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[Heisec] Staatstrojaner-Einsatz: BGH zieht rote Linie bei Messenger-Überwachung
Der BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per Quellen-TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.
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