Hilfe! Rechnung von lagerverkauf-restposten24.de

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Nur mal als Info:

Ein Einschreiben wo die Annahme verweigert wurde, gilt als zugestellt und der Inhalt des Schreibens wird vor Gericht genauso gewertet, als wenn er gelesen wurde.

Ansonsten könnte ja jeder ein Einschreiben ignorieren und dann sagen, das wusste ich ja nicht.
Dafür gibt es ja die Einschreiben ;) damit das eben nicht geht.:eek:
 
... mein Brief kam zurück mit Annahme verweigert hatte ihn per einschreiben geschickt...
Nicht Dein Problem sagen die Gerichte.Wer Geschäftspost nicht annimmt muß sich so stellen lassen als ob er sie erhalten hätte.
Umschlag geschlossen so wie er zurückkam zu den Akten legen.

...Jetzt kam die letzte Mahnung mit Drohung gerichtliches mahnverfahren.Was soll ich machen?
Und wenn Du mich nicht unverzüglich zu einem guten Whisky einlädst beiß ich Dir ein Monogramm in den Hintern!

Nimmst Du das ernst? Nein? Warum nicht? DIE Drohung ist bestimmt ernster als die mit dem Mahnverfahren ...


...Kann mir nicht vorstellen das dieser Betrüger laden ein gerichtliches verfahren einleitet ...
NEIN? Du hast aber auch überhaupt keine Fantasie ...


...Oder Anwalt einschalten.
Ist die Frage jetzt ernst gemeint?


Tante Edit sagt grade daß ich mir die erste Antwort hätte sparen können ...
 
buffy, habe ich auch bekommen... ich hatte eine 2. Mahnung erhalten und habe per Einwurfeinschreiben einen Brief gesandt (lt. Vorlage von weiter oben). Darauf kam keine Reaktion außer die letzte Mahnung. Ich habe die Tage eine E-mail zu denen gesandt und erklärt, dass ich zum Zeitpunkt wo ich mich "angemeldet" habe ALG II Bezieherin war und ich mich mit Sicherheit nicht angemeldet hätte wenn ich gewusst hätte das es €250 kostet! Wovon sollte ich das bezahlen?! Ich wollte nur Infos einholen wegen einer evtl. Selbstständigkeit um aus dem ALGII rauszukommen... Ich hatte auch sofort eine E-mail gesandt als ich die Bestätigung der Anmeldung von denen per Mail bekommen hatte und denen mitgeteilt, dass ich zu sofort kündige. Daraufhin kam nur eine formlose Mail mit den AGBs! Kündigung erst nach 1 Jahr, usw....
Geht gar nicht... jeder hat das Recht innerhalb von 2 Wochen zu kündigen!
Wenn das so weitergeht, werde ich eine Anzeige wegen Betrug und arglistige Täuschung machen. Desweitern fühle ich mich von denen bedroht und belästigt!
 
Diese Mail habe ich heute als Reaktion auf meine E-mail von die Tage erhalten:

Ihre eMail an unsere Vertragsabteilung.

Diese Nachricht wurde von einer E-Mail-Adresse gesendet, die ausschließlich zum Senden von Nachrichten an unsere Kunden verwendet wird. Über diese Adresse werden keine eingehenden E-Mails empfangen. Antworten Sie daher nicht auf diese Nachricht. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Vertragsabteilung: 0371 23 47 98 60. Wir sind 24-Stunden für Sie da! Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen dann gerne weiterhelfen.

Antworten auf Vertragsangelenheiten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

1. Zugangsdaten
Die Zugangsdaten werden nach Zahlung der Grundgebühr aktiviert und per Post an Sie verschickt.
Wenn Sie den Mitgliedsbeitrag (240 Euro) bezahlt haben und die Zugangsdaten erneut anfordern möchten, dann nutzen Sie bitte den Link „Passwort vergessen“ auf B2B-Beschaffungsplattform.de.

2. Ratenzahlung
Die Möglichkeit besteht nicht. In unseren Vertragsbedingungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Jahresgebühr im Voraus zu entrichten ist.

3. Kündigung
Zum Ende der Mindestvertragslaufzeit endet der Vertrag automatisch. Es bedarf hierzu also keiner ausdrücklichen Kündigung. Der Vertrag kann während der Vertragslaufzeit nicht vorzeitig gekündigt oder aufgelöst werden.

4. Widerrufsrecht
Für den bei bei uns gekauften Zugang gibt es kein Widerrufsrecht. Wir verkaufen den Zugang zu unserem Handelsportal ausschließlich an Gewerbekunden und Behörden. Unsere Kunden müssen beim Kauf des Zugangs durch die Pflichtfelder “Firma” und „Rechtsform“ einen Eintrag machen sowie eine sogenannte "Checkbox" bestätigen, dass Sie ausdrücklich gewerblich handeln und somit zu einer Anmeldung berechtigt sind und können Sich im Falle einer Täuschungshandlung (BETRUG)- der wahrheitswidrigen Angabe des gewerblichen Nutzungsstatus - auch nicht auf Verbraucherschutzvorschriften wie das Fernabsatzrecht und das Widerrufsrecht berufen und müssen sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04 - §§ 355, 444, 474, 475 Abs. 1 Satz 2 BGB auch als Unternehmer behandeln lassen. Verbraucher können, unstreitig, ihre Anmeldedaten nicht an uns übermitteln, ohne (gegebenenfalls wahrheitswidrig) anzuklicken, dass sie gewerblich tätig werden - so dass von einem ausreichenden Verbraucherschutz ausgehen.

Auf der Startseite, der Anmeldeseite, in der Preisliste und den AGB ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot für Gewerbetreibende und Behörden handelt. Auch sind in das Vertragsverhältnis die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen worden und der Zugang wurde bewusst über den Button „Jetzt Zugang kaufen“ gekauft.

5. Gerichte bestätigen wirksamen Vertrag mit Zahlungsverpflichtung
Grafisch und von der Positionierung der deutlichen Hinweise auf die Kosten sowie den eingeschränkten Kundenkreis her, ist sowohl die Entgeltlichkeit des Vertrages, als aber auch der unternehmerische Kundenkreis klar und deutlich für jedermann erkennbar (z.B. AG Wetter vom 30.12.2013, Az.: 9 C 280/13; AG Chemnitz vom 15.11.2013, Az.: 21 C 2441/13; AG Charlottenburg v. 14.11.2013, Az.: 202 C 129/13; AG Chemnitz vom 12.11.2013, Az.: 16 C 1376/13; AG Reutlingen v. 6.11.2013, Az.: 5 C 1020/13; AG Halle (Saale) v. 25.10.2013, Az.: 105 C 1210713, AG München v. 20.9.2013, Az.: 281 C 13011/13; AG Duisburg-Hamborn, Urteil v. 20.8.2013, Az.: 7 C 191/13; AG Chemnitz v. 2.7.2013, Az.: 1316 C 1107/13; v. 21.6.2013 , Az.: 12 C 1286/13.

6.Betrugsversuche
Bei Missbrauch-und Betrugsversuchen in Zusammenhang mit unserer Handelsplattform erstatten wir unverzüglich Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei. Unsere Mitglieder vor Betrug zu schützen ist unser höchstes Ziel.

7. Unsere Bankverbindung:
B2B Technologies Chemnitz GmbH
IBAN: SK86 0200 0000 0032 7790 1454
BIC: SUBASKBX


Angaben zur Gesellschaft: B2B Technologies Chemnitz GmbH, Neefestraße 88, DE-09116 Chemnitz, Handelsregister und Handelsregisternummer: Amtsgericht Chemnitz: HRB 22402, Umsatzsteuer-Identnr. gem. § 27a Umsatz-StG: DE245855274, 215/114/05448, Geschäftsführer und vertretungsberechtigt: Geschäftsführender Gesellschafter David Jähn, Geschäftsgegenstand: Der Geschäftsgegenstand beschränkt sich auf Entwicklung, Betrieb und Betreuung eines B2B-Handelsportals für Dritte im Internet.

[modedit: Quote-Tags eingefügt]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was ein Witz!
Ich hatte darauf geantwortet und die gleiche Mail kam nochmal!!!
Das ist eine automatische Rückantwort wo immer das Gleiche drin steht!
Egal was man schreibt... es kommt immer das Gleiche! :-DDD
 
Lies Dir mal unter den angepinnten Beiträgen den Artilel über die Trophäenurteile und den Artikel über die Anmeldung als Verbraucher durch.
Ansonsten gilt der Hinweis (tm by Antiscammer)
Wenn Dich ein Köter hinterm Zaun ankläfft heißt es noch lange nicht daß er ein Recht auf Dein Leberwurstbrötchen hat!
 
Im Parallelthema passierte kürzlich dies:

http://forum.computerbetrug.de/thre...chnologies-chemnitz.29381/page-17#post-381797
http://www.mimikama.at/allgemein/la...logies-chemnitz-werbung-mit-falschen-preisen/
Die Strategie des Unternehmens hat sich in den letzten Monaten erheblich geändert.

Für Anfang November war die Eröffnung von Portalen in anderen europäischen Ländern angekündigt. Seit etwa einer Woche sind die deutschen Firmenpräsenzen offline und die zugehörigen Domains gelöscht. Lediglich die Handelsplattform unter der Domain b2b-beschaffungsplattform.de ist noch aktiv.
Löst die Verbraucherzentrale das Problem mit dem Behördenversagen in Chemnitz?
Die Bande hat erst einmal genügend eigene Probleme.

So oder so sind die Erfahrungen hier im Forum:

Wer schreibt, verliert.

Wer nicht zahlt, kann sein schönes Geld behalten.
 
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