A
Anonymous
[Im Anschluss an: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=111582#111582 (bh)]
Hallo
Allerdings hat der jetzt ein Problem durch Deinen Post!
Es dürfte bei den wenigen Internet-Zugangsprovidern mit 0800-Nummer nur genau einen geben, der genau eine offene Forderung in der von Dir genannten Höhe hat! Wenn bei dieser Firma jemand Dein Posting liest, ist klar, welcher Kunde gemeint war.
Mit Deinem Posting hast Du also dem Provider gesagt, daß definitiv die Zugangsdaten dieses Kunden fahrlässig oder sogar grob fahrlässig (nicht ändern nach erkanntem Trojaner) an Unbefugte weitergegeben wurden. Dies in der Regel nach den AGB verboten und wer Dritten die Nutzung des Zugangs ermöglicht, muß auch dafür aufkommen. Der Provider wird also auf Zahlung bestehen und dies auch mit den rechtlich möglichen Mitteln (Mahnbescheid, Klage) durchsetzen.
Ein Anwalt wird nur benötigt, wenn auf den Widerspruch zum Mahnbescheid eine Klage folgt. Oberhalb eines bestimmten Betrages ist das Landgericht zuständig und da herrscht Anwaltszwang!
Nebenbei: Wenn die Klage zur Verurteilung führt, wird es richtig teuer!
@TSCoreNinja:
Es steht doch im Eingangspost - Modem über 0800-er und Berechtigung nur über Usernamen und Password.
Hier steht doch schon was zu diesem Thema (ganz unten)!
Offensichtlich gab es viele Nutzer - dem Provider ist doch egal, wer das nutzt - er kriegt ja Geld dafür.
Der Waschbär
Hallo
Gabi schrieb:Ein Bekannter hat ein Riesen-Problem:
Allerdings hat der jetzt ein Problem durch Deinen Post!
Es dürfte bei den wenigen Internet-Zugangsprovidern mit 0800-Nummer nur genau einen geben, der genau eine offene Forderung in der von Dir genannten Höhe hat! Wenn bei dieser Firma jemand Dein Posting liest, ist klar, welcher Kunde gemeint war.
Mit Deinem Posting hast Du also dem Provider gesagt, daß definitiv die Zugangsdaten dieses Kunden fahrlässig oder sogar grob fahrlässig (nicht ändern nach erkanntem Trojaner) an Unbefugte weitergegeben wurden. Dies in der Regel nach den AGB verboten und wer Dritten die Nutzung des Zugangs ermöglicht, muß auch dafür aufkommen. Der Provider wird also auf Zahlung bestehen und dies auch mit den rechtlich möglichen Mitteln (Mahnbescheid, Klage) durchsetzen.
Allerdings - nur nennt sich der Fachmann nicht Rechtsanwalt, sondern Bankier - sachlich zuständig ist die Kreditabteilung.Aka-Aka schrieb:Rechtsanwalt???Unter diesen Vorraussetzungen geht nur eines: Fachmann aufsuchen, auch wenn das was kostet.
Ein Anwalt wird nur benötigt, wenn auf den Widerspruch zum Mahnbescheid eine Klage folgt. Oberhalb eines bestimmten Betrages ist das Landgericht zuständig und da herrscht Anwaltszwang!
Nebenbei: Wenn die Klage zur Verurteilung führt, wird es richtig teuer!
@TSCoreNinja:
Es steht doch im Eingangspost - Modem über 0800-er und Berechtigung nur über Usernamen und Password.
Hier steht doch schon was zu diesem Thema (ganz unten)!
Offensichtlich gab es viele Nutzer - dem Provider ist doch egal, wer das nutzt - er kriegt ja Geld dafür.
Der Waschbär