AW: Umsetzung der EU-Richtlinie führt zum Überwachungsstaat
Der Begriff "Telefonüberwachung" irritiert hier etwas und führt vom eigentlichen Thema, der IP-Vorratsdatenspeicherung, weg. Es ist schade, wenn Diskussionen dadurch verzetteln, dass möglicherweise nicht auszuschließende unerwünschte Nebenwirkungen oder Missbrauchsmöglichkeiten zum Hauptthema werden.
Erschreckend der Gedanke: Jeder Zeuge ein potentieller Krimineller? Nein.
Diese Problematik besteht ja bei jeder Zeugenvernehmung, unabhängig vom Anlass. Es steht im Raum, dass der Zeuge etwas weiß, was zur Sachverhaltsklärung dienlich ist. Also wird er befragt, und sei es nur um zu klären, dass er nichts weiß. Warum soll der Zeuge dazu nicht bereit sein, wenn er nicht vorher schon weiß, dass es brenzlig wird?drboe schrieb:Ein Zeuge kann, gerade in den Fällen der hier fraglichen Telefonüberwachung, in denen er m. E. die Zeugenschaft nicht aus eigener Kenntnis prüfen bzw. bestätigen kann, aus seiner Position fast nie erkennen, ob seine Aussage nützlich oder schädlich (auch für ihn) ist.
Der Begriff "Telefonüberwachung" irritiert hier etwas und führt vom eigentlichen Thema, der IP-Vorratsdatenspeicherung, weg. Es ist schade, wenn Diskussionen dadurch verzetteln, dass möglicherweise nicht auszuschließende unerwünschte Nebenwirkungen oder Missbrauchsmöglichkeiten zum Hauptthema werden.
Ich habe etwas mehr Vertrauen in die Ehrbarkeit meiner Mitbürger. Ich gehe davon aus, dass die absolute Mehrheit der als Zeugen befragten Mitbürger keine Gefahr läuft, sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage zu belasten oder sich auch nur in die Gefahr der Selbstbelastung zu bringen. Das gleiche gilt für mich auch betreffend Angehörige, wenn sich nicht das Verfahren selbst schon gegen einen Angehörigen richtet.drboe schrieb:Da in den Fällen, wo es um Inhalte von Gesprächen geht, an denen man selbst beteiligt war (Telefonat, Chat), immer die Gefahr der Selbstbelastung (oder der Belastung von Angehörigen) besteht, gehe ich davon aus, dass in den Fällen ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Regel zu bejahen ist. Dabei reicht bereits die Gefahr der Strafverfolgung aus, das Schweigerecht zu begründen.
Erschreckend der Gedanke: Jeder Zeuge ein potentieller Krimineller? Nein.