Der Vertragschluss ist durch die Verwendung der nur ihnen zugänglichen E-Mailadr. sowie der damit korrespondierenden IP-Adresse zweifelsfrei belegt. Wir weisen darauf hin das nach langjähriger höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Anscheinsbeweis dafür besteht, dass die durch automatisierte Erfassungsanlagen erfassten Vertragsdaten zutreffend und vollständig wiedergegeben wurden. Für eine missbräuchliche Nutzung sind sie –sofern nicht ohnehin eine Haftung nach den Grundsätzen der Anscheins oder Duldungsvollmacht besteht- in vollem Umfang beweispflichtig.
Sie werden Verständnis dafür haben dass wir allein aus Gründen der Gleichbehandlung (Art3 GG) sowie steuerlichen Gründen nicht auf berechtigte Forderungen verzichten können.
Im Gegensatz zu den Angeboten von Mitbewerbern besteht an der Berechtigung unserer Forderung kein vernünftiger Zweifel. Die Preisangabe 79,- befindet sich mittig im unteren Bereich der Startseite ohne dass ein Scrollen erforderlich ist. Da die Bezeichnung umsonst zudem durchgestrichen ist kann hier nicht übersehen werden, es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt.
Der diesseits berechnete Betrag liegt im übrigen um ein vielfaches unter den Beträgen die z.B. in einer Fahrschule anfallen.