GMX TopMail - Rechnung trotz Kündigung

Betrug ist vielleicht das falsche Wort. Zum Thema Geburtsdatum: Ich meine hier irgendwo gelesen zu haben, dass das keine Rolle spielt, da erstens fehlende Altersverifizierung und zweitens es sich um ein kostenloses Angebot handelte. Zudem habe ich den Mail-Account auch nicht erst seit gestern und das Geburtsdatum wurde nicht mit der Absicht die Testphasen zu nutzen angegeben. Weiterhin kann man das im Nachhinein überhaupt nicht mehr ändern. Und wie haudraufundschluss bestätigt, kann man beliebig oft testen.

Gruß
8rQX1cPS
 
GMX hat nun geantwortet. Sie verlangen eine Kopie des Kinderausweises und eine schriftliche Stellungnahme des Erziehungsberechtigten, um die Angaben zu überprüfen (was ja auch verständlich ist).

Wie soll ich weiter vorgehen? Kopie des (abgelaufenen) Kinderausweises schicken und ggf. einige Daten unkenntlich machen? Und dann noch folgendes hinzufügen?:
Der Weitergabe, Nutzung sowie Speicherung der von Ihnen erhobenen personenbezogenen und nutzungsbezogenen Daten widerspreche ich ausdrücklich.


Gruß
8rQX1cPS
 
... könnte natürlich sein daß sich unser junger Experte hier über eine - hm - Würdigung der Angelegenheit durch einen Erziehungsberechtigten nicht wirklich freuen würde ...
 
Sie verlangen eine Kopie des Kinderausweises und eine schriftliche Stellungnahme des Erziehungsberechtigten, um die Angaben zu überprüfen (was ja auch verständlich ist).

GMX muss beweisen ob jemand minderjährig ist bzw verhindern dass sich Minderjährige überhaupt anmelden können. Ich würd auf den ganzen Käse gar nicht mehr reagieren
 
@hippo, willst du mich abziehen?!

@goblin, ja würde ich am liebsten auch tun, aber solange die Rechnung und Aufforderung zum Eingeben der Bankdaten beim Login nicht verschwindet, wird das nix.

Ich hab echt kein Peil, wie ich das denen klar machen soll. Anrufen is nicht, nachdem ich beim letzten Mal mit der Frage bezüglich einer Gesprächsaufzeichnung begrüßt wurde.

Glaubt ihr, wenn man den Vorschlag von Reducal
Schreibe doch noch dazu, dass du gern in einem gerichtlichen Verfahren bereit wärest, einen Kinderausweis oder den PA vorzulegen - aber auch erst dann!
bringt, dass es tatsächlich soweit kommen könnte?

~
 
@hippo, willst du mich abziehen?!
Solltest Du damit das hier
attachment.php
meinen, wäre das eine durchaus eine ernstzunehmende Idee ...
Aber die Würdigung Deiner Eskapaden überlasse ich Deinen Erziehungsberechtigten die sich ob Deiner Aktivitäten bestimmt freuen werden wenn sie Kenntnis davon in Form eines Mahnbescheides bekommen ohne daß Du sie über diese Eventualität aufgeklärt hast
 
Knapp unter 18.


ohne daß Du sie über diese Eventualität aufgeklärt hast
Wer glaubst du, hat den Musterbrief unterschrieben? Richtig, meine Eltern. Wenn es mir nämlich egal gewesen wäre, dann hätte ich mir nicht die Mühe gemacht diesen Thread zu eröffnen und mich zu dem Thema zu informieren. Darf man seine eigene Suppe nicht selbst auslöffeln?

Und wie bereits erwähnt, GMX hat auf den Musterbrief geantwortet und fordert nun eine Kopie des (mittlerweile ungültigen) Kinderausweises und eine schriftliche Stellungnahme durch einen Erziehungsberechtigten. Nur weiß ich nicht bzw. meine Eltern, wie man am besten weiter verfahren sollte.


Gruß
8rQX1cPS
 
Wenn du unter 18 bist, aber über 16, müsstest du einen Personalausweis besitzen. Auch damit kann man nachweisen, dass man noch nicht volljährig ist.
Auch den kann man dann vorlegen.
Ich würde jedoch aufgrund von Identitätsdiebstahl, der oft durch leichtsinnig versendete Ausweiskopien erleichtert wird, soche Sachen nur vor Gericht vorzeigen oder wenn die Gegenseite einen Anwalt meiner Wahl bezahlt, dem dann eine beglaubigte Versicherung meiner Minderjährigkeit absenden lassen ;-)
Es steht denen auch offen, dass durch ein Gerichtsverfahren feststellen zu lassen. Ich hätte dann aber jede Kopie der Schreiben als Vorlage, dass ich denen immer versichert habe, ich bin (nicht mehr) Minderjährig ;-)
 
@ Ben, dein Hinweis in allen ehren aber der funzt hier nicht mehr, weil der 8rQX1cPS schon dies und jenes dem Support mitgeteilt hat. Bleibt die Feststellung - er unter 18, also nur bedingt geschäftsfähig, siehe hier schön erklärt: http://www.deine-rechte.de/html/das-darf-ich-3-deine-rechte.html

Das heißt, du darfst dir Sachen kaufen, die du dir mit deinem üblichen Taschengeld leisten kannst. Wenn du von deinem Taschengeld eine größere Summe ansparst, sind auch etwas größere Ausgaben gesetzlich erlaubt. Ungültig werden Verträge jedoch die eine größere Summe beinhalten oder auch Langzeitverträge (z.B. bei Handys). In solchen Fällen benötigst du das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
Die Kosten für das Abonnement liegen über den Vorgaben des Taschengeldparagraphen, wobei die üblichen Sätze recht hoch gegriffen sind und es sicher auf den Einzelfall ankäme:
12 - 15 Euro bei 10- bis 11jährigen
16 bis 20 Euro bei 12- bis 13jährigen
22 bis 25 Euro bei 14- bis 15jährigen
35 bis 45 Euro bei 16- bis 17jährigen
Bleibt die Zustimmung der Eltern - mangelt es daran, sieht es juristisch für den Anbieter trübe aus.

Mein Tip: schicke gmx eine Kopie deines Ausweises und verweise auf die mangelnde Zustimmung der Erziehungberechtigten zum Vertrag. Mir wäre es neu, dass 1&1 gegen Minderjährige weiter vom Leder ziehen wird, da die derzeit davon ausgehen, dass der 8rQX1cPS volljährig ist. Das nämlich wurde bei der Annahme des Vertrages versichert oder ergibt sich aus den bei GMX hinterlegten Daten, die irgendwann mal dort unrichtig vom 8rQX1cPS angegeben wiurden aber womöglich nicht stimmen.
 
Hier geht´s um Dauerschuldverhältnisse. Schließlich wollen die jeden Monat einen Obulus - Und solche Verträge sind vom Taschengeldparagraphen unabhängig von der Höhe nicht gedeckt.

Ansonsten würde ich es mit Goblin halten: Die können sich doch im Vorfeld der Volljährigkeit und der Identität ihres Vertragspartners versichern - Dann gäb´s hinterher nicht einen solchen Eiertanz.
 
Und ich soll auf dem Ausweis nichts unkenntlich machen oder habe ich die Antwort auf meine ursprüngliche Frage gefühlte 37456 Mal überlesen?
 
Und ich soll auf dem Ausweis nichts unkenntlich machen...
Wozu? Dann bräuchtest du die Kopie ja auch erst gar nicht zu verschicken.

Die Vorderseite des Ausweises enthält insbesondere den Namen und das Geburtsdatum sowie die Prüfnummer, was hier von Bedeutung sein dürfte. Alle anderen Daten (Geburtsort, ausstellende Behörde mit Datum, Ausweisnummer und das Bild tun nichts zur Sache und könnten unkenntlich gemacht werden. Diese Daten aber kann man ohne den Leitdatensatz eh nicht wirklich zuordnen.

In ähnliche Fällen habe ich eine Kopie von der Kopie als Kopie gefaxt. Das hieß, dass die Kopie dann kaum noch lesbar war und nicht weiter verarbeitet werden konnte. Aber mein guter Wille wurde erkannt und damit wars dann auch gut so.
 
Hola sehr verehrte Betroffene und Experten:



Entschuldigt, dass ich mich so spät in diesem Thread melde, aber dass Problem, dass ich hier lese, ist auch Meines: ich bin mit kurzen Klicks einer 7 monatigen Probezeit bei Web.de ins Netz gegangen, habe das dann aber völlig vergessen, die Leistungen auch nicht genutzt (unter anderem Maxxdome etc.)

Ich weiß, ich weiß: selber schuld, nicht einfach alles anklicken usw., aber mich interessiert jetzt Folgendes:

Wenn ich am 01. Juni 2012 dieses Angbot angenommen habe, um 15 Uhr ( und das hatte 8rQX1cPS ja auch gefragt:), wann ist dann der exakte Tag der letzten Kündigungsmöglichkeit????

Und bitte exakt, wers nicht weiß (100%): einfach mal die Tastatur ruhen lassen ;-)

Ist es der 01. 01. 2013 oder der 31.12. 2012 und ist die Uhrzeit egal?
 
Das wirst du der Phantasie des Anbieters überlassen müssen! Was ist denn gemeint mit
7 monatigen Probezeit
Ein Monat hat etwa 30-31 Tage. Die Frage wäre, ob der angefangene Monat schon voll dazu zählt oder es nach den durchschnittlichen Monatstagen geht. Streng genommen spielt die Uhrzeit des Tages keine Rolle, da der Tag schon unter die Nutzung fällt (und zwar ab 0:00 Uhr). Was sagen denn die AGB und was meint der Support von 1&1?
Hinsichtlich der Monatsfrage wäre ein Nutzer benachteiligt, wenn er z. B. erst am 15. das Angebot annimmt -was wäre denn mit den bereits verstrichenen Tagen?
 
Wenn ich am 01. Juni 2012 dieses Angbot angenommen habe, um 15 Uhr ( und das hatte 8rQX1cPS ja auch gefragt:), wann ist dann der exakte Tag der letzten Kündigungsmöglichkeit????
Welche Kündigungsfrist ist denn vereinbart?

Und bitte exakt, wers nicht weiß (100%): einfach mal die Tastatur ruhen lassen
Einfach mal §188 Abs II BGB lesen wenn es um das Ende der 7 monatigen Laufzeit geht.
 
Bürgerliches Gesetzbuch Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)
Abschnitt 4 - Fristen, Termine (§§ 186 - 193)


§ 188
Fristende


(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.

(3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.



Danke Reducal, danke Fraud, aber eine exakte Antwort habe ich immer noch nicht ;-)
 
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