Ha....en.de = mustergültiger Dialer?

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Prosecutor

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Es geht ein Fenster auf, in dem etwas von Premiumbereich bla bla steht und die Eingabe von "OK" (könnte auch für Organisierte Kriminalität stehen :evil: ) verlangt wird. Kein Wort von Kosten. Auch bei Anklicken von "Anbieterinformationen" wird nicht auf Kosten hingewiesen.
Soll diese Form der Dialer-Verwendung also legal sein? Toller Verbraucherschutz...

Überschrift editiert siehe NUB
auch "Strafverfolger" müssen sich an die NUB halten
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#13
Dialerseiten sind grundsätzlich kommerziell
modaction
 
Re: = mustergültiger Dialer?

Aka-Aka schrieb:

Das habe ich vermutet, ohne mir den Dialer installieren zu müssen. :p
Aus meiner Sicht müßte jedoch bereits vor dem Download der Kostenhinweis erfolgen. Das wäre eine seriöse Vorgehensweise. So aber ist es nach wie vor Abzocke an der Grenze zum Betrug. Der Aufwand, die Buchstaben "OK" eingeben zu müssen, hat doch nur in Verbindung mit einem angezeigten Kostenrisiko einen Sinn, nicht wegen des Downloads des Dialers. Worauf beruht eigentlich dieses Eingabeerfodernis "OK"? Gibt es entsprechende Vorschriften der RegTP?

Titel nochmals editiert
Ganz schön schwer für einen "Strafverfolger"
die NUB zu beachten....
ansonsten sind die Kenntnisse des "Strafverfolgers" mehr als dürftig
modaction
 
Re: = mustergültiger Dialer?

Prosecutor schrieb:
So aber ist es nach wie vor Abzocke an der Grenze zum Betrug.
Da das aber die Regeln sind, die von unseren Gesetzgebern so beschlossen worden sind, müsstest Du in letzter Konsequenz denen die Verantwortung für diese "Abzocke an der Grenze zum Betrug" geben. Und dann? ;)
 
Sehr geehrter Herr "Prosecutor",

Entweder sind Sie amtlich unterwegs, dann kennen Sie § 132a StGB und haben sicherlich nichts dagegen, sich entsprechend zu legitimieren - wobei Ihre Fragen nicht besonders glaubhaft dazu passen,

Oder Sie sind nicht, wonach Sie auszusehen anstreben: In diesem Fall rate ich dringend zur Änderung des Avatars und ggf. auch Ihres Profils/Nicks.

MfG,
 
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