Impressum

PropagandaPanda

Frisch registriert
Guten Tag,

ich weiß nicht ob hier das richtige Unterforum für meine Frage ist, sorry wenn es falsch sein sollte.

Ich habe eine Website (Für den Privaten Zweck, ein Blog)
Nun ist meine Frage ob ich im Impressum wirklich meine Komplette Anschrift angeben muss. Ich gebe meine Anschrift nur ungerne an die öffentlichkeit weiter wegen Werbung, Stalker usw....

Reicht es auch wenn man dort stehen hatt:

Anschrift auf Anfrage oder so?

MfG

Panda
 
AW: Impressum

Ähh ich binn leicht verwirrt :D

Meine seite dient nur für Private Zwecke und aus dem Text ennehme ich das die Burschen selber nicht wissen was sache ist.

Gibt es nicht irgendwo eine einfache Lösung?

Nach dem Text zu urteilen müsste ich meine Daten nicht angeben, soweit ich das verstanden habe.

MfG

Panda
 
AW: Impressum

Deine Seite dient nur für "Private Zwecke" - also kein Mensch außer einem begrenzten Kreis kommt auf die Seite (z.B. Zugang nur per Passwort)?
Dann kannst Du das Impressum wirklich sparen.

Besteht theoreth. die Möglichkeit, dass man Deine Seite einfach so aufrufen / in Suchmaschinen finden kann? Dann Impressum! (siehe Link im Post von Katzenhai). Und im TMG nachsehen, welcher Fall für Dich zutrifft (welche Angaben Du machen musst).

Das ist doch wirklich einfach ;)
 
AW: Impressum

Eine "einfache Lösung" gibt es nicht.

Aber der oben verlinkte Artikel gibt doch bereits eine ganz klare Empfehlung:

Es ist schlicht zu empfehlen, dass auch private Betreiber, um auf der sicheren Seite zu sein, weiterhin ein Impressum auf ihrer Webseite führen.

Wenn das zu unverständlich ist, erklärt es ein Anwalt gern nochmal.
 
AW: Impressum

Eine "einfache Lösung" gibt es nicht.

Aber der oben verlinkte Artikel gibt doch bereits eine ganz klare Empfehlung:
Wenn das zu unverständlich ist, erklärt es ein Anwalt gern nochmal.
Moment! Was sollte der Anwalt denn gesichert erklären können, wenn das Thema unklar bzw. strittig ist? Mehr als den Rat es angesichts der unklaren Rechtslage zu tun, käme da doch nie heraus.
Wenn man eine Webseite zur Toplevel-Domain .de betreibt, ist es ein leichtes sich per WHOIS bzw. bei der DENIC die Information zum Anbieter zu verschaffen. Abgesehen davon, dass es immer wieder gelingt den Betreiber zu verschleiern, z. B. mit Adressen in Dubai, obwohl der gut nebenan wohnen kann, ist es schon deutlich schwerer, wenn man sich keine deutsche Web-Domain sichert. Und wer ein Blog z. B. über Anbieter wie Google (blogger.com) betreibt, ist zumindest privatrechtlich vor Nachforschungen / Forderungen recht gut geschützt.
Eine rein private Webseite, auf der ich z. B. von meinen Urlaubsreisen etc. berichte, benötigt keine Anbieterkennzeichnung und der Verzicht darauf war und ist mitnichten riskant, auch wenn ein Risiko gern herbeifabuliert wird. Einen Wettbewerber zu einer privaten Seite im Web gibt es nicht. Somit entfällt das Hauptärgernis der letzten Jahre dazu, nämlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Und die Behörden haben m. W. bisher noch keinen Webseitenbetreiber per Bussgeld gezwungen eine Anbieterkennzeichnung nachzurüsten. Die Begründung fiele bei erkennbar privaten Seiten auch ziemlich schwer.
Die Risiken des Betriebs einer Webseite haben sich m. E. verschoben. Wer sich heute etwas pointierter mit Politik, Wirtschaft etc. auseinandersetzt und seine Sicht der Dinge der Welt mitteilen möchte, geht ein relativ hohes Risiko ein sich einen "Maulkorb" einzufangen, der als Abmahnung, Beleidigungsklage oder presserechtliches Verfahren getarnt wird. Lawhunting! Gerichte wie die hamburger Dunkelkammer des Herrn Buske sind für diesen Trend mit verantwortlich. In solchen Fällen, also wenn man weiß, dass man voraussichtlich anecken wird, sollte man auf eine eigene DE-Adresse verzichten und z. B. bei ausländischen Anbietern außerhalb der EU publizieren, wobei man nat. auf Hinweise zur eigenen Person verzichtet. Es besteht kein Zweifel, dass darin ein erhebliches Potential für Misbrauch besteht. Das kommt eben dabei heraus, wenn sich Gerichte wie das in Hamburg dermaßen instrumentalisieren lassen.

M. Boettcher
 
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Meine Meinung:....
einem meiner alten privaten Webs enthält folgendes schrieb:
Anbieterkennzeichnung nach § 6 Satz 1,TDG (Telemediengesetz Dez-2001), eigentlich geltend für "geschäftsmäßige Teledienste". Diese Website ist kein kommerzielles Angebot, weshalb § 7 nicht für sie zutrifft und somit kein Impressum notwendig ist.
...wenn aber fremde Leute sich z. B. in einem Blog verewigen können, dann würde ich nicht auf ein Impressum verzichten.
 
AW: Impressum

Also es ist eine .net und nicht .de Domain, ich weiß ja nicht ob das was ändert. Anmelden kann man sich übrigens nicht nur höhstens Kommentare schreiben.

ABER! Eine sache möchte ich anmerken man kann doch auch ein Kostenlosen Blog erstellen z.B. bei Google (hab den Namen vergessen) dort ist doch auch nirgendwo ein Impressum zu finden!
 
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Ich habe folgende Domains: *.de , *.com , *.net und *.at Habe auf meine Homepage eiin Impressum stehen. Das einzige was ich mal bekommen habe, war aber auch schon mal aus der Zeit vor dem Impressum, ob ich nicht mit meinem *.com Domains zu einem anderen Anbieter wechseln würde, da müßte ich für eine Domain im Jahr nur 45 Euro zahlen. Kam aber per Brief, habs lachend weggeschmissen, da ich 12 Euro im Jahr zahle *g*

Ich denke mir wenn man eine große Fansite zu einer Filmserie hat, macht es einen besseren Eindruck wenn man eiin Impressum hat. Ich kenne auch eine andere Domainabrufseite wo man iinternational nach Domains suchen kann, und da sieht man auch bei meinen com und net domains meine Adresse.
 
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Davon abgesehen, dass Dein "i" zu hängen scheint gebe ich Dir Recht: in der Tat macht es einen besseren Eindruck für das Gegenüber, wenn man weiß, mit wem man es zu tun hat.
 
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Also ich Betreibe ein Forum und einen Blog. Schreiben und Kommentieren kann nur der, wo sich registriert, also ist mein Angebot nur innerhalb einer Gruppe nutzbar. Da kann ich mir mein Impressum sparen.

Zweite Frage: Braucht man nur ein Impressum, wenn man eine kommernzielle Geschäftstätige Webseite betreibt (was ich ja ned tue!)
 
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Bitte nehmen Sie sich die Zeit, den Links in diesem Thread nachzugehen.

Danach ist klar, warum es keine eindeutige Antwort gibt, weder hier noch sonstwo.

Mehr können wir aktuell hier nicht bieten.
 
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Also ich Betreibe ein Forum und einen Blog. Schreiben und Kommentieren kann nur der, wo sich registriert, also ist mein Angebot nur innerhalb einer Gruppe nutzbar. Da kann ich mir mein Impressum sparen.
Hui! Jeder kann sich - womöglich in Sekunden - registrieren? Dann ist das ein Angebot an jede/jeden. Ein Dienst also, der nach meinem Verständnis des Gesetzes eine Anbieterkennzeichnung benötigt.

M. Boettcher
 
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Unabhängig vom Ergebnis für den konkreten Fall halte ich ein Angebot, bei dem jeder einer geschlossenen Gruppe beitreten kann, für ein öffentlich angebotenes.
 
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