Gerichtsverfahren zu nicht mehr registrierten Dialern

118xx

Mitglied
Zum Sachverhalt:
Die Klägerin hatte 2 mittlerweile nicht mehr registrierte Dialerprogramme auf der Telefonrechnung. Trotz Entzug der Registrierung wurde die Forderung weiterhin geltend gemacht. Die Aufforderung eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass die Forderung nicht mehr geltend gemacht wird, blieb unbeantwortet. Die Klägerin hat daher negative Feststellungsklage gegen die Telefongesellschaft erhoben. Diese hat den Klageanspruch anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil (ohne Urteilsgründe) ergangen ist.

9 C 393/05

Amtsgericht Bonn
Im Namen des Volkes
Anerkenntnisurteil

In dem Rechtsstreit
der Frau
-Klägerin-
Prozessbevollmächtigte:

gegen

die
-Beklagte-

hat das Amtsgericht Bonn
am 26. Juli 2005
durch den Richter am Amtsgericht xxx
für R e c h t erkannt:

Es wird festgestellt, dass die Klägerin der Beklagten einen Betrag in Höhe von 59,90 Euro aus der Telefonrechnung vom xxx für die Verbindungen zur Rufnummer 090090xxx, sowie in Höhe von 29,95 Euro zur Rufnummer 090090xxx aus der Rechnung vom xxx nicht schuldet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 89,85 Euro
 
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