Hallo
Ich habe mich vor ein paar Wochen bei einem kostenpflichtigen usenet-provider angemeldet. Die Kosten sind 3 Monate im Voraus zu entrichten (habe ich erst hinterher in den AGB gelesen) und man geht eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ein. Auch das habe ich leider erst zu spät entdeckt.
Daraufhin habe ich innerhalb von 14 Tagen per e-mail (sämtliche Korrespondenz wickelte sich per mail ab) den Vertrag wiederrufen und das bereits von der Firma per Lastschrift eingezogene Geld zurückbuchen lassen. Außerdem sprach ich eine Rücknahme der Lastschrifteinzugs-Vollmacht aus.
Als Antwort erhielt ich folgende mail:
Sehr geehrter Herr xxx,
leider fällt dieser Vertrag nicht unter das Fernabsatzgesetzt wie Produkte
wo diese 14 tägige Frist gilt. Es ist ein Dienstleistungsvertrag der eine
Laufzeit von einem Jahr hat. Siehe AGB's.
Mit besten Grüßen
xxx
Nochmal denen gemailt dass ich kündige bzw. vom Vertrag zurücktrete. Folgende Antwort erhielt ich dann:
Sehr geehrter Herr xxx,
wie gesagt, Sie haben doch unsere AGB's gelesen. Und dort steht nicht von
dem 14 tägigen Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz. Sie haben die AGB's in
der Bestellung akzeptiert, also ist der Vertrag zustande gekommen.
Wir bitten um Zahlung des Betrages und wir werden den Account wie bereits
geschrieben zum nächsten Jahr in die Kündigung nehmen.
Mit besten Grüßen
Desweiteren erhielt uich heute eine Mahnung, weil die Lastschrift abgewiesen wurde bzw. von mir zurückgebucht wurde.
Nun meine Frage: Gilt für das usenet auch ein 14-Tägiges Rücktrittsrecht?
Hab den Dienst aber leider schon genutzt bevor ich gekündigt habe.
Wie soll ich mich weiterhin verhalten?
Eine Kündigung auf Kulanz kommt offenbar nicht infrage da meine mail-wechsel mit der Firma nicht gerade freundschaftlich sind...
PS: Eine Wiederrufsbelehrung gibt es weder in deren AGB noch wurde mir soetwas in irgendeiner Form zugestellt.
Dank und Gruß, Crais
Ich habe mich vor ein paar Wochen bei einem kostenpflichtigen usenet-provider angemeldet. Die Kosten sind 3 Monate im Voraus zu entrichten (habe ich erst hinterher in den AGB gelesen) und man geht eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ein. Auch das habe ich leider erst zu spät entdeckt.
Daraufhin habe ich innerhalb von 14 Tagen per e-mail (sämtliche Korrespondenz wickelte sich per mail ab) den Vertrag wiederrufen und das bereits von der Firma per Lastschrift eingezogene Geld zurückbuchen lassen. Außerdem sprach ich eine Rücknahme der Lastschrifteinzugs-Vollmacht aus.
Als Antwort erhielt ich folgende mail:
Sehr geehrter Herr xxx,
leider fällt dieser Vertrag nicht unter das Fernabsatzgesetzt wie Produkte
wo diese 14 tägige Frist gilt. Es ist ein Dienstleistungsvertrag der eine
Laufzeit von einem Jahr hat. Siehe AGB's.
Mit besten Grüßen
xxx
Nochmal denen gemailt dass ich kündige bzw. vom Vertrag zurücktrete. Folgende Antwort erhielt ich dann:
Sehr geehrter Herr xxx,
wie gesagt, Sie haben doch unsere AGB's gelesen. Und dort steht nicht von
dem 14 tägigen Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz. Sie haben die AGB's in
der Bestellung akzeptiert, also ist der Vertrag zustande gekommen.
Wir bitten um Zahlung des Betrages und wir werden den Account wie bereits
geschrieben zum nächsten Jahr in die Kündigung nehmen.
Mit besten Grüßen
Desweiteren erhielt uich heute eine Mahnung, weil die Lastschrift abgewiesen wurde bzw. von mir zurückgebucht wurde.
Nun meine Frage: Gilt für das usenet auch ein 14-Tägiges Rücktrittsrecht?
Hab den Dienst aber leider schon genutzt bevor ich gekündigt habe.
Wie soll ich mich weiterhin verhalten?
Eine Kündigung auf Kulanz kommt offenbar nicht infrage da meine mail-wechsel mit der Firma nicht gerade freundschaftlich sind...
PS: Eine Wiederrufsbelehrung gibt es weder in deren AGB noch wurde mir soetwas in irgendeiner Form zugestellt.
Dank und Gruß, Crais
