AW: Führerscheintest
Bekanntlich machen meine Tochter und ich demnächst einen Führerscheindienst auf.
http://forum.computerbetrug.de/plauderecke/51070-fuehrerscheintest.html#post222221 Im Moment feilen wir noch an den Textbausteinen. Die lieben Mitbewerber haben sich da was Nettes einfallen lassen. Schauen wir uns das mal an:
Sehr geehrte/r XXXXXX XXXX,
Sie haben Einwendungen gegen die vorbezeichnete Mahnung erhoben und dabei vorgetragen, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt bei xxx angemeldet haben, um eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch zu nehmen. Wir bedauern sehr, dass es Unstimmigkeiten bei Ihrem Vertragsverhältnis gibt und sind bemüht, alles Notwendige zu veranlassen, um den Sachverhalt aufzuklären.
Bedauern sehr, echte Witzbolde die Kollegen.....
Wir möchten daher jedem Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Nutzung nachgehen und bitten Sie hierzu um Ihre Mithilfe.
Ah, die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten; ist ja fast wie Aktenzeichen XY
Zunächst sollte jedoch klargestellt werden, ob Ihre Einwendung rechtlicher oder tatsächlicher Natur ist. Wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass Nutzer, die sich zunächst selbst bei xxx angemeldet haben, dabei jedoch die Vertragsbedingungen, insbesondere die Entgeltlichkeit der Leistung übersehen haben, die Anmeldung insgesamt bestritten haben, was erst in dem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgedeckt werden konnte.
Bärenstark die Kollegen, ich wette eine Flasche Bier gegen eine Kiste Bier, dass es noch keine vom Anbieter angezettelte Ermittlungsverfahren gegeben hat. Aber ist es nicht gefährlich zuzugeben, dass anscheinend öfter Leute die Entgeltlichkeit übersehen?
...
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Internet unter Angabe eines falschen Namens stellt regelmäßig einen versuchten oder vollendeten Betrug gemäß § 263 StGB dar, der bei Ermittlung der Täter mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.
Lustig, fallen da echt Leute drauf rein? Den erforderlichen Betrugsvorsatz habe ich doch nur dann, wenn ich mich mit falschen Daten anmelde um die „Zeche zu prellen“. Wenn ich gar nicht weiß, dass es Zeche kostet, bin ich kein Zechpreller bzw. Eingehungsbetrüger.
Wir erstatten daher in den Fällen eines begründeten Verdachtes Strafanzeige durch unsere Vertragsanwälte gegen unbekannt, wobei wir alle uns vorliegenden Daten aus dem Anmeldeprozess an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben. Für Ihren Fall liegen uns die folgenden Informationen vor:
Echt tricky, nur in Fällen eines
begründeten Verdachtes. Den gibt es nie, da die Mitbewerber wissen, dass die Leute sämtlich die Preisangaben übersehen haben. Jeder der den Preis gesehen hätte und halbwegs knusper ist, hätte sich nicht angemeldet.
Vorname: XXX XXX, Strasse: xxx xx, PLZ: XXXXX, Ort: XXX, Land: Deutschland, AnmeldeIP: XX.XXX.XXX.XX, Anmeldezeitpunkt: ##AnemldeDateTime##, Anmeldung auf xxx[/url]
Die Erfahrung zeigte, dass anhand dieser Daten zumindest ermittelt werden kann, von welchem Computer die Anmeldung durchgeführt wurde.
Hm,scheint sich immer noch nicht rumgesprochen zu haben, dass mit den Daten i.d.R. schon nach kurzer Zeit nix mehr anzufangen ist. Von daher könnte es klappen die Kunden zu verunsichern.
Soweit der Anschlussinhaber bei einer polizeilichen Vorladung keine Angaben zur Täterschaft macht, können je nach Gerichtsbezirk auch Hausdurchsuchungen angeordnet werden.
Haha, köstlich, Hausdurchsuchung für eine angeblich geprellte Internetfalle. Aber nicht ungeschickt gemacht. Die Leute werden Parallelen ziehen zu den Abmahnungsgeschichten der Musikindustrie, das wirkt.
Im Anbetracht dieser für den Betroffenen sehr einschneidenden Maßnahmen und zur Vermeidung von Überraschungen im Ermittlungsverfahren möchten wir Sie erneut bitten, genau zu prüfen, ob die Anmeldung möglicherweise von Ihrem eigenen Computeranschluss möglicherweise durch einen Familienangehörigen oder Bekannten ausgeführt wurde.
Auch geschickt gemacht, wer liefert schon seine eigene Verwandtschaft ans Messer, die Leute zahlen lieber nur damit „es“ endlich aufhört.
Anschließend möchten wir Sie bitten, Ihre Angaben zu dem Sachverhalt zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft an Eides Statt zu erklären. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass eine falsche Angabe an Eides Statt auch bei fahrlässiger Tatbegehung mit erheblicher Strafe bedroht ist. Wir benötigen Ihre Erklärung, bei der Sie sich des beigefügten (siehe unten) Formulars bedienen können, im unterschriebenen Original.
Eidesstattliche Versicherung, hört sich schön schwurbelig an. Hoffentlich kommt kein Kunde auf die Idee mal nachzuprüfen für welche Fälle die e.V. vom Gesetz (ausschliesslich) vorgesehen ist. Ich glaube unsere Kunden lass ich besser auf die Bibel oder das Augenlicht der Kinder schwören.
Sofern wir innerhalb von 7 Tagen keine Erklärung erhalten, gehen wir davon aus, dass der Sachverhalt in Ihrer Sphäre geklärt werden konnte und die zunächst bestrittene Forderung ausgeglichen wird. Sicherlich können wir Ihnen in diesem Fall mit einer Ratenzahlung weiterhelfen.
Das gefällt mir am besten. Dem Kunden eine Erklärung unterschieben, wenn er sich nicht zurückmeldet. Eigentlich hat Schweigen keinen Erklärungswert, aber wer weiss das schon.
Ingesamt ein gelungener Inkassobrief, da werde ich für Töchterleins Geschäft einige Anleihen machen.