GMX TopMail - Rechnung trotz Kündigung

8rQX1cPS

Frisch registriert
Hallo,

ich habe zum 2.2.2013 eine Rechnung von GMX für eine TopMail-Mitgliedschaft erhalten, trotz Kündigung.

Hintergrundinfos:
Am 01.06.12 erhielt ich von GMX eine Einladung zu einem Gewinnspiel inkl. einer siebenmonatigen Testphase für GMX TopMail. Ich bin auf das Angebot eingegangen und habe mir auch das kleingedruckte durchgelesen. So, nun habe ich am 1.1.2013, also pünktlich zum letzten Tag der siebenmonatigen Testphase, via E-Mail gekündigt (dass die E-Mail erfolgreich am 1.1.2013 bei GMX eingegangen ist, geht aus den Protokollen klar hervor), was laut den AGB möglich ist.

So sah meine Kündigung aus:
Inhalt der Kündigungsmail schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und kündige meine derzeitige GMX-TopMail-Testphase für "[email protected]". Bitte nehmen Sie einen Tarifwechsel auf "GMX FreeMail" vor.

Mit freundlichen Grüßen
xyz

Ich denke mal, dass der Inhalt mehr als deutlich formuliert ist?


Am nächsten Tag, also den 2.1.2013 erhielt ich dann eine Rechnung, welcher ich heute, am 4.1.2013, widersprochen habe und auf meine Kündigung verwies. Das war die Antwort des Kundenservice:

Sehr geehrte(r) xyz,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne informieren wir Sie zum Thema Kündigung.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren GMX TopMail- oder GMX ProMail-Vertrag telefonisch zu kündigen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 20:00 Uhr unter folgender Nummer:
0721 960 98 10
(in Deutschland zum Festnetztarif, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)

Ihr GMX SicherheitsPaket NIS können Sie ausschließlich per Brief oder Fax mit Unterschrift beenden. Neben der unterschriebenen Kündigung benötigen wir von Ihnen noch folgende Angaben:


Selbstverständlich können Sie auch Ihre Kündigung entweder per Post oder Fax verschicken:
GMX Kundenservice, Brauerstr. 48, 76135 Karlsruhe, Fax: 0180 505 25 41 (0,14 Euro/Min.)

Damit die Kündigung eines GMX MailDomain & Hosting-Pakets bearbeitet werden kann, muss das vorgefertigte Faxformular von Ihnen unterschrieben sein und bei uns fristgerecht per Post oder Fax vorliegen. Das vorgefertigte Faxformular finden Sie unter der Navigationsleiste "MailDomain" – einfach anklicken und die Kündigung vorbereiten.

Haben Sie Fragen zu weiteren GMX Themen und Produkten?

Dann finden Sie auf unserer umfassenden Hilfeseite schnell den richtigen Ansprechpartner: http://portal.gmx.net/de/go/support

Haben Sie weitere Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter folgender Hotline-Nummer: +49 721 960 99 99

Mit freundlichen Grüßen
Hans Dampf

GMX Kundenservice


Diese Antwort ergibt natürlich überhaupt keinen Sinn, nichtsdestotrotz habe ich bei 721 960 99 99 angerufen und mich verbinden lassen. Noch bevor ich überhaupt mein Problem schildern konnte, wollte die Servicemitarbeiterin am Telefon meine kompletten Adressdaten wissen, da sie mir sonst nicht helfen könne. Da ich auf die Forderung wiederholt nicht eingegangen bin, war das Telefonat dann auch recht schnell beendet. Also habe ich mich wieder an den E-Mail-Support gewendet und nochmals den kompletten Sachverhalt geschildert und auch schon mit rechtlichen Schritten gedroht.

Sehr geehrter Herr Dampf,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Ich habe keineswegs Fragen zur Kündigung. Nochmals weise ich ausdrücklich darauf hin, dass eine Rechnung (Nr. XXXXXXXXXXXX) über XX,XX Euro erhalten habe, ohne jedoch einen rechtswirksamen Vertrag eingegangen zu sein. Meine Kündigung erfolgte fristgerecht am 1.1.2013, also pünktlich zum letzten Tag der siebenmonatigen Testphase, via E-Mail mit dem Betreff „Kündigung“ an [email protected]. Ein Kündigungsverfahren via E-Mail ist laut ihren AGB zulässig. Sollten Sie also nicht unverzüglich Abstand mit Ihren Forderungen nehmen, sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten und ggf. anfallende Kosten einzuklagen.


Mit freundlichen Grüßen
xyz

Eine Antwort seitens GMX steht aus.


Das war übrigens nicht meine erste Testphase. Zuvor habe ich schon einmal erfolgreich via Fax und zweimal per E-Mail, mit Verweis auf die AGB, gekündigt. Ich habe keine Ahnung, warum die jetzt so ein Theater veranstalten.

Des Weiteren bin ich aufgrund meiner Minderjährigkeit beschränkt geschäftsfähig, womit der Fall sowieso klar sein dürfte. Allerdings habe ich diesen finalen Schlag noch nicht ausgespielt, da ich die Angelegenheit zunächst auf normalem Wege regeln möchte. Darüber hinaus ist es mir auch wichtig, dass ich den E-Mail-Account behalte.

Und noch was: Die siebenmonatige Testphaste begann gegen am 1.6.2012 gegen 15:00 Uhr. Endet sie dann auch wieder am 1.1.2013 gegen 15:00 Uhr oder erst 23:59 Uhr? Die Kündigung wurde nämlich erst einige Stunden später versandt.

Waren meine E-Mails korrekt oder schon übertrieben?

Für den Fall der Fälle, wie kann ich denen meine beschränkte Geschäftsfähigkeit beweisen bzw. liegt die Beweislast überhaupt bei mir?


Vielen Dank für Rückantworten.

Gruß
8rQX1cPS
 
Des Weiteren bin ich aufgrund meiner Minderjährigkeit beschränkt geschäftsfähig
Naja mit 79 Jahren ist man aber nicht mehr minderjährig und Kündigungen muss man meistens nicht am Tage des Ablaufsdatum kündigen sondern immer vorher.
Bei Telefonverträgen z.B. 3 Monate VOR Ablauf des Vertrages. Ansonsten ist oft auch eine 14 Tägige oder 1 Monatige Kündigung VOR Ablauf des Vertrages gefordert.
Mir ist zur Zeit aber nicht bekannt, wie das bei deinem Fall exact vorgegeben ist.
 
Du schriebst:
Einladung zu einem Gewinnspiel inkl. einer siebenmonatigen Testphase für GMX TopMail

Vertragsbedingungen zu TopMail:
Konditionen von GMX TopMail

Gehen Sie auf Entdeckungsreise und erleben Sie das Maximum an Premium-Funktionen mit GMX TopMail. Der erste Monat GMX TopMail ist für Sie kostenlos. Wenn Sie GMX TopMail nicht 100% überzeugt, können Sie Ihren kostenlosen Test jederzeit beenden. Informationen dazu finden Sie in Ihrem GMX Postfach unter “Mein Account”.

Wir hoffen Ihnen gefällt Ihr Test und Sie möchten unser Premium-Postfach auch darüber hinaus nutzen. Bitte beachten Sie die weitere Vorgehensweise:
Sofern Sie den GMX TopMail-Test nicht innerhalb der einmonatigen Testphase beenden, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um 12 Monate zum Preis von 4,99 Euro/Monat, zahlbar jeweils für 6 Monate im Voraus.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und ist 4 Wochen zum Vertragsende kündbar.Die Kosten für Ihren Tarif werden halbjährlich per Lastschrift eingezogen.

Tja, das sieh aber eher danach aus, dass du eine Testphase von einem Monat hattest und als Gewinn, die ersten 6 Monate kostenlos dazubekommst, wenn du nicht innerhab der Testphase kündigst.

Nun sollst du nach 6 Monaten kostenlosem TopMailDienst eben den zweiten Teil bezahlen. Deine Kündigung ist nun erst nach ablauf der 6 Monate wirksam.
 
Danke für die Antworten.

@ BenTigger
Mit den 79 Jahren wären wir bei fehlender Altersverifizierung ;). Und zu dem Gewinnspiel, es gab einen Sachpreis zu gewinnen, wenn man für sieben Monate eine kostenlose Testphase für GMX TopMail abschließt.

@ Teleton
Ich denke mal schon. Ich habe mir das kleingedruckte, also da wo die AGB und der anzufallende Preis nach Ende der Testphase durchgelesen. Aber eben der Begriff "Widerruf" wurde mir zum Verhängnis.


So, ich habe nun eine Rückantwort erhalten, indem GMX mir bestätigt, dass sie die Kündigungsmail am 1.1.2013 erhalten haben (siehe erster Post, erstes Zitat). Das Problem dabei ist, dass ich "Widerrufsrecht" geschrieben habe und dieses zwei Wochen nach Beginn der Testphase (1.6.2012) abgelaufen ist. Und das ist der Grund, warum sie meine Kündigung nicht akzeptieren wollen. Des Weiteren hätte ich die Kündigung mit Unterschrift einreichen sollen, obwohl ich, wie bereits erwähnt, schon zweimal zuvor einfach per E-Mail gekündigt habe.

Aber gut, da ich minderjährig bin und der Vertrag ohne das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten zustande gekommen ist, lässt sich das alles rückgängig machen.

Nur wie mach ich das denen klar? Reicht da folgendes Schreiben aus? Denn eine Personalausweiskopie dürfen sie per Gesetz nicht verlangen.

Strittige Forderung – Serviceleistung und Minderjährigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von
........Euro für eine Serviceleistung verlangen.

Der angeblich bestehende Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/meiner
minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe aber nicht in den Abschluss des Ihrer
Meinung nach bestehenden Vertrages eingewilligt und würde/werde ihn auch nicht
nachträglich genehmigen.

Nach meiner Überzeugung wurde auch unabhängig davon kein rechtsgültiger Vertrag
abgeschlossen. Dennoch widerrufe ich zusätzlich vorsorglich den Ihrer Meinung nach
bestehenden Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und fechte ihn auch
hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Auch erkläre ich vorsorglich die Anfechtung
wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende
Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
xyz



Gruß
8rQX1cPS
 
Aber eben der Begriff "Widerruf" wurde mir zum Verhängnis.


So, ich habe nun eine Rückantwort erhalten, indem GMX mir bestätigt, dass sie die Kündigungsmail am 1.1.2013 erhalten haben (siehe erster Post, erstes Zitat). Das Problem dabei ist, dass ich "Widerrufsrecht" geschrieben habe und dieses zwei Wochen nach Beginn der Testphase (1.6.2012) abgelaufen ist. Und das ist der Grund, warum sie meine Kündigung nicht akzeptieren wollen. Des Weiteren hätte ich die Kündigung mit Unterschrift einreichen sollen, obwohl ich, wie bereits erwähnt, schon zweimal zuvor einfach per E-Mail gekündigt habe.
Ob nun Widerruf und/oder Kündigung in Deinem Schreiben verwendet wurde, spielt sicher keine Rolle. Dann ist dann Korinthenkackerei und Bauernfängerei. Den Erklärungen nach wollen die ja zwei Verträge haben. Einmal das ominöse GMX-NIS-Paket und dann der Vertrag über GMX-Topmail. Macht das eine ohne das andere Sinn? Kostet das NIS-Paket separat?

Im Prinzip solltest Du das letzte Schreiben als Empfangsbestätigung der Kündigung sehen und den Rest ad acta legen. Ich glaube nicht, dass sich da noch eine Brieffreundschaft lohnt.

Ich hatte über Web.de (ist ja derselbe Laden) 2010 ähnliche Probleme mit einer Kündigung auf den letzten Drücker. Allerdings ließ sich das in einem Telefonat klären. Lustigerweise habe ich gerade jetzt wieder eine Rechnung erhalten: Ich habe im Juni letzten Jahres eine "Überraschung ausgepackt" - 7 Monate Web.de Club und jetzt wollen die auch plötzlich Geld von mir. Die Verbraucherzentrale hat den Dreh mit der Überraschung abgemahnt und weder der Überraschungsmail noch der Bestätigung ist eine Vertragslaufzeit zu entnehmen.
Meine hellseherischen Fähigkeiten sind da beschränkt und mit Drücken auf Knöpfe mit derlei unverbindlichen Beschriftungen wird man sicher keinen kostenpflichtigen Vertrag zustande bringen können.

Schade ist halt, dass ich dieses Postfach seit Ewigkeiten nutze und es jetzt wohl aufgrund der eigenwilligen Rechtsauffassung aufgeben muss.
 
Ob nun Widerruf und/oder Kündigung in Deinem Schreiben verwendet wurde, spielt sicher keine Rolle. Dann ist dann Korinthenkackerei und Bauernfängerei.
Mit anderen Worten wurde das hier Nachbarthread folgendermaßen erläutert:
Der Laie kennt die feinen Unterschiede zwischen Widerruf, Kündigung, Rücktritt, Aufhebung, Anfechtung usw. nicht. Die Erklärung ist daher auszulegen ohne am Wortlaut festzukleben (vgl. §133 + §140 BGB). Wer innerhalb von 14 Tagen zu erkennen gibt, dass er ab sofort nicht mehr will, der will im Zweifel dasjenige rechtliche Mittel, das zum gewünschten Erfolg führt. Eine falsche Bezeichnung ist unschädlich. Hier ist also zweifellos Widerruf gewünscht.
 
Mit anderen Worten wurde das hier Nachbarthread folgendermaßen erläutert:
Das zeigt die Mittel, mit denen hier die Opfer drangsaliert werden:

Auf der einen Seite soll das Opfer ein Bewusstsein dafür haben, dass es beim Drücken auf einen Button mit der Aufschrift "Überraschung auspacken" angeblich eine auf einen kostenpflichtigen Vertrag ausgerichtete Erklärung abgegeben haben soll. Und auf der anderen Seite stellt man sich dann bei der Kündigung doof.

Das ist nicht mehr grenzwertig, sondern Bauernfängerei.
Ein Stück weit hat der Gesetzgeber dem ja auch Rechnung getragen.

Das besondere Problem im Fall von 8rQX1cPS:
Er hat ja gekündigt und dafür auch eine Empfangsbestätigung erhalten. Im Hause 1&1 müsste man also erst mal einen Nachweis erbringen, dass ein Vertrag zu den behaupteten Bedingungen zustande gekommen ist. Für dieses Problem hat man ein klares Bewusstsein, weil man bis heute penibel vermeidet, das gerichtlich feststellen zu lassen. Und wenn das gelingen sollte, befindet man sich in Erklärungsnot, warum die erhaltene Kündigung nicht wirksam sein sollte. Zwei Hürden, die keiner nehmen will...
 
Es ist eigentlich höchste Zeit für eine Verbandsklage z.B. des VZBV oder der Wettbewerbszentrale gegen 1&1.
Naja: Man kann nicht wirklich sagen, dass der VZBV in Sachen Web.de untätig war:
http://www.vzbv.de/4815.htm
http://www.vzbv.de/4812.htm
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Kostenfallen_im_Internet.pdf
Die Abgabe der Willenserklärung geschieht sodann über die Schaltfläche Überraschung auspacken. Unterhalb des Anmeldevorgangs befindet sich ein Sternchenhinweis, aus dem sich ergibt, dass es sich bei dem Angebot nicht lediglich um eine kostenlose Mitgliedschaft von 3 Monaten handelt. Vielmehr soll sich die Mitgliedschaft, sofern der Interessent die Mitgliedschaft nicht innerhalb dieser 3 Monate beendet, um weitere 12 Monate zum Preis von 5 Euro pro Monat verlängern.Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt.
Am 17.06.2011 wurde Unterlassungsklage eingereicht. Anlässlich der Gesetzesänderung („Button-Lösung“) hat das Unternehmen erklärt, diese Werbung künftig nicht mehr zu schalten. Der Rechtsstreit konnte durch Erledigtenerklärung am 11.09.2012 beendet werden.
Was den Laden offensichtlich nicht daran hindert, Rechnungen zu versenden. Der Richtung der ersten beiden Urteile nach, sind aktuellen Forderungen ebenso unbegründet. Selbst wenn man "Überraschung" wertneutral auffasst und gleichermaßen Gutes wie Schlechtes dahinter befürchten mag.
 
Auszüge der Ergüsse:
Ihr Widerruf liegt außerhalb der Frist. Dieser ist nur innerhalb von 2 Wochen ab Vertragsabschluss möglich.
Zum Abschluss des WEB.DE Club-Aktionsangebotes kommt es nur durch die Eingabe des Nutzernamens und des Passwortes. Zudem ist es erforderlich, die Nutzungsbedingungen zu bestätigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass nur der Postfachinhaber die Leistung beantragen kann und die Bestellung bewusst erfolgt.

Und natürlich die obligatorische Mail der Qualitätskontrolle. Man wünscht sich halt Kundenfeedback und wünscht weiterhin viel Spaß und gute Kommunikation mit WEB.DE. Ob die jemanden fragen sollten, der sich damit auskennt?
 
Habe heute nochmal eine Mail erhalten. Diesmal geht es darum, dass die Kündigung in Schriftform, also mit (digitaler) Unterschrift, hätte erfolgen müssen.

Sehr geehrte(r) xyz,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne erläutern wir Ihnen die Hintergründe zu Ihrer Rechnung.

Zu Ihrem GMX Postfach besteht ein GMX TopMail-Tarif mit erweiterten Leistungen.

GMX TopMail ist die Premiumversion von GMX FreeMail und bietet mit dem stark erweiterten Kommunikationspaket viele Extras für E-Mail, SMS und mehr. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.gmx.net unter dem Menüpunkt "E-Mail".

Der Vertrag GMX TopMail wurde online am 01.06.2012 abgeschlossen. Der Vertragsabschluss erfolgte im Rahmen eines Angebotes zur EM-Kampagne über Ihr FreeMail Postfach [email protected]. Dieses Angebot beinhaltete eine kostenfreie Testphase für den GMX TopMail-Tarif von sieben Monaten. Wird die Testphase nicht vor Ablauf schriftlich unterschrieben oder telefonisch gekündigt, verlängert sich der Vertrag um zwölf Monate. Die Kündigungsfrist für die aktuelle Vertragslaufzeit beträgt vier Wochen zum Vertragsende.

Die kostenpflichtige Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten wird halbjährlich im Voraus mit 29,94 EUR berechnet. Dies entspricht einer monatlichen Grundgebühr von 4,99 EUR. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsstellung nutzungsunabhängig ist.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass es laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur möglich ist einen kostenpflichtigen Tarif in Schriftform oder telefonisch zu kündigen. Nur während der 14 tägigen Widerrufsfrist besteht die Möglichkeit per E-Mail zu widerrufen.

Ihren Entschluss, Ihren GMX Vertrag zu kündigen, bedauern wir sehr. Im Folgenden erfahren Sie, wie es weitergeht.

Senden Sie uns Ihre formlose Kündigung per Brief an folgende Postanschrift oder an die unten genannte Faxnummer:

GMX Kundenservice
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe

Sie können Ihren Vertrag auch telefonisch kündigen. Sie erreichen uns hierzu unter der Rufnummer +49 721 960 98 10.

Alternativ können Sie auch Ihre unterschriebene Kündigung einscannen und uns eine E-Mail mit PDF-Dateianhang an [email protected] zukommen lassen.

Bitte geben Sie folgende Daten in Ihrem Schreiben mit an:

- Ihren Vor- und Nachnamen
- Ihre GMX E-Mail-Adresse (z. B. [email protected])
- Kundennummer des Vertrages, sofern Ihnen diese vorliegt

Nach Erhalt der Kündigung tragen wir diese zum nächstmöglichen Termin ein.

In Ihrem GMX Postfach finden Sie weitere Informationen zum Kündigungsvorgang. Klicken Sie hierfür links in der Navigationsleiste auf den Menüpunkt "Mein Account" und anschließend auf "Tarif wechseln".

Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Entscheidung noch einmal überdenken.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wurst
Ihr GMX Kundenservice

Telefon: + 49 721 960 99 99
Montag bis Samstag von 08:00 bis 20:00 Uhr

Fax: 0721 960 80 39 (Festnetztarif)

Hilfe: http://hilfe.gmx.net/

1&1 Mail & Media GmbH - Zweigniederlassung Karlsruhe GMX ist ein Dienst der 1&1 Mail & Media GmbH.

http://gmxnet.de/de/impressum


Gruß
8rQX1cPS
 
Wurdest Du über das Widerrufsrecht belehrt?
Wurdest du??
Die eMail (leicht mit einer Spamnachricht zu verwechseln) wurde ihm sicherlich zugestellt. Das war unmittelbar mit der Annahme des Geschenkes.
Am 01.06.12 erhielt ich von GMX eine Einladung zu einem Gewinnspiel inkl. einer siebenmonatigen Testphase für GMX TopMail. Ich bin auf das Angebot eingegangen und habe mir auch das kleingedruckte durchgelesen.
....da ich minderjährig bin und der Vertrag ohne das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten zustande gekommen ist, lässt sich das alles rückgängig machen.

Ich will niemandem zu nahe treten aber beim Lesen der Postings von 8rQX1cPS kann man sich leich ausgeflaschlt fühlen.
 
Achso, ja könnte man meinen. Also ich versuch's nochmal kurz zu erklären:
  • Ich bin minderjährig und habe bei meinem GMX-Account ein falsches Geburtsdatum angegeben.
  • Ich habe zum x-ten Mal eine Testphase bei GMX begonnen.
  • Das Kleingedruckte (Kosten) habe ich gelesen.
  • Die AGB und Wiederrufrecht habe ich per E-Mail erhalten.
  • Bisher wurden alle Kündigungen per E-Mail akzeptiert.
  • Diesmal wurde sie nicht akzeptiert, mit dem Verweis auf die nicht erfolgte Schriftform.
  • Für ein Kündigungsschreiben in Schriftform war keine Zeit mehr, da Kündigung vier Wochen zum Vertragsende erfolgen muss.
  • Meiner Meinung nach Betrug, da wie gesagt vorherige Kündigungen per E-Mail akzeptiert wurden.
  • Die beschränkte Geschäftsfähigkeit ist halt 'n Bonus.
Fühlt sich jetzt noch wer ausgeflaschlt?


Gruß
8rQX1cPS
 
Meiner Meinung nach Betrug, da wie gesagt vorherige Kündigungen per E-Mail akzeptiert wurden.
Definitiv nicht! Es mangelt an den erforderlichen Tatbeständen und daran, dass jemand persönlich aktiv wurde. Bei dir hats System halt versagt und du hast nicht mit offenen Karten gespielt (Thema Geburtsdatum). Übrigens, entgegen weitläufiger Meinung, dass man seine Daten nicht zwingend korrekt angeben muss, sehen das nicht alle Strafverfolger so eindeutig! Wer hat hier also wem einen ungültigen Vertrag abgerungen?
Ich habe zum x-ten Mal eine Testphase bei GMX begonnen.
Sollte mit ein und demselben Account eigentlich nicht möglich sein. Wenn doch, dann ist das für mich erstaunlich.
 
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