freesms123

123freesms [ edit]

Hallo,
ich brauche sehr dingend Hilfe!
Am 9.5.2008 habe ich mich aus einer Notsituation heraus bei der Seite freesms123.com angemeldet. Als daraufhin eine Rechnung kam habe ich sofort eine e-mail mit einem Widerruf geschickt. Da ich darauf keine Antwort erhielt habe ich fristgerecht noch einen Brief mit dem Widerruf per Einschreiben und Rückschreiben geschickt. Dieser kam jedoch wieder zurück, da er von der Firma nicht angenommen wurde.
Daraufhin hab ich versucht telefonisch Kontakt aufzunehmen und wieder niemanden erreicht.
Nun war es mit zu blöd und ich habe die folgenden Mahnungen ignoriert.
Als ich heute aus dem Urlaub zurück kam, hatte ich jedoch einen Brief der Proinkasso GmbH im Briefkasten mit der Aufforderung das ausstehende Geld bis zum 08.09 zu überweisen.
Ich bin nochmal auf die besagte Seite gegangen und mittlerweile haben sie gekennzeichnet, dass die Seite kostenpflichtig ist. Das war zum Zeitpunkt meiner Registrierung noch nicht das Fall.
Was soll ich jetzt tun? Nochmal Kontakt aufnehmen oder weiterhin ignorieren?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
AW: 123freesms [ edit]

und mittlerweile haben sie gekennzeichnet, dass die Seite kostenpflichtig ist.
Von deutlich sichtbar kann kaum die Rede sein. Hier wird m.W. zum ersten Mal die Abo/Preisinformation so
versteckt, dass sie erst nach horizontalem Scrollen wirklich sichtbar wird. Man beachte unten
die Scrollbalken
Der zweite Hinweis: winzige Schrift in hellgrau auf weiß
 

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AW: 123freesms [ edit]

Ich bin nochmal auf die besagte Seite gegangen und mittlerweile haben sie gekennzeichnet, dass die Seite kostenpflichtig ist.
Bist Du wirklich noch einmal auf dieselbe Seite gegangen oder könnte es nicht sein, dass Du nur ein Fenster oder einen "Rahmen" gesehen hast (bei der ersten Anmeldung), auf dem kein Preishinweis war?
Internetseiten sind flüchtig und veränderlich...

(siehe zur Erläuterung Beispiele im Anhang, Danke an Herrn Quinn von Antiabzocke)

Davon abgesehen, dass der aktuelle Preishinweis auch nicht ausreichend ist. Die Leutchen, die sogar mit einer Seite "Abzockschutz" auf Bauerfang gegangen sind, sind so zu bewerten, wie alle anderen auch. Daher ist ausreichend, was dazu in den oben genannten Grundsatzartikeln steht.

@CP: das mit dem horizontalen Verschieben ist fast noch "besser", da horizontales Verschieben im Internet noch ungewöhnlicher ist als scrollen. Ich wette, dass 95% der Menschen, die diese Seite (Deine Beispiele) so sehen, dem Pfeil folgen (Aufforderungscharakter) und fertig. Den Preishinweis sieht man zwar gleich, wenn man weiß, wonach man zu suchen hat, aber im "Normalbetrieb" wird Dein Auge dem Pfeil folgen, dann zurück zur Mitte schwenken und den Rand schlicht und einfach ausblenden. Kein Hexenwerk, sondern messbar. Perfides Volk.

Wenn ich diesem Völkchen einen Tipp geben dürfte: Schreibt den Preis doch lesbar nach rechts (ohne scrollen), dann übersehen ihn zwar ein paar % weniger, aber von denen sind dafür mehr so verunsichert, dass sie zahlen, weil es ja da stand.

Wie lange wird es wohl noch dauern, bis für Onlinegeschäfte das von den Dialern bekannte "Trauerrandfenster" verpflichtend wird? Es ist ja nicht so, dass man nicht wüsste, wie man Verbraucher schützen könnte - man mag es halt in Deutschland nur nicht tun
 

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AW: freesms123

Google weiss inzwischen ja sehr viel über dieses "Unternehmen" und dessen Geschäftspraktiken.

Nach meinen Informationen hat es diese Firma bislang in keinem einzigen Fall riskiert, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Warum wohl??? :wink:
 
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