[Heisec] Überwachung per Staatstrojaner: Technische Ausstattung muss verfassungskonform sein

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In einer Entscheidung zur Beschwerde eines Rechtsanwaltes hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt, dass Behörden keine technischen Gründe für die Unterlassung verfassungsrechtlich gebotener Datenlöschungen anführen dürfen.
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