H.......** - Global Netcom

Re: Humor24.net - Global Netcom

Comedian1 schrieb:
Wenn ich mich nicht vertippt habe, dann lädt man mit einem analogen Modem 56kbps 1 GB in 312 Minuten.
Da musst Du Dich aber mächtig vertippt haben. Denn alleine mit 768er-DSL bräuchtest Du grob geschätzt 240 Minuten für 1 Gigabyte. Für ISDN das ganze mal 12, was 2880 Minuten bzw. 5731,20 EURO (+ Einwahlgebühren) entsprechen würde.

Aber Du musst ja auch nicht alles nehmen ... :lol:

Edit: War wirklich relativ grob geschätzt bei etwas genauer Betrachtung wären es wohl bei ISDN "nur" ca. 2200 Minuten, also 4378 EURO, aber auch nur bei voller Auslastung der Bandbreite.
 
Meine Herren, wenn ich mal wieder ein Lanze für das verhasste Gewerbe brechen dürfte?

Der Syndic/Dümpl. meint mit dem einem GB sicherlich, dass bei der Verwendung des Dialers insgesamt 1 GB Fun für die User zur Verfügung steht. Wenn sich ein User den Dialer downloadet und den dann auch noch ausführt, bekommt er den Preis und die Zielrufnummer angezeigt. Auf "Ja, weiter" wird die bestehende Verbindung beendet und die Dialerverbindung onliniert. Unter dieser Voraussetzung stehen dem User dann die besagte Angebote (insgesamt womöglich 1 GB) zur Verfügung - das ist wie im Schlaraffenland, blos daß es keine Hühner- oder andere Schenkel gibt. Allerdings kenne ich bislang keine Vorschrift, die den Preis des Angebotes bereits auf der Startseite vorschreibt.

Für die freundlichen Mitleser in diesem Forum hier mal ein Screenshot der Eingansseite:
 

Anhänge

  • humor.jpg
    humor.jpg
    105,5 KB · Aufrufe: 250
Im Zuge der Preisklarheit wäre es sehr wohl sinnvoll, wenn der Preis direkt beim Download des Dialers angezeigt würde.
Ich stelle ich letzter Zeit die absolute Unsitte fest, dass Downloadseiten für den "kostenlosen" Dialer optisch genauso gestaltet sind wie der Dialer selbst. Downloadseite ohne Kostenhinweis, Dialer mit winzigem Kostenhinweis. Ende vom Lied: der "Kunde" schaut beim Dialer nicht mehr genau hin, weil er das Ding ja schon kennt und fällt prompt rein.
Da erkenne ich schon eine gewissen Verwirrungsabsicht dahinter. Zufall ist das jedenfalls nicht und "kundenfreundlich" ist auch anders.
 
Nochmal zum Mitschreiben: ... wo sind hier die Vorgaben des Gesetzgebers?
Im Übrigen verwendet Humor24 den QuestNet-Dialer, der den Preis sehr deutlich anzeigt und dann noch eine echte doppelte Bestätigung abverlangt, im Gegensatz zur Berliner Konkurrenz.
 
anna schrieb:
Nochmal zum Mitschreiben: ... wo sind hier die Vorgaben des Gesetzgebers?
Im Übrigen verwendet Humor24 den QuestNet-Dialer, der den Preis sehr deutlich anzeigt und dann noch eine echte doppelte Bestätigung abverlangt, im Gegensatz zur Berliner Konkurrenz.

Hm, Preisklarheit? UWG? Hast du schon mal an einem Kaufhaus das Schild "Eintritt frei" gesehen?

Ich weiss, das ist strafrechtlich nicht oder kaum relevant, aber eine Verbraucherzentrale könnte doch wg. sowas abmahnen, nicht?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem Land, in dem sogar der Schlussverkauf gesetzlich geregelt ist, sowas Ordnung ist.
 
Es geht nicht allein um gesetzliche Regelungen.
Es geht auch um ein faires und seriöses Geschäftsgebahren. Wenn jemand bei mir ne Schulung bestellt, dann sage ich ja auch nicht "Ich komme kostenlos zu Ihnen" und dann hinterher "Kostenlos war nur die Anfahrt. Die Schulung kostet $$$$$".
Dafür brauchts keine Regelung. Das ist einfach eine gewisse Seriosität.
 
Heiko schrieb:
Es geht nicht allein um gesetzliche Regelungen.
Es geht auch um ein faires und seriöses Geschäftsgebahren. Wenn jemand bei mir ne Schulung bestellt, dann sage ich ja auch nicht "Ich komme kostenlos zu Ihnen" und dann hinterher "Kostenlos war nur die Anfahrt. Die Schulung kostet $$$$$".
Dafür brauchts keine Regelung. Das ist einfach eine gewisse Seriosität.
Heiko, jetzt nimm halt auch mal ´n Schöppche! Oder ist von dem Kleinwagen nix mehr übrig?
Um wirklich urteilen zu können, fehlen die Sanktionen! Verbraucherschutz hin oder her - zivilrechtlich muß den Sachverhalt ein Richter beurteilen und bis dahin drehen wir Laien uns im Kreis! ...auch wenn Duc jetzt wieder k...(ommen) würde!
 
Das ist schon klar.
Mich kotzt so ein legales, die rechtmässigen Beschissmöglichkeiten voll ausnutzendes Verhalten aber an.
Seriös ist jedenfalls anders.
Wenn ich eine entsprechende Leistung anbiete und die auch für den verlangten Preis vertreten kann, dann brauche ich nicht mit den Kosten hinter dem Berg zu bleiben.
Klar, wenn ich irgendeinen Rotz anbiete, dann ist der Preis das allerletzte, was der Kunde erfährt. Wenn es sich nicht vermeiden lässt.
 
Hier ein Zitat aus dem Kodex der seriösen Geschäftsleute
Werbemaßnahmen dürfen nicht so gestaltet werden, dass der Anrufer/Nutzer bezüglich des Inhalts oder der Kosten der Angebote irregeführt wird. Insbesondere dürfen Informationsangebote nicht dergestalt beworben werden, dass dem Anrufer/Nutzer ein Eindruck vermittelt wird, der mit dem Inhalt des Angebotes nicht übereinstimmt.
Die Kosten des Angebots sind explizit erwähnt und müssen in der Werbung, also nicht nur auf dem Dialer, zutreffend erwähnt sein. Wer hier falsche Angaben macht, führt Verbraucher gezielt in die Irre.

Darüberhinaus ist die Aussage falsch. Das Tool ist nicht kostenlos, wenn seine Nutzung Schweinepreise kosten soll.

Das Angebot ist mit dem Kodex und jedem menschlichen Anstand nicht verträglich. Besonders widerlich ist, dass hier auch Minderjährige angesprochen werden sollen, die sowohl nach üblicher Rechtsprechung als auch nach dem Kodex besonders geschützt sind.

Dietmar Vill
 
Das Fernabsatzrecht verlangt auch vollständige Informationen über alle Schritte, über die die Geschäftsabwicklung laufen wird.

Die Frage, mit welcher Verbindung ein Verbraucher im Internet unterwegs ist, ist seine persönliche Entscheidung. Heimtückische Veränderung dieser Verbindung ist ein unerlaubter Eingriff in das EDV-System des Verbrauchers und kann für ihn Datenverluste und weitere Nachteile bedeuten.

Wenn für ein Geschäft einer Veränderung dieser Verbindung erforderlich sein sollte, muss vorher eine klare Information erfolgen und die Entscheidung, ob er wechseln will, muss beim Verbraucher bleiben.

Erfahrene PC-Nutzer kennen viele Tools, die Nützliches leisten. Ein ftp-Client ist ein Tool, mit dem ein ftp-Server angesprochen werden kann.

Die Werbung für ein Zugangstool enthält keinen Hinweis auf den Umstand, dass die Wählverbindung zum Internet verändert werden soll. Der Verbraucher muss also nicht mit Telefon-Wählvorgängen rechnen.

Dies ist ein Hauptgrund, warum diese widerliche Masche regelmäßig neue Opfer findet. Betroffene dürfen diesen Zusammenhang nicht als "normal" hinnehmen.

Die Wahl der Internet-Verbindung ist eine autonome Entscheidung des Verbrauchers, sowohl die Technik als auch der Zeitpunkt.

Dietmar Vill
 
anna schrieb:
Meine Herren, wenn ich mal wieder ein Lanze für das verhasste Gewerbe brechen dürfte?
Und wozu soll das gut sein? Mir ist absolut unklar, warum du dich so für dieses nach meiner Meinung
(mir der ich bestimmt nicht alleine stehe) absolut überflüssigen und vor allem
unkontrollierbarem Abrechnungssystem engagierst und anscheinend sogar wohlwollende Fürsprache betreibst?

Solange es (und da ändert auch die neueste Flickschusterei von Bundestag und Bundesrat
nichts daran), eine zweifelsfreie Leistungserbringungsgarantie gibt, sind Dialer einfach nicht akzeptabel.
Wenn dabei die Dialeranbieter empört aufjaulen, läßt mich das ziemlich kalt, es ist ihre Sache und Verantwortung
Seriosizität und Ehrlichkeit ihres "Gewerbes" zu beweisen, nicht umgekehrt die des Verbrauchers.
tf
 
Ich liste mal Gründe auf, warum ein Schurkendialer nicht ungefragt die bestehende Internet-Verbindung eines Verbrauchers kappen darf.

Dieser könnte große Downloads laufen haben, um z.B. sein Betriebssystem zu patchen. Daneben kann er in einem weiteren Fenster andere Dinge tun, z.B. nach kostenlosen Witzen suchen. Wenn ein Programm dann heimtückisch die Verbindung kappt, bleibt der Update-Prozess in einem undefinierten Zustand zurück und der Verbraucher verliert Zeit und Geld, weil er den Download erneut starten muss.

Weiter kann er seine Mails per T-Online-Verbindung automatisch im Hintergrund abfragen und z.B. auf eine wichtige Mail warten. T-Online-Mails kann er nur mit der T-Online-Verbindung lesen. Wenn hinterrücks diese Verbindung durch eine Mehrbetrugsnummernverbindung ersetzt wird, wird er eilige Mails solange nicht erhalten können, bis er die Zwangstrennung nach einer Stunde erreicht und auf das Problem aufmerksam wird.

Er kann auch Messenger-Clients laufen haben, für die er sich angemeldet hat. Mit einer geänderten IP-Adresse wird er diese Session verlieren. Online-Banking und Depot-Verwaltungen sind weitere Beispiele.

Die bestehende Internet-Verbindung heimlich zu kappen, verletzt die Privatsphäre des Verbrauchers und nötigt ihn, weitere Nachteile in Kauf zu nehmen. Das kann nicht rechtens sein.

Die Entscheidung, mit welcher Verbindung er ins Internet gehen will, muss seine Sache sein. Wer ihm eine kostenpflichtige Verbindung als Alternative anbieten will, muss den Zusammenhang mit der Trennung der alten Verbindung klar anzeigen und die Einwilligung einholen.

Dietmar Vill
 
mal eine ganz naive Frage: Warum gehen andere Bezahlsysteme wie zum Beispiel Artikel und Dossiers
vom Spiegel abzurufen, offensichtlich ohne jedes größere Problem?
Hängt das etwas damit zusammen , daß es sich
um echtes Micropayment handelt und nicht um Macropayment :wink:

http://www.spiegel.de/extra/0,1518,180714,00.html

Bezahlen im Internet
Bezahlen im Internet ist inzwischen sicher und kinderleicht. Die Abrechnung übernimmt
unser Partner Firstgate. Sie können wählen, wie Sie Ihre Rechnung bezahlen: entweder per
Lastschrift oder per Kreditkarte. Die Abbuchung erfolgt einmal im Monat. Ihr Kontostand wird
Ihnen monatlich per E-Mail zugeschickt. Ihre Ausgaben können Sie jederzeit online bei
Firstgate kontrollieren.

Voraussetzungen
Firstgate funktioniert mit jedem Provider, mit jedem Betriebssystem (Windows, Macintosh,
Linux) und mit allen gängigen Browsern (Internet Explorer, Netscape Communicator)
cp
 
Solche beschränkten Bezahlsysteme sind für seriöse Geschäftsleute völlig ungeeignet.

Einmal fällt ihnen da keine gute Geschichte ein, warum der Verbraucher die vielen, notwendigen Angaben machen soll, ohne dass er stuzig wird. Er wird einfach eine leichtgläubige Einwahl verweigern.

Dann sind die Summen auch viel zu gering für den wertlosen Schund, der heute per 7,50 Euro/Minute-Dialer an Ahnungslose kostenlos abgegeben wird.

Dietmar Vill
 
Zurück
Oben