Hilfe über die Höhe der Gebühren bei Talkline

Crisper

Frisch registriert
Hallo Leute,

durch Google bin ich hier gelandet. Ich bin mir nicht sicher ob ich den Beitrag im richtigen Forum veröffentlicht habe.

Also ich bin Ausländer, ich habe wenige Erfahrungen über die Gesetze von Mobilfunkvertrag. Dazu brauche ich Eure Hilfe.



Hier ist meine Erfahrung bei Talkline:

Ich habe letztes Jahr einen Mobilfunkvertag mit Talkline über eteleon.de abgeschlossen. Dafür habe ich zwei Nummer und zwei Handys bekommen. Die monatliche Grundgebühr von 19,90 EUR wurde von eteleon und Talkline gutgeschrieben. Eigentlich benutze ich den Vertrag kaum. Das Bankkonto, das ich zur Lastschrift eingetragen wurde, benutze ich auch sehr wenig.

Im Januar 2010 habe ich durch Versehen das Bankkonto zu wenig Geld gelassen, die Lastschrift war deswegen nicht erfolgreich. Ich habe das Konto später wieder ausgeglichen und erwarte eigentlich eine Mahnung oder irgendeinen Hinweis zu einem erneuerten Lastschriftverfahren oder Bankverbindung zur Überweisung. Hier habe ich wieder Fehler gemacht: ich habe vergessen eine Mail an Talkline zu schreiben und den Fall weiterhin total vergessen.

Vor einigen Tagen habe ich zufällig die Rechnungen von Talkline und das Guthaben von meinem Bankkonto gecheckt, Überraschung:
1. In der Rechnung von 20.01.2010 bis 19.02.2010 gab es eine Sonstige
Gebühren von 45,81 EUR. Damit war die Rechnungssumme 77,41 EUR und die zu
zahlender Betrag 97,31 EUR.

2. In der Rechnung von 20.02.2010 bis 19.03.2010 gab es noch eine
Rechnungssumme von 30,75 EUR, damit war der zu zahlender Betrag 128,06
EUR.

3. Aus meinem Bankkonto wurden von Ihnen am 04.03.2010 87,41 EUR und am
17.03.2010 noch 32,84 EUR von Talkline abgebucht.


Anmerkung: Ich habe inzwischen keine Mahnung, Email, Erinnerung oder jegliche Information in jeder Art bekommen!

Ich habe Talkline diesbezüglich kontaktiert, hier ist die Antwort:
Sie haben im Januar eine Rechnung nicht beglichen, dies zog diverse Gebühren nach sich, da ein erheblicher Mehraufwand entstand den (Kartensperrung, Mahnungen, Rücklastlastschrift etc.), der Kunde zu tragen hat.
Die Rechnung aus Februar, auf der die o.g. Gebühren berechnet worden sind, haben Sie erneut nicht beglichen. Daraufhin folgete wiederum eine Sperrung der Karte und Aufwandsgebühren.
Mittlerweile haben Sie die letzen drei Rechnungen nicht beglichen, was dazu führt, dass der Gesamtrechnungsbetrag immer weiter ansteigt.

Nachfolgend noch einge Informationen, sollten Sie die Gebühren beanstanden wollen:

Bitte beachten Sie, dass uns durch eine Rücklastschrift oder eine nicht einlösbare Lastschrift durch mangelnde Deckung des Kontos unvorhergesehene Mehrkosten entstehen. Diese Kosten berechnen wir anhand verschiedener Gebühren weiter an den verursachenden Kunden.

Rücklastschrift Bankgebühr: Diese Kosten werden uns von Ihrer Bank in Rechnung gestellt und an Sie weitergereicht.

Gebühr für eine nicht einlösbare Lastschrift: Hierbei stellen wir Ihnen Mehrkosten in Rechnung, die uns nach einer Rücklastschrift durch die erneute Bearbeitung der Zahlung entstehen. Die Gebühr beträgt 17,50 EUR.

Aufwandspauschale Mahnung: Für jede Mahnung erheben wir für Personal- und Portokosten eine Aufwandspauschale in Höhe von 2,95 EUR laut unseren Preislisten.

Säumniszuschlag: Sofern eine oder mehrere Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden, erheben wir für die ausstehenden Gebühren im Laufe des Mahnverfahrens einen Säumniszuschlag in Höhe von 7,91 EUR laut unseren Preislisten.

Sperrgebühr: für die Sperrung eines im Rahmen des Mahnverfahrens gesperrten Anschlusses berechnen wir eine Gebühr von 18,50 EUR.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.



Ich war schuld, ich weiß… Aber hätte ja einigen Fragen dazu:

  • Dürfen sie überhaupt so hohe Gebühren verlangen? Wie z.B. die Sperrgebühr etc.
  • Gemäß dem Gesetz ist eine Mahnung zuerst notwendig?
  • Welches Gesetz soll ich hier angewendet werden?
  • Soll ich zum Rechtsanwalt gehen? Wenn ja, von welchem Schwerpunkt soll der Rechtsanwalt sein? Und wie ist normalerweise die Gebühr? (Ich war noch nie beim Rechtsanwalt in Deutschland…)
  • Was soll ich jetzt machen?

In den Rechnungen gibt es folgende Gebühren (zzgl. MwSt):

  • Gebühr Rücklastschrift 3,00 EUR
  • Bearbeitungsgebühr für Rücklastschrift 14,71 EUR
  • Sperrgebühr 15,55 * 2 = 31,10 EUR
  • Säumniszuschlag 7,90 EUR
  • Aufwandspauschale Mahnung 2,95 EUR


Hier ist der Link zu den Servicepreisen: http://www.talkline.de/downloads/kunden/preislisten/preisliste-services.pdf


Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Charlie
 
AW: Hilfe über die Höhe der Gebühren bei Talkline

Hallo,

habe auch das problem wollte mal fragen wie du es gelöst hast?

MFG
 
Seervus, also wie geht eigentlich 2 mal eine kartensperrung, sowas geht doch nur einmal ?
Unlogik aus deren Seite.
 
Hallo Leute,

also Kartensperrungen und Rücklastschriftgebühren dürfen eingezogen werden.

Das Argument von Talkline das durch die Rücklastschriftgebühren zusätzliche Arbeit nötig war und von euch beglichen werden stimmt nicht.
Bearbeitungsgebühren (ausser denen der Bank) auf den Kunden abzuwälzen ist rechtswidrig (OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2010 Az. 2 U 1388/09).
Zudem hab ich folgendes gelesen: "Nach dem Lastschriftabkommen der Kreditinstitute berechnen diese untereinander übrigens lediglich einen Betrag von 3 EUR." (http://www .peter-kehl.de/2010/10/13/bearbeitungsgebuhren-fur-rucklastschriften-rechtswidrig/).
Die Gebühren sind also definitiv zu hoch, auch wenn Kartensperrung und eine gewisse Gebühr der Banken etc. bezahlt werden müssen.
 
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