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Unsere bereits hinlänglich bekannten B2B-Melangonen-Kasper in Chemnitz haben ein neues, dem Namen nach "paneuropäisches" B2B-Projekt am Start: "grosshandel-europa24.de".
Dieses neue B2B-Kasper-Projekt unternimmt einen zwar kreativen, letztendlich aber natürlich rechtlich untauglichen Versuch, die Vorschriften aus der "Button-Lösung" zu umgehen. Sehen wir uns doch dazu einmal die folgenden Screenshots an.
Die Startseite bietet die übliche bekannte, wunderschöne Aufmachung von unschlagbar billig ausgezeichneten Lock-Artikeln.
Hei-de-nei, wie hübsch. Denkt sich der unerfahrene Schnäppchenjäger. Und klickt auf "Hier geht es zur Anmeldung".
Dort soll er dann - wie immer - schön brav alle seine Daten eingeben und sich auch schön brav als freiberuflichen Halma-Spieler oder sonst irgend etwas anmelden, und das "Häkchen" bei "Ja klar habe ich die schwachsinnigen AGB gelesen" setzen.
Und, hach wie schön, es gibt sogar einen Button: "Jetzt kaufen".
Wie ist der Button zu verstehen? Der unerfahrene Anmelder denkt: "Ich gebe meine Daten ein, und dann gelange ich weiter zu der Plattform, wo ich endlich das sagenhaft billige Laptop kaufen kann. Klick, hurra!"
Und rumms, zappelt er in der Chemnitzer Melangonenfalle. "Ei vobibbsch, do gück! Schön wäädo äääno!"
Und natürlich höre ich schon das Chemnitzer Gegackere: "Jaaa, wir haben da doch jetzt so einen schönen Button gemäß § 312j BGB. Es steht doch alles da. "Jetzt kaufen!" Also: Hinweis auf die Kostenpflicht erfüllt! "Wör lösen gonn, äst glor äm Worrtääil!"
Nee. Damit werden die Melangonen (wieder mal) nicht durchkommen.
Im Gesamtkontext der Anmeldung ist der Betroffene der Meinung, er gelange durch Klick auf den Button "Jetzt kaufen" weiter zur Verkaufsplattform. Denn was soll er denn sonst kaufen? Es wird doch auf der Anmeldeseite gar keine Ware angeboten, die er "kaufen" könnte.
Es müsste heißen: "Jetzt kostenpflichtig anmelden". Dann würde rechtlich ein Schuh daraus, denn dann wäre klar, dass der Kunde sich für eine Dienstleistung anmeldet.
Zudem ist (wie bei den Melangonen und anderen Abofallen auch typisch) der Preishinweis in gewohntem klein-klein-Font und blau auf grau gehalten. Von einer "deutlich erkennbaren und sofort sichtbaren" Preisauszeichnung, wie in § 1 Abs. 6 PAnGV gefordert wird, kann keine Rede sein.
Im übrigen schießen sich die Melangonen aber mit diesem Umgehungsversuch ein Eigentor. Denn mit der Behauptung, man biete jetzt einen verbrauchergerechten "Kaufen"-Button gemäß § 312j BGB an, geben sie zu, dass sich das Angebot eben doch nicht nur - wie überall behauptet - ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, sondern dass ausdrücklich auch Privatpersonen als Zielgruppe vorgesehen sind. Denn sonst bräuchte man keinen "verbrauchergerechten" Button nach § 312j BGB (Fernabsatz mit Verbrauchern).
Es bleibt alles so, wie es bei den Melangonen immer schon war: auch auf dieser Webseite (jedenfalls beim hier wiedergegebenen jetzigen Stand) kommt kein rechtlich bindender, kostenpflichtiger Vertrag zustande.
Vertoß gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit aus § 1 Abs. 6 PAngV, Verstoß gegen die Transparenzpflichten aus § 312j BGB ("kaufen" ist in diesem Kontext irreführend!), arglistige Täuschung gem. § 123 BGB, überraschende Klausel gem. § 305c BGB, Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben gem. § 307 BGB, Einigungsmangel gem. § 155 BGB.
"Same procedure as last year, James."
Also: es gelten weiterhin die gleichen hier in den anderen Threads gegebenen Ratschläge bezüglich B2B-Technologies/Melango/undwiesiesonstheißen.
Schääänen Grüüß noch Gämmnetz!

Dieses neue B2B-Kasper-Projekt unternimmt einen zwar kreativen, letztendlich aber natürlich rechtlich untauglichen Versuch, die Vorschriften aus der "Button-Lösung" zu umgehen. Sehen wir uns doch dazu einmal die folgenden Screenshots an.
Die Startseite bietet die übliche bekannte, wunderschöne Aufmachung von unschlagbar billig ausgezeichneten Lock-Artikeln.

Hei-de-nei, wie hübsch. Denkt sich der unerfahrene Schnäppchenjäger. Und klickt auf "Hier geht es zur Anmeldung".
Dort soll er dann - wie immer - schön brav alle seine Daten eingeben und sich auch schön brav als freiberuflichen Halma-Spieler oder sonst irgend etwas anmelden, und das "Häkchen" bei "Ja klar habe ich die schwachsinnigen AGB gelesen" setzen.

Und, hach wie schön, es gibt sogar einen Button: "Jetzt kaufen".
Wie ist der Button zu verstehen? Der unerfahrene Anmelder denkt: "Ich gebe meine Daten ein, und dann gelange ich weiter zu der Plattform, wo ich endlich das sagenhaft billige Laptop kaufen kann. Klick, hurra!"
Und rumms, zappelt er in der Chemnitzer Melangonenfalle. "Ei vobibbsch, do gück! Schön wäädo äääno!"
Und natürlich höre ich schon das Chemnitzer Gegackere: "Jaaa, wir haben da doch jetzt so einen schönen Button gemäß § 312j BGB. Es steht doch alles da. "Jetzt kaufen!" Also: Hinweis auf die Kostenpflicht erfüllt! "Wör lösen gonn, äst glor äm Worrtääil!"
Nee. Damit werden die Melangonen (wieder mal) nicht durchkommen.
Im Gesamtkontext der Anmeldung ist der Betroffene der Meinung, er gelange durch Klick auf den Button "Jetzt kaufen" weiter zur Verkaufsplattform. Denn was soll er denn sonst kaufen? Es wird doch auf der Anmeldeseite gar keine Ware angeboten, die er "kaufen" könnte.
Es müsste heißen: "Jetzt kostenpflichtig anmelden". Dann würde rechtlich ein Schuh daraus, denn dann wäre klar, dass der Kunde sich für eine Dienstleistung anmeldet.
Zudem ist (wie bei den Melangonen und anderen Abofallen auch typisch) der Preishinweis in gewohntem klein-klein-Font und blau auf grau gehalten. Von einer "deutlich erkennbaren und sofort sichtbaren" Preisauszeichnung, wie in § 1 Abs. 6 PAnGV gefordert wird, kann keine Rede sein.
Im übrigen schießen sich die Melangonen aber mit diesem Umgehungsversuch ein Eigentor. Denn mit der Behauptung, man biete jetzt einen verbrauchergerechten "Kaufen"-Button gemäß § 312j BGB an, geben sie zu, dass sich das Angebot eben doch nicht nur - wie überall behauptet - ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, sondern dass ausdrücklich auch Privatpersonen als Zielgruppe vorgesehen sind. Denn sonst bräuchte man keinen "verbrauchergerechten" Button nach § 312j BGB (Fernabsatz mit Verbrauchern).
Es bleibt alles so, wie es bei den Melangonen immer schon war: auch auf dieser Webseite (jedenfalls beim hier wiedergegebenen jetzigen Stand) kommt kein rechtlich bindender, kostenpflichtiger Vertrag zustande.
Vertoß gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit aus § 1 Abs. 6 PAngV, Verstoß gegen die Transparenzpflichten aus § 312j BGB ("kaufen" ist in diesem Kontext irreführend!), arglistige Täuschung gem. § 123 BGB, überraschende Klausel gem. § 305c BGB, Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben gem. § 307 BGB, Einigungsmangel gem. § 155 BGB.
"Same procedure as last year, James."
Also: es gelten weiterhin die gleichen hier in den anderen Threads gegebenen Ratschläge bezüglich B2B-Technologies/Melango/undwiesiesonstheißen.
Schääänen Grüüß noch Gämmnetz!

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