich noch niemand auf den Gedanken gekommen, den "offiziellen" Weg zu gehen?
Ich meine folgendes :
Jedes Inkasso-Unternehmen braucht eine Zulassung des zuständigen Landgerichts(präsidenten - na,ja, der macht das sicher nicht selbst, zeichnet aber nach außen verantwortlich), die nur bei entsprechender Eignung und Zuverlässigkeit sowie bei Nachweis einer ausreichenden Sachkunde erteilt wird.
Afaik wirken dabei die entsprechenden Berufsverbände mit (BV der Inkassounternehmen, der Rechtsbeistände usw.)
Dass letztere sich unverständlicher Weise immer wieder schützend vor die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen stellen, muss man nicht verstehen, man wird es kaum ändern.
Wenn aber z.B. "der Präsident" des Landgerichts Frankfurt immer wieder mit dem unseriösen Gebaren eines Inkassounternehmen, beispielsweise aus Darmstadt, konfrontiert wird - es sei gerichtsnotorisch, dass dieses Unternehmen regelmäßig (und erfolglos) bestrittene Forderungen beizutreiben versucht, was sicher die geforderte Sachkunde nicht gerade untermauert -
wenn also das Landgericht von solchen Vorgängen offizielle Kenntnis erhält - wie verhält es sich dann bezüglich der Zulassung?
Wie oft wird die ausgesprochen/überprüft/verlängert ??
"Unbefristet" wäre ohne Revisionsmöglichkeit sicher eine Farce!
"Reine Formsache"? dann sollte man das schleunigst ändern (oder die Zulassungspflicht abschaffen)!
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Landgerichst-Präsidien für "sachdienliche Hinweise" zur Zulassung dankbar seien!
Ist die Zulassung erstmal weg, dürfte es für ein Unternehmen sehr riskant sein, trotzdem tätig zu werden, denke ich!
Moin!
MaRus