Und was mache ich jetzt?
Vertrag bestreiten (oder als Eltern nicht genehmigen), Widerruf, Kündigung, Anfechtung - wer sagt mir jetzt, was ich machen soll?
- Beweise sichern: Alle Korrespondenz sichern, soweit möglich die Gestaltung der Anmeldeseiten zum Zeitpunkt der Eingabe der Daten sichern (Screenshots). Die Erinnerung schriftlich fixieren: wann kam ich wie auf welche Anmeldeseite, an welche Inhalte und eingebenen Daten kann ich mich erinnern. Was mir jetzt noch im Gedächtnis ist, kann in wenigen Wochen schon verblassen.
- Wenn ich den Eindruck habe, dass mir ein Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, kann ich möglichst schnell folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:
- Bestreiten, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
- Bei Minderjährigen zudem Verweigerung der Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
- hilfsweise Erklärung des Widerrufs und
- hilfsweise Erklärung der Anfechtung wegen Irrtums und
- hilfs-hilfsweise ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
"Hilfsweise" gebe ich die Erklärungen deshalb ab, weil ich ja bereits bestreite, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem ich die das Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzenden Erklärungen "hilfsweise" abgebe, betone ich, dass meiner Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.
- Danach besteht zunächst kein weiterer Handlungsbedarf. Der Anbieter (insbesondere der "dubiose" Anbieter) dürfte zunächst mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um mich zur Zahlung zu bewegen.
- Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn ich einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalte. Diesem sollte ich widersprechen und einen Anwalt einschalten. Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen dürften aber in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt (vgl. z.B. hier).
Ob diese Maßnahmen im konkreten Einzelfall wirksam sind, sollte in Zweifelsfällen durch Einholung von Rechtsrat geklärt werden. Diese Ausführungen können nur einen Überblick geben, eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall aber nicht ersetzen. Rechtsberatung erhält man bei den Verbraucherzentralen und bei Anwälten.
Noch ein Hinweis: Viele "Opfer" von irreführenden Angeboten überlegen sich, ob sie den jeweiligen Anbieter mit einer
Strafanzeige "stoppen" können. Effektiver ist regelmäßig eine Beschwerde bei einer Person oder Einrichtung, die zur
wettbewerbsrechtlichen Abmahnung befugt ist. Siehe dazu "
Wer verfolgt Verstöße gegen das UWG?" (blaue Schrift anklicken)