Freiberufler, die zu Hause arbeiten, müssen neben den Rundfunkgebühren für ihre herkömmlichen Fernseh- und Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Abgaben für ihren internetfähigen Arbeits-PC zahlen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Bislang galt die Zweitgeräte-Befreiung für sie nicht.
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