AW: Gewinnspielservice
Legion oder DTMS oder wer auch immer muss mir Einsicht in den CallDataRecord gewähren und an Hand dessen beweisen, dass die Verbindung wirklich von meinem Anschluss aus aufgebaut worden ist. Ich sage NEIN, ist sie nicht.
Nexnet hat mit geschrieben: "Nach den uns vorliegenden Leistungsdatensätzen sind die von Ihnen beanstandeten Verbindungen eindeutig von Ihrem Anschluss zustande gekommen."
Aber wie, das schreiben die mir nicht. Durch aktive Anwahl mit Sicherheit nicht.
Bleibt nach meinem momentanen Wissensstand nur die Variante "weiter verbinden".
Und diesen Vorgang kann man ebenfalls mit den Worten: "Nach den uns vorliegenden Leistungsdatensätzen sind die von Ihnen beanstandeten Verbindungen eindeutig von Ihrem Anschluss zustande gekommen." verschleiern.
Diese Vorgänge müssten für einen Experten (wer könnte das sein?) aus dem vollständigen CDR ersichtlich werden.
Dazu benötige ich dann natürlich noch den Beweis, dass von demjenigen, der zu diesem Zeitpunkt am Telefon war, die Zustimmung zum kostenpflichtigen Weiterverbinden gegeben wurde.
Tschüss.
Dieter
Gegen das beschriebene Weiterverbinden ist IMHO diese Telekom-0900-Sperre wirkungslos. Haben mir auch die verschiedensten Leute an der Telekom-Hotline berichtet.BenTigger schrieb:Wobei DTMS ein Telekomableger ist und ab da hätte es nicht weiterlaufen dürfen, wenn du die Telekom 0900er Sperre hättest.
Das ist noch nicht 'raus.Insofern bist du nun natürlich gekniffen,
Ich muss momentan überhaupt nix beweisen.da du beweisen musst, das die Hardware nicht von dir für diesen Anruf entfernt worden sein kann um sie dann wieder anzuschliessen.
Legion oder DTMS oder wer auch immer muss mir Einsicht in den CallDataRecord gewähren und an Hand dessen beweisen, dass die Verbindung wirklich von meinem Anschluss aus aufgebaut worden ist. Ich sage NEIN, ist sie nicht.
Nexnet hat mit geschrieben: "Nach den uns vorliegenden Leistungsdatensätzen sind die von Ihnen beanstandeten Verbindungen eindeutig von Ihrem Anschluss zustande gekommen."
Aber wie, das schreiben die mir nicht. Durch aktive Anwahl mit Sicherheit nicht.
Bleibt nach meinem momentanen Wissensstand nur die Variante "weiter verbinden".
Und diesen Vorgang kann man ebenfalls mit den Worten: "Nach den uns vorliegenden Leistungsdatensätzen sind die von Ihnen beanstandeten Verbindungen eindeutig von Ihrem Anschluss zustande gekommen." verschleiern.
Diese Vorgänge müssten für einen Experten (wer könnte das sein?) aus dem vollständigen CDR ersichtlich werden.
Dazu benötige ich dann natürlich noch den Beweis, dass von demjenigen, der zu diesem Zeitpunkt am Telefon war, die Zustimmung zum kostenpflichtigen Weiterverbinden gegeben wurde.
Klar, ist das besser. Aber als ich das Gerät gekauft habe, war die T-0190-Sperre noch teurer als das Gerät und die Weiterverbinden-Masche war mir noch nicht bekannt.Nur wenn du die selbst angeschlossen hast, wirst du keinen finden, der sich damit zufrieden gibt, das du keine 0900er Anrufe tätigen willst, da du ja selbst die Sperre auch wieder entfernet haben kannst.
Tschüss.
Dieter