FST / Polizei / Beweislast

Rahmat

Frisch registriert
Hallo miteinander.

Zur FST: Wie alle "Freiwilligen Selbstkontrollen" egal ob Atom / "Telefonmehrwertdienste" / Dosenpfand o.a. nur ein Feigenblatt, um die "Übeltäter" zu schützen zum Nachteil des Verbrauchers / der Allgemeinheit / der Natur usw.

Bitte nenne mir irgendjemand eine effektive FSK. Ich kenne keine.

Hier gehören gesetzliche Regelungen her. Ansonsten wird der Bock zum Gärtner gemacht. Bester Beweis die FST, eine Farce in Perfektion.

Wenn hier ehrenamtliche auch mitmachen: Meine Anerkennung für diese Arbeit.
Trotzdem bleibe ich dabei, dass nicht nur Otto Normalverbraucher nach Strich und Faden betrogen wird, sondern dass eben auch diese Ehrenamtlichen ordentlich vera... werden, indem sie das Prinzip der nicht funktionierenden FSK am Leben erhalten und damit den Betrug am Laufen und somit das Gegenteil von dem erreichen, was sie anstreben.

Polizei: HaHaHaHa
"Hier auf der Polizeistation gibt es jemand, der einen Schwager in Upsala hat, der weiß wie man Internet buchstabiert ....."
Kein weiterer Kommentar.

Beweislast
Schön und gut, aber ich brauche wohl niemanden zu erzählen, wie schnell ein Kostenverweis, Altersnachweis, sonstiger Inhalt in eine Internetseite eingebaut oder auch wieder entfernt wird, wie bockig und arrogant sich die Telekom teilweise stellt und einem z.T. Recherchen absichtlich erschwert, Telefonleitungen sperrt oder ähnliches. Und alles nur zu meinem Besten. HaHaHa
Außerdem, versucht man sich zu schützen, z.B. indem man 0190-Nummern sperrt, werden flugs neue Nummern eingeführt 0900, 0193, was auch immer. Ups die Telekom hat damit bestimmt nichts Böses im Sinn, wie komme ich nur auf solche Gedanken ...
Ach ja, die kann ich natürlich auch wieder sperren, wenn ich davon weiß.
Die Telekom hat mich über neue kostenpflichtige Nummern noch nie informiert.
Außerdem kostet diese Änderung auch wieder Geld. Und Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Irgendwie muß die Telekom ja aus den roten Zahlen raus.

Ministerien usw.: "Mit großem Interesse habe ich Ihre Vorschläge gelesen, blabla ...". Passieren tut nichts.

Ich sehe nur einen effektiven Weg, ohne FST !!! sonder nur gesetzlich:

1.) Der Netzbetreiber (Telekom) darf Kosten zwar in Rechnung stellen oder einziehen, als verwaltungstechnische Aktion. Es muß aber gesetzlich verboten werden, dass der Netzbetreiber gleichzeitig Inkassostelle ist. D.h. der User muß die strittigen Posten zurückrufen können, ohne dass er Schwierigkeiten mit der Telekom bekommt.
Rechtstreitigkeiten nur zwischen den wirklichen Vertragspartnern, d.h. dem "Mehrwertdienst"-Anbieter und dem "Geschädigten".

2.) Die Beweislast muß definitiv beim Anbieter liegen:
D.h.: Keine Kohle, solange der Betreiber nicht eindeutig nachweist, dass er allen Forderungen wie z.B. bei der FST formuliert nachgekommen ist, sowohl, was Altersnachweise als auch Kostenhinweise betrifft.

3.) Klagen muß der, der die Kohle will. Und nicht umgekehrt.

4.) Im Moment ist der Telefon/Internetuser faktisch rechtlos.
Um nicht das Gegenteil zu erreichen und dem 0190-Anbieter finanziell zu ruinieren, böte sich an den Netzbetreiber (Telekom) zu verpflichten diese Standards ganz einfach zu implementieren. Wo ist das Problem?

Ich möchte hier an den Film "2001 Odyssee im Weltraum" erinnern.
Viele technisch schwierige Dinge sind inzwischen verwirklicht.
Die Kostentransparenz beim Telefonieren ( die Szene vor dem Flug ins Weltall ) allerdings noch nicht.
Bitte halte mich keiner für so blöd, hier an technische Schwierigkeiten zu glauben.

Alles andere ist Makulatur und beweist nur, dass man nichts ändern will (nicht kann!!!).

Noch eine Bemerkung am Rande:

Wie gering muß das Interesse der Telekom an der Aufklärung von z.B. Kinderpornografie sein (diese Kinder telefonieren nicht und bringen der Telekom somit keinen Cent ein), wenn ihr schon die berechtigten Interessen der zahlenden Bürger sch...egal sind?

Man verzeihe mir meinen (berechtigten) Sarkasmus.
Ändern wird sich sowieso nichts.
Aber irgendwie hats gut getan.

Rahmat ;) ;)
 
Danke für Dein Statement, das IMHO jede Menge Diskussionsstoff bietet!

Ich fange mal an:

Rahmat schrieb:
Bitte nenne mir irgendjemand eine effektive FSK. Ich kenne keine.
Das liegt sicher zum großen Teil mit daran, daß die Betonung auf Selbstkontrolle liegt. Wer also von Anfang an nicht mitarbeiten will, muß sich auch nicht selbst verpflichten.
Gerade an diesem Punkt ist die FST am Arbeiten. Das Problem ist aber grundsätzlicher Art.

Rahmat schrieb:
Polizei: HaHaHaHa
"Hier auf der Polizeistation gibt es jemand, der einen Schwager in Upsala hat, der weiß wie man Internet buchstabiert ....."
Kein weiterer Kommentar.
Dieses Problem ist leider nur allzu wahr. Zumindest in Bayern gibts mittlerweile flächendeckend Dienststellen, die EDV-Delikte fachgerecht bearbeiten können. In anderen Bundesländern ist dies leider noch nicht ganz so weit fortgeschritten.
Das nächste Problem sind die Staatsanwaltschaften. Auch hier hängt noch einiges der Realität hinterher.

Rahmat schrieb:
D.h. der User muß die strittigen Posten zurückrufen können, ohne dass er Schwierigkeiten mit der Telekom bekommt.
Das ist jetzt aber auch schon so. Wenn Du dieser Forderung widersprichst, dann gibt die Telekom die Forderung an den eigentlichen Anbieter weiter. Probleme machen darf Dir die Telekom nicht.

Rahmat schrieb:
Klagen muß der, der die Kohle will. Und nicht umgekehrt.
Das wäre allerdings eine Sache.

Rahmat schrieb:
Keine Kohle, solange der Betreiber nicht eindeutig nachweist, dass er allen Forderungen wie z.B. bei der FST formuliert nachgekommen ist, sowohl, was Altersnachweise als auch Kostenhinweise betrifft.
Damit wäre das Thema ganz schnell vom Tisch. Vor allem, da es aktuell kein wirklich funktionierendes Altersnachweissystem gibt. Insgesamt hätte dann der Anbieter die gleichen Probleme wie die (mehr oder weniger unfreiwilligen) Kunden jetzt.
 
Hi Heiko, das ist ja ne prompte Antwort.

Rahmat schrieb:
Bitte nenne mir irgendjemand eine effektive FSK. Ich kenne keine.
Heiko schrieb:
Das liegt sicher zum großen Teil mit daran, daß die Betonung auf Selbstkontrolle liegt. Wer also von Anfang an nicht mitarbeiten will, muß sich auch nicht selbst verpflichten.
Gerade an diesem Punkt ist die FST am Arbeiten. Das Problem ist aber grundsätzlicher Art.
Klar dann muß es aber auch grundsätzlich gelöst werden, nämlich mit Gesetzen und nicht mit "Freiwilligem Selbskontrolle"-Quatsch, an den sich eh keiner hält, und wie gesagt nicht nur auf diesem Gebiet.

Rahmat schrieb:
D.h. der User muß die strittigen Posten zurückrufen können, ohne dass er Schwierigkeiten mit der Telekom bekommt.
Heiko schrieb:
Das ist jetzt aber auch schon so. Wenn Du dieser Forderung widersprichst, dann gibt die Telekom die Forderung an den eigentlichen Anbieter weiter. Probleme machen darf Dir die Telekom nicht.
Früher war es anders. Bist Du sicher, dass die DTAG für keinen 0190-er, 0900-er, 0193-er usw. Inkassostelle ist (und das auch so bleibt)?
Und Macht die Telekom Dir keine Probleme mehr, oder darf sie Dir keine machen? Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied ;)

Rahmat schrieb:
Klagen muß der, der die Kohle will. Und nicht umgekehrt.
Heiko schrieb:
Das wäre allerdings eine Sache.
Bringt im Endeffekt aber auch nicht so viel.

Rahmat schrieb:
Keine Kohle, solange der Betreiber nicht eindeutig nachweist, dass er allen Forderungen wie z.B. bei der FST formuliert nachgekommen ist, sowohl, was Altersnachweise als auch Kostenhinweise betrifft.
Heiko schrieb:
Damit wäre das Thema ganz schnell vom Tisch. Vor allem, da es aktuell kein wirklich funktionierendes Altersnachweissystem gibt. Insgesamt hätte dann der Anbieter die gleichen Probleme wie die (mehr oder weniger unfreiwilligen) Kunden jetzt.
Ich habe nicht gesagt, dass er das Alter Beweisen muß. Das kann er nicht. Auch mit Personalausweiß-Angaben nicht. Aber ich fordere, dass er beweisen muß, alles in seiner Macht stehende gemacht zu haben. D.h.
1.) dass überhaupt ein Hinweis vorhanden ist und
2.) dass eine Überprüfung statt gefunden hat. Wie die aussieht ... ??
Ein anderer Punkt zur Beweisbarkeit: Kosten und Altershinweise/Prüfung sollten meiner Meinung nach bereits auf der HP angezeigt werden und diese Hinweise/Abfragen sollten meiner Meinung nach nicht vom 0190-Betreiber manipuliert werden können sondern von dritter Seite fest implementiert sein. Hier bietet sich natürlich die DTAG an. Dies hätte den Vorteil einer Normierung und einer gewissen Rechtssicherheit für beide Seiten und ganz entscheidend: eine Eindeutige Beweisbarkeit für alle Seiten.

Ich weiß sehr gut von Seiten, die je nach Tageszeit entsprechende Kosten- und Altersinformationen bringen oder eben auch nicht. Weihnachten wird abgezockt. Am 2.Januar bei der Polizei ist alles sauber...

Ich sehe in meinem Vorschlag im übrigen keinen einzigen Nachteil, außer dass man nur auf ehrliche Weise an sein Geld kommen kann, und davor schrecken scheinbar nicht nur die 0190-er sondern auch die DTAG zurück, oder ??

Ich denke durch meinen Vorschlag hätten dann weder Anbieter noch Kunde Probleme. Alles wäre klar.
Wie es jetzt ist, machen die Anbieter Mist und der Kunde hat Probleme.
Das kanns nicht sein.
 
Rahmat schrieb:
Rahmat schrieb:
D.h. der User muß die strittigen Posten zurückrufen können, ohne dass er Schwierigkeiten mit der Telekom bekommt.
Heiko schrieb:
Das ist jetzt aber auch schon so. Wenn Du dieser Forderung widersprichst, dann gibt die Telekom die Forderung an den eigentlichen Anbieter weiter. Probleme machen darf Dir die Telekom nicht.
Früher war es anders. Bist Du sicher, dass die DTAG für keinen 0190-er, 0900-er, 0193-er usw. Inkassostelle ist (und das auch so bleibt)?
Und Macht die Telekom Dir keine Probleme mehr, oder darf sie Dir keine machen? Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied ;)
Die DTAG bietet freilich auch selbst 0190-Nummern an. Bislang sind diese aber nicht massenweise negativ aufgefallen wie z.B. die von Hansenet in letzter Zeit.
Das liegt IMHO u. a. daran, daß die DTAG sich von Anfang an selbst begrenzt hat. Solche Beträge wie bei Hansenet waren bei der DTAG nie im Angebot.
Mir sind auch Fälle berichtet worden in denen der (offensichtlich schlecht informierte) Kundenservice mit Sperrung bei Nichtzahlung drohte. Ein Hinweis darauf, daß das fremde Forderungen sind und ein Wink mit § 240 StGB ("Nötigung") haben das aber immer recht schnell eingerenkt.

Nebenbei bin ich überzeugt davon, daß die DTAG die Inkassotätigkeit so schnell wie möglich loswerden will.
Die DTAG bekommt einen minimalen Betrag von den Konkurrenten (IIRC sowas um die € 0,03 pro Rechnungszeile) und muß denen dafür die Arbeit machen und steht noch als der Dumme da.
Dem Kunden ist nämlich egal von wem die Forderung ist. Geschimpft wird erst mal auf die Telekom. Und deren Kundenservice muß sich dann auch noch mit den verärgerten bis aufgebrachten Kunden rumschlagen wegen einer Sache, die die DTAG nicht mal verbrochen hat.
Blöde Situation das...
 
@Rahmat;
Es gibt mittlerweile funktionierende Selbstkontrollen! Groteskerweise im Versicherungsbereich, (Versicherungsombudsmann, Berlin, Prof.Dr.Römer, ehem. Verfassungsrichter), selbiger kann im Versicherungsstreitfall für den Verbraucher Recht sprechen. Das tut er auch.
Leider ist die FST z.Zt. eine Farce. Hier wäre gleichfalls eine Instanz angesagt, welche im Verbraucherinteresse auch Entscheidungen treffen kann.
 
Anonymous schrieb:
@Rahmat;
Es gibt mittlerweile funktionierende Selbstkontrollen! Groteskerweise im Versicherungsbereich, (Versicherungsombudsmann, Berlin, Prof.Dr.Römer, ehem. Verfassungsrichter), selbiger kann im Versicherungsstreitfall für den Verbraucher Recht sprechen. Das tut er auch.
Die Ausnahme, die die Regel bestätigt :eek:

Anonymous schrieb:
Leider ist die FST z.Zt. eine Farce. Hier wäre gleichfalls eine Instanz angesagt, welche im Verbraucherinteresse auch Entscheidungen treffen kann.
Du sagst es :evil:

;) Rahmat
 
@Rahmat;
...und es kommt ja jetzt auch noch besser: einige Dialerproducer setzen sich an den, im Kreise gleichgesinnter selbstverständlich runden Tisch und simulieren Seriösität in "My Channel". Wenn dann eine rechtliche Klarstellung käme, kann man immerhin mal sagen: da schauts her, wir waren Vorreiter!
Bzw. der Gesetzgeber sagt im optimalen Fall: ja dann brauchen wir das nicht...
 
Heiko schrieb:
Rahmat schrieb:
D.h. der User muß die strittigen Posten zurückrufen können, ohne dass er Schwierigkeiten mit der Telekom bekommt.
Das ist jetzt aber auch schon so. Wenn Du dieser Forderung widersprichst, dann gibt die Telekom die Forderung an den eigentlichen Anbieter weiter. Probleme machen darf Dir die Telekom nicht.

Da muss ich dir widersprechen! Vielleicht ist es nur die Ausnahme aber bei wenigstens 2 Fällen des CAPI Dialer (T-Online und so) wurde nicht so verfahren und mittlerweile sogar Rechtsanwaltsbüros der Telekom beauftragt.

Grüße
Florian
 
War da vielleicht die Telekom selbst Anbieter?
Bei eigenen Forderungen darf die Telekom schon sperren, wenn Du nicht zahlst.
Das gilt aber nicht, wenn die Telekom lediglich Inkasso macht.
 
Heiko schrieb:
War da vielleicht die Telekom selbst Anbieter?

Nein - war sie definitv nicht. Ich habe hier die Namen der Anbieter vor mir liegen.

Am Dienstag soll es übrigens neue Informationen seitens der Telekom bzgl. der CAPI Dialer und der weitere Handhabe seitens der Telekom geben (wenn man sich auf den Termin verlassen kann). Falls etwas Neues dabei ist, kommt es natürlich noch brühwarm hier auf den Tisch...

Grüße
Florian
 
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