Nicko1998
Sehr aktiv
Jetzt hats mal einen Politiker erwischt:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/01/09/835063.html
http://www.abendblatt.de/daten/2008/01/09/835063.html
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Wie kann man es dann von Otto/Ottilie Normalo erwarten..."Alle Zahlungsaufforderungen habe ich sofort gelöscht, weil ich das Ganze für einen Irrtum hielt. Als die erste Mahnung kam, habe ich bei der Verbraucherzentrale angerufen", erzählte der Bürgermeister. Das Ergebnis der Beratung: Wenn Abonnements versteckt auf Internet-Seiten enthalten sind, dann sind sie unwirksam.
Nicht dass dieses Gerücht für Hirngespinste bei interessierten Beobachtern sorgt,Deswegen ging es auch ....
Der Mann ist schließlich ausgebildeter Jurist. Wie soll er wissen können, wenn er einen Vertrag schließt, was eine Rechnung bedeutet und wie er mit überraschenden Forderungen umgehen soll?Was dabei am meisten erschüttert, dass ein "Spitzenpolitiker" nicht sofort weiß, was Sache ist sondern erstmal bei der VZ Hilfe sucht.
ja und es macht wahnsinnigen Spass ...Ihr seid fies - .
Himmel hilf! Hamburg ist das Palermo der IT-Branche.Nach Auffassung von Beusts kommt dem Verbraucherschutz in Hamburg wegen des internationalen Hafens und als Stadt der Werbeagenturen und der IT-Branche besondere Bedeutung zu.
Das Internet überfordere die Menschen
Vor allem das Internet überfordere die Menschen gelegentlich, sagt der Bürgermeister und erzählt dazu auch gleich eine Anekdote: Kurz vor Weihnachten habe er dringend ein Rezept für ein mallorquinisches Gericht gesucht und im Internet schließlich gefunden. Er lud das Rezept auf seinen Computer und machte sich ans Kochen. Doch wenige Tage später flatterte ihm eine Rechnung über 30 Euro ins Haus, weil er ein Zeitschriftenabonnement abgeschlossen habe, und wenig später noch eine Mahnung. Da habe er sich, obwohl er selbst Jurist sei, an die Verbraucherzentrale gewandt, und sei ausführlich und kompetent beraten worden: Weil der Vertrag unbeabsichtigt zustande gekommen sei, müsse er auch nicht zahlen.
BNetzA zu diesem 'rechtskonformen' Dialer schrieb:Registrierungs-Rücknahme (bestandskräftig)